DHZ-Interview zur Lebensmittelkennzeichnung "Das Handwerk muss sich keine Sorgen machen"

Lebensmittelverpackungen müssen künftig auf der Vorderseite Informationen zum Nährwertgehalt der Lebensmittel und Tagesbedarf enthalten. Das hat das Europäische Parlament jetzt beschlossen. Die Europaabgeordnete Renate Sommer erläutert im DHZ-Interview die Auswirkungen auf das Handwerk. Interview Hajo Friedrich, Brüssel

Die CDU-Europaabgeordnete Renate Sommer ist Berichterstatterin des EU-Parlaments für die Lebensmittelkennzeichnung. Foto: Sommer

"Das Handwerk muss sich keine Sorgen machen"

DHZ: Im deutschen Handwerk, vor allem bei den Bäckern, gibt es große Sorgen vor einer Lebensmittelkennzeichnung, die den Klein- und Mittelbetrieben große Lasten aufbürdet. Sind die Sorgen berechtigt?

Renate Sommer: Nein. Das Europäische Parlament hat sich deutlich für die Ausnahme nicht vorverpackter Produkte von der Verordnung ausgesprochen. Der "Bäcker um die Ecke" muss seine Brötchen nicht mit aufwendigen Etiketten versehen. Lediglich die Allergenkennzeichnung ist verpflichtend. Es ist noch nicht ganz klar, ob die Mitgliedstaaten entscheiden können, wie diese Angaben zu möglichen Allergenen zu machen sind. Über die Regelung für nicht vorverpackte Produkte hinaus konnten wir durchsetzen, dass handwerklich hergestellte Produkte sowie Lebensmittel aus landwirtschaftlicher Direktvermarktung von der Nährwertdeklaration ausgenommen sind. Insgesamt sind kleine und mittelständische Betriebe bis zu einer Größe von 100 Mitarbeitern und einer Jahresbilanzsumme von fünf Millionen Euro für fünf Jahre von der Verordnung ausgenommen.

DHZ: Nach der vom Europaparlament verabschiedeten EU-Verordnung zu Verbraucherinformationen bei Lebensmitteln muss es künftig einen Nährwertkasten auf der Verpackung geben. Was heißt das konkret? Muss zum Beispiel der Bäcker auf verpacktes Brot den Nährwert angeben? Oder der Metzger auf verpackten Würstchen?

Sommer: Wenn es sich um handwerklich hergestellte Lebensmittel handelt, ist die Nährwertdeklaration auch bei vorverpackten Produkten nicht verpflichtend. Die Definition für handwerklich hergestellte Produkte richtet sich nach dem Eintrag im nationalen Register für Gerwerberecht als Handwerksbetrieb. Das vorverpackte Lebensmittel muss aber unmittelbar für den Verbraucher hergestellt worden sein. Vorverpacktes Brot, das zunächst über Händler in die Lieferkette gelangt, wäre nicht ausgenommen.

DHZ: Die Kommission ist aufgefordert, verpflichtende Vorschriften hierfür zu erarbeiten. Besteht da nicht die Gefahr, dass das Handwerk dabei doch, ohne Einflussmöglichkeiten von EU-Parlament oder Regierungen, gegenüber der Industrie benachteiligt werden könnte?

Sommer: Etwaige Durchführungsbestimmungen der Kommission haben wir über die Abstimmung im Europäischen Parlament gestrichen. Das bedeutet, dass die Ausnahme nach Inkrafttreten der Verordnung EU-weit für alle nicht vorverpackten Produkte sowie Ware von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung gilt.

DHZ: Sie sagen, nicht vorverpackte Frischprodukte, handwerklich hergestellte Produkte sowie Restaurantessen sind von der Kennzeichnungspflicht weitgehend ausgenommen. Wie weitgehend?

Sommer: Nicht vorverpackte Produkte sowie Ware, die von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung angeboten werden sind komplett von den in Artikel 9 vorgeschriebenen Angaben, einschließlich der in Artikel 29 festgelegten Nährwertdeklaration, ausgenommen. Letztere umfassen Restaurants, Kantinen, Schulen, Cateringbetriebe, Automaten sowie fest installierte oder mobile Stände. Handwerklich hergestellte Produkte sind zwar von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen, müssen aber Angaben zum Beispiel zum Namen, der Nettomenge und dem Verbrauchsdatum machen.

DHZ: Wie ist es nach der Abstimmung um das für Bäcker wichtige Thema "Salz im Brot" bestellt?

Sommer: Leider konnten wir die Streichung des relevanten Artikels der Health Claims Verordnung, die in die neue Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung mit einfließt, nicht durchsetzen. Das bedeutet, dass die Kommission auch weiterhin das Mandat hat, die sogenannten Nährwertprofile zu entwickeln, die nährwetbezogene Werbeaussagen an die Einhaltungvon Grenzwerten für Fett, Zucker und Salz binden. Die medienwirksame Diskussion und das haarscharfe Abstimmungergebnis (309 zu 309 Stimmen) dürften aber ein klares Signal an die Kommission sein, die bislang diskutierten Grenzwerte zu überdenken und besondere Ausnahmen für Grundnahrungsmittel mit einzubeziehen.