Verbesserungen ab Januar 2025 Das Aufstiegs-Bafög wird erhöht, aber Kritik vom Handwerk

Die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen sollen für Meisterschüler & Co. weiter gesenkt werden. Der Handwerksverband kritisiert jedoch, dass weiterhin Förderlücken beim Aufstiegs-Bafög bestehen.

Im vergangenen Jahr erhielten laut Statistischem Bundesamt mehr als 190.000 Menschen Aufstiegs-Bafög. - © panitan - stock.adobe.com

Die vom Bundeskabinett beschlossenen Verbesserungen beim Aufstiegs-Bafög gehen dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) nicht weit genug. Die Bundesregierung habe zwar eine wichtige Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, allerdings bleibe sie hinter dem erklärten Ziel zurück, Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung herzustellen, erklärte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Jetzt hofft der Verband auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. Das novellierte Gesetz soll zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Handwerk: Staat muss mehr Fortbildungskosten übernehmen

Wie Schwannecke weiter sagte, müssen bestehende Förderlücken jetzt geschlossen werden, um die Bedeutung der beruflichen Bildung zu steigern und eine tatsächliche Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung herzustellen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen müssten stärker von Fortbildungskosten entlastet werden. Als Beispiel nannte er eine höhere Kostenübernahme für Materialien, mit denen in den Meisterkursen während der Lehrgänge gearbeitet werde.

Verschiedene leichte Erhöhungen vorgesehen

Nach den bisherigen Beschlüssen soll der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstückes oder vergleichbarer Arbeiten von bisher 2.000 auf 4.000 Euro angehoben werden. Auch sollen Alleinerziehende, die eine Fortbildung machen, einen von 150 auf 160 Euro erhöhten Kinderzuschlag bekommen. Außerdem sollen bei einem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung 60 Prozent statt bisher 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Daneben soll der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro angehoben werden.

ZDH: Auch zweite Meister-Ausbildung sollte gefördert werden

Darüber hinaus hätte sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks gewünscht, dass auch eine zweite Regelförderung auf derselben Fortbildungsstufe möglich wird. Wer bisher etwa als Dachdecker bei einem Meisterkurs gefördert wird, kann keine zweite Förderung für eine weitere Meister-Ausbildung – etwa im Elektrohandwerk – erhalten. Nicht nur mit Blick auf die Energiewende wäre dies aus Sicht des Handwerks wünschenswert.