Gesetze und Reformen Das alles ändert sich zum 1. März 2013

Neue Versicherungskennzeichen für Mopeds, mehr Geld für energetische Gebäudesanierung und neue Steuerpflichten bei Mini-Beteiligungen an anderen Firmen. Zum 1. März treten wieder einige Änderungen ein. Das Wichtigste im Überblick.

Steffen Guthardt

Am 1. März treten einige Neuerungen ein und Termine stehen an. - © MASP/Fotolia.com

Fahren Sie ein Mofa oder Moped? Dann müssen Sie spätestens zum 1. März ein grünes Nummernschild an Ihrem Kleinkraftrad anbringen. Das Schild löst das im Vorjahr ungültig gewordene blaue Kennzeichen ab und gilt bis spätestens zum 28. Februar 2014. Fahrer, die darauf verzichten sich das neue Schild bei ihrem Haftpflichtversicherer zu besorgen, fahren ohne gültigen Versicherungsschutz und machen sich strafbar. Das Delikt kann mit einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.

Kleinkrafträder sind häufig in Unfälle verwickelt, wie Statistiken zeigen. Die rund 1,8 Millionen Mofa- und Mopedfahrer in Deutschland verursachten 2011 rund 29.000 Haftpflichtschäden.

Gebäudesanierung

Mehr Geld vom Staat können Haus- und Wohnungsbesitzer ab dem 1. März erhalten, die am KfW-Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" teilnehmen. Finanziell stärker unterstützt werden Einzelmaßnahmen, zum Beispiel in die Wärmedämmung, neue Fenster oder neue Heizungen, aber auch Komplettsanierungen nach den KfW-Standards "Effizienzhaus 70" und "Effizienzhaus 55".

Eine Einzelmaßnahme wird demnach künftig mit zehn Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst anstatt bisher 7,5 Prozent. Die Obergrenze liegt jedoch bei 5.000 Euro pro sanierte Wohneinheit. Bei einer Komplettsanierung sind bis zu 15.000 für ein Effizienzhaus 70 und 18.750 Euro für ein Effizienzhaus 55 möglich.

Zudem wurde ein neues Kreditprogramm aufgelegt, das speziell den Einbau moderner Heizungen auf Basis erneuerbarer Energie wie Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpen fördert. Anträge sind ab dem 1. März bei der zuständigen Hausbank möglich.

Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) informiert interessierte Verbraucher mit dem Effizienzhaus-Lotsen über die Möglichkeiten der energetischen Sanierungs- und Bauprozesse. Der Lotse kann unter zukunft-haus.info bestellt werden.

Steuerlicher Grundfreibetrag

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in zwei Schritten: Rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 wird er um 126 Euro auf 8.130 Euro erhöht. Ab dem Jahr 2014 erfolgt dann eine weitere Erhöhung um 224 Euro auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt konstant. Der höhere Grundfreibetrag führt - zusammen mit der besseren steuerlichen Absetzbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge - zu einer spürbaren Entlastung insbesondere von kleineren und mittleren Einkommen.

Unternehmenssteuerrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können beruflich bedingte Reisekosten künftig steuerlich einfacher abrechnen. Bei den Reisekosten geht es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Frage der Besteuerung von Dienstwagen. Auch bei der Unternehmensbesteuerung gibt es Verbesserungen. Davon profitieren rund 35 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Neuregelung ist am 26. Februar in Kraft getreten.

Besteuerung von Beteiligungen

Unternehmer, die mit ihrem Betrieb kleine Anteile an einem anderen Unternehmen halten, müssen sich ab dem 1. März auf neue Besteuerungsregeln einstellen. Die Besteuerung von Dividenden aus Beteiligungen von unter 10 Prozent ist eine Reaktion der Bundesregierung auf den Europäischen Gerichtshof. Die Richter hatten im Oktober 2011 moniert, dass deutsche Unternehmen auf Streubesitzdividenden zwar 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen müssen, sie sich das Geld aber beim Finanzamt zurückholen können. Ausländische Unternehmen konnten das hingegen nicht. Veräußerungsgewinne sind von der Neuregelung jedoch nicht betroffen.

Zunächst hatte die Bundesregierung vorgesehen, künftig auch ausländische Streubesitzdividenden steuerfrei zu stellen. Dies hatte der Bundesrat wegen der zu erwartenden Steuerausfälle jedoch abgelehnt.

Mehr Rechte für Patienten

Ärzte müssen Patienten verständlich über Risiken, Alternativen und Kosten einer Behandlung aufklären. Sie schließen miteinander einen Behandlungsvertrag. Bei Verdacht auf Behandlungsfehler muss die Krankenkasse dem Patienten helfen. Die Patientenrechte sind erstmals in einem Gesetz gebündelt, das am 26. Februar 2013 in Kraft getreten ist. Weitere Informationen bietet eine kostenfreie Broschüre des Bundesjustizministeriums.

Alkoholtest in Frankreich

Schon mit Wirkung zum Juli 2012 hatte das französische Parlament beschlossen, dass Kfz-Halter einen Alkoholtest stets mit sich führen müssen. Die Regelung gilt auch für deutsche Autofahrer, die die französische Grenze überqueren, wenn sie zum Beispiel in den Urlaub oder auf Geschäftsreise fahren.

Zum 1. März sollen Verstöße gegen das neue Gesetz nun mit gebührenpflichtigen Verwarnungen geahndet werden. Das Mitführen des Alkoholtests soll Autofahrer dazu ermutigen, ihre Fahrtüchtigkeit selbst zu testen und damit die Zahl von alkoholbedingten Verkehrsunfällen reduzieren. Knapp jeder dritte Autounfall in Frankreich ist auf übermäßigen Alkoholkonsum eines beteiligten Verkehrsteilnehmers zurückzuführen. Ein Fahrverbot in Frankreich besteht ab einem Atemalkoholgehalt von 0,25 mg/l.

Ausgenommen von der Neuregelung sind Halter eines Fahrzeugs, das in einer zugelassenen Werkstatt mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet wurde.

Zwangsvollstreckung

Wer als Gläubiger eines Schuldners eine Zwangsvollstreckung betreibt, muss im Kontakt mit den Gerichten künftig neue Formulare verwenden. Ziel der Einführung der neuen Formulare ist eine Effizienzsteigerung insbesondere bei den Gerichten. Nach einer sechsmonatigen Übergangszeit sind ab dem 1. März nur noch die neuen Formulare gültig. In rechtlicher Hinsicht entscheidend ist dabei das Eingangsdatum beim Gericht. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums sind die Formulare im Fachhandel, zum Beispiel in Schreibwarengeschäften erhältlich. In digitaler Form stehen sie unter bmj.de zur Verfügung.

Die neuen Formulare wurden im Zuge der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 23. August 2012 eingeführt. Sie betreffen:
a) den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung,
b) den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen und
c) den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen.

Scheidungsunterhalt

Partner Bedürftige Ehegatten werden nach der Scheidung einer langjährigen Ehe in Zukunft besser geschützt. Dies gilt vor allem für Ehen, die lange vor der Reform des Unterhaltsrechts von 2008 geschlossen wurden und vom klassischen Rollenbild einer Hausfrauenehe geprägt sind. Bei der Berechnung des Unterhalts ist die Dauer der Ehe maßgeblich mit zu berücksichtigen. Ansonsten bleibt es bei dem Grundsatz, dass beide Eheleute nach einer Scheidung selbst für ihren Unterhalt verantwortlich sind. Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts tritt am 1. März 2013 in Kraft.

Weltgebetstag

Am ersten Freitag im März wird traditionell der Weltgebetstag begangen. Dabei handelt es sich um die größte ökumenische Bewegung von Frauen. 170 Länder weltweit Feiern den Weltgebetstag in ökumenischen Gottesdiensten. Dabei werden die Gottesdienste gemeinsam von Frauen unterschiedlicher Konfessionen organisiert. Die Gottesdienstordnung zum Weltgebetstag wird jedes Jahr von einem anderen Land geschrieben. Nachdem im vergangenen Jahr Malaysia dran war, wird die Veranstaltung diesmal von Frauen aus Frankreich unter dem Motto "Ich war fremd – ihr habt mich aufgenommen" vorbereitet.

Frühlingsanfang

Auch wenn es das Wetter noch nicht im ganzen Land vermuten lässt, am 1. März ist der meteorologische Frühlingsanfang auf der Nordhalbkugel und damit auch in Deutschland. Die Jahreszeit endet nach dem meteorologischen Kalender dann zum 31. Mai. Der astronomische Frühlingsbeginn fällt allerdings erst auf den 20. März.