Windows 10 für kleine und mittlere Unternehmen im Monats-Abo, Zustellaufträge bei der Post werden teurer und Kunden können ab sofort leichter die Bank wechseln als bislang. Das ändert sich ab September 2016.

Im September 2016 treten für Verbraucher und Unternehmer wieder einige Änderungen in Kraft. Unter anderem bietet Microsoft für KMUs eine neue Möglichkeit Windows 10 zu nutzen und die deutsche Post wird teurer. Die DHZ gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im September.
Windows 10 für Betriebe als Monats-Abo
Microsoft hat ab dem 1. September ein neues Angebot für kleine und mittelständische Unternehmen. Die Firmen können laut Microsoft das Betriebssystem "Windows 10 Enterprise" ab sofort als monatliches Abonnements nutzen. Um Windows 10 Enterprise zu lizensieren (als CSP (Cloud Solution Provider – Cloudlösungsanbieter), müssen Kunden eine Lizenz abonnieren. Die Mindestlaufzeit dieser Lizenz beträgt ein Jahr. Das Basispaket für KMUs umfasst fünf Geräte pro Anw ender. Mehr zum Windows 10-Monats-Abo für KMUs gibt’s hier.
Verbraucher bekommen Kontowechselhilfe
Ab Mitte des Monats, genauer gesagt ab dem 18. September 2016 können Verbraucher schneller und einfacher als bisher ihre Bank und damit ihr Konto wechseln. In der Vereinfachung enthalten: Die sogenannte Kontowechselhilfe. Die Geldinstitute sind verpflichtet, bei einem Kontowechsel auf Wunsch des Kunden diese Kontenwechselhilfe anzubieten. Von der Bank werden im Rahmen dieser Hilfe beispielsweise Listen mit allen relevanten Informationen über besteh ende Daueraufträge oder Lastschriftmandate erstellt. Diese erhält die neue Bank sowie der Kunde. Das neue Geldinstitut muss dann die ein- und ausgeh enden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen. Dies gilt auch, bei einer Kontoeröffnung im EU-Ausland.
Acht neue Ausbildungsverordnungen treten in Kraft
Vom Dachdecker bis zum Mediengestalter – ab dem neuen Ausbildungsjahr bekommen gleich acht Handwerksberufe eine neue Ausbildungsverordnung. Ziel ist es, die duale Ausbildung auf dem aktuellen Stand zu halten. Welche Handwerksberufe eine neue Ausbildungsverordnung erhalten und was sich genau ändert, haben wir in unseren Änderungen zum August 2016 aufgelistet.
Zustellungsaufträge bei der Deutsche Post werden teurer
Wer künftig förmliche und amtliche Schriftstücke von der Post mit dem sogenannten Zustellungsauftrag verschickt, muss ab dem 1. September mehr bezahlen. Der Grund: Der Zustellungsauftrag bei der Post ist ab sofort umsatzsteuerpflichtig. Somit steigen die Kosten von bislang 3,45 Euro um 19 Prozent auf knapp 4,10 Euro.
Kein komplettes Verbot von Halogenlampen
Ab dem 1. September tritt die nächste Stufe der Beleuchtungsverordnung der EU in Kraft. Mit ihr sollte auch die Halogentechnik gänzlich abgeschafft werden. Allerdings bleiben die Halogenlampen – beispielsweise Rundstrahler - noch zwei Jahre auf dem Markt. Die EU-Kommission verschob das Verbot auf 2018. Ab sofort verboten: sehr energie-ineffiziente Halogenstrahler sowie die sogenannten stoßfeste Glühlampen für den Einsatz in Haushalten.
Buchpreisbindung für E-Books
Für Bücher gibt es in Deutschland eine gesetzliche Buchpreisbindung. Ab dem 1. September 2016 gilt diese nun auch für Bücher in elektronischer Form. Die Buchpreisbindung schützt Bücher als Kulturgut und schreibt deshalb einen einheitlichen Verkaufspreis vor. Die Buchpreisbindung für E-Books gilt ab sofort für alle Verkäufer in Deutschland. end
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