Bußgelder für fehlende Energieausweise, Startschuss für die Assistierte Ausbildung, die Verfolgung von Verkehrsdelikten im Ausland und höhere Ebay-Gebühren. Diese Änderungen treten im Mai ein.

ENEV 2014: Energieausweis jetzt verpflichtend
Die Schonfrist ist vorüber: Im Rahmen der Energieeinsparverordnung ENEV 2014 droht ab 1. Mai 2015 ein Bußgeld für fehlende Energieausweise. Wer in einer Immobilienanzeige die Pflichtangaben zur Energieeeffizzienz seines Hauses nicht angibt oder bei Besichtigungsterminen den Energieausweis nicht unaufgefordert vorlegt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen. Die Bundesländer haben stichprobenartige Kontrollen der Ausweispflicht angekündigt.
Folgende Angaben sollten im Immobileninserat vermerkt sein:
- Art des Energieausweises. Unterschieden wird zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis
- Höhe des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs
- die Energieträger, mit denen geheizt wird
- Angaben zum Alter der Immobilie bzw. zum Baujahr
- Angaben zu der Energieeffizienzklasse des Hauses. Allerdings nur dann, wenn der Energieausweis nach Inkrafttreten der EnEV-Novelle am 1. Mai 2014 ausgestellt wurde
Besitzt der Immobilieninserent zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch keinen Energieausweis, sollte vermerkt werden, dass sich dieser in Arbeit befindet. Gleiches gilt für das erste persönliche Treffen mit Miet- und Kaufinteressenten. Sollte noch kein Ausweis vorliegen, sollte der Hinweis erfolgen, dass dieser schnellstmöglich nachgereicht wird. Bei Vertragsabschluss muss dem Mieter oder Käufer eine Kopie des Ausweises ausgehändigt werden.
Energieausweise können von unterschiedlichen Experten ausgestellt werden. Das können zum Beispiel Architekten, aber auch qualifizierte Energieberater im Handwerk sein. Informationen gibt es bei der zuständigen Handwerkskammer der Region. Ansprechpartner finden Sie auch über die offizielle Energieeeffizienz-Expertenliste .
Assistierte Ausbildung startet
Das Problem ist bekannt: Obwohl es im Handwerk viele unbesetzte Lehrstellen gibt, finden förderbedürftige Jugendliche oft keine Ausbildungsstelle oder sie brechen ihre Ausbildung allzu oft ab. Dass es auch anders geht, haben die Erfahrungen in verschiedenen Modellregionen wie etwa in Baden-Württemberg gezeigt. Anstatt "schwierige" Jugendliche in immer neuen Warteschleifen zu parken, kümmern sich dort Bildungsträger, Jobcenter und Handwerkskammern gemeinsam um die jungen Leute.
Am 1. Mai 2015 tritt das bundesweite Gesetz zur Assistierten Ausbldung in Kraft. Dann können die Jobcenter überall in Deutschland lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche direkt an einen Bildungsträger weiterleiten. Deren Mitarbeiter finden dann mit den Jugendlichen erst einmal heraus, was sie wirklich interessiert. Wo sie Stärken haben, welche Berufe überhaupt passen und wo es Praktika gibt. Sollte daraus – auch mithilfe der Handwerkskammern – ein Ausbildungsverhältnis entstehen, ist das aber erst die halbe Miete.
Auch während der ganzen Ausbildung bleibt der Assistent Ansprechpartner für Betrieb und Auszubildenden. Er hält den Kontakt. Er erkennt Probleme rechtzeitig. Er hilft, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Für Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, ist der Ansatz bestechend: "Mit dem neuen Instrument der assistierten Ausbildung können förderbedürftige Jugendliche ebenso unterstützt werden wie ihre Ausbildungsbetriebe."
In der Regel wird es vor Ort einen engen Kontakt zu den Kammern geben, um interessierte Betriebe einzuwerben. Gleichzeitig könnten sich auch Betriebe an ihre Kammern oder Arbeitsagenturen wenden.
Bis zu 10.000 Jugendliche sollen nach den Schätzungen so gefördert werden. "Dies soll auch jungen Leuten, die bisher nur außerbetrieblich ausgebildet werden konnten, neue betriebliche Perspektiven geben", heißt es im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin.
Bei der Förderung wird die assistierte Ausbildung von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern nach dem Vergaberecht eingekauft und von regionalen Bildungsträgern – dem so genannten "dritten Bildungspartner" – durchgeführt. Finanziert wird das Ganze über die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise die Jobcenter. Förderungsfähig ist nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit jedes Unternehmen, das einen Jugendlichen in die betriebliche Ausbildung nehmen möchte oder schon übernommen hat. Die Idee der bundesweiten assistierten Ausbildung soll jetzt in vier Jahrgängen bis zum Jahr 2021 erprobt werden.
Verkehrsdelikte werden über die Grenzen verfolgt
Ab 6. Mai 2015 soll allen EU-Mitgliedsstaaten Zugang zu den Fahrzeugregistern der anderen Länder gewährt werden. Acht verschiedene Deilkte können ab dann grenzübergreifend von den Behörden verfolgt werden.
Die geahndeten Vergehen sind:
- Telefonieren am Steuer
- Trunkenheit am Steuer
- Fahren unter Drogeneinfluss
- Fahren ohne Sicherheitsgurt
- Fahren ohne Schutzhelm (motorisierte Zweiräder)
- Überfahren einer roten Ampel
- zu hohe Geschwindigkeit
- Befahren eines nicht zugelassenen Fahrstreifens
Bußgeldbescheide aus dem Ausland sind jedoch erst ab einer Höhe von 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Kleine Vergehen werden somit nicht weiterverfolgt werden. Großbritannien, Irland und Dänemerk wollen erst 2017 an dem grenzüberschreitenden Datenaustausch teilnehmen.
Bei der Datenabfrage über Verkehrssünder können die Behörden Name, Anschrift, Geschlecht und Geburtsdatum des Fahrzeughalters erfahren.
Der Austausch der Registerdaten von Verkehrsteilnehmern ist nur ein Schritt, um grenzüberschreitend kontrollieren zu können. Zudem sollen die Strafen für Verkehrsvergehen in der EU schrittweise angepasst werden. Bisher sind die verhängten Bußgelder sehr unterschiedlich. Nur mit einheitlichen Strafen lassen sich die Delikte europaweit entsprechend ahnden.
Ebay erhöht seine Verkaufsgebühren
Das Internet-Auktionshaus Ebay ist klarer Marktführer in Deutschland. Millionen von Produkten wechseln hier den Besitzer. Doch für private Verkäufer wird es ab dem 6. Mai 2015 noch teurer als bislang. Die zehnprozentige Provision, die sich der Konzern von der Verkaufssumme einbehält, wird künftig nach dem Gesamtpreis berechnet, inklusive Porto- und Verpackungskosten. Gerade bei größeren, sperrigen Waren, deren Versand mit hohen Kosten verbunden ist, kann die Provision für Verkäufer deutlich steigen.
Bei einem Warenwert von 250 Euro und Versandkosten von 40 Euro erhöht sich die Provision zum Beispiel um knapp 16 Prozent gegenüber der bisherigen Berechnung. Eine happige Preiserhöhung.
Und Ebay hat noch weitere Änderungen für Privatverkäufer angekündigt. Während die ersten 20 Artikel pro Monat ohne Angebotsgebühr (damit ist nicht die Provision gemeint, sondern die Kosten für die Artikeleinstellung) verkauft werden können, fallen für jede weitere Auktion pauschal 50 Cent an. Die Gebühren für geplante Startzeiten bei Auktionen werden v on zehn auf 20 Cent verdoppelt, Kosten für Auktionen mit nicht öffentlichen Bieter- und Käuferlisten steigen von 0,39 auf 0,50 Cent.
Ebay zieht damit die Konsequenz auf Umsatzrückgänge im vergangenen Geschäftsquartal. Ob die Privatverkäufer bereit sind, die Gebührenerhöhung zu tragen, muss sich noch zeigen. Alternativ stehen die kostenfreien Ebay-Kleinanzeigen bereit. sg/dhz