Neuerungen zum Monatswechsel Das ändert sich im Juni 2016

Das Basiskonto für Jedermann, schnellere Hilfe bei Bankenpleiten für die Kunden und eine neue Frist für Widerrufe bei Immobilien-Krediten. Das ändert sich ab Juni 2016.

Ab dem 1. Juni 2016 beträgt die Frist für den Widerruf eines Immobilien-Kredites nur noch ein Jahr und 14 Tage. - © picture alliance/ZB/dpa

Auch im Juni treten für Verbraucher und Unternehmer wieder einige Änderungen in Kraft. Unter anderem können Sparer bei einer Pleite ihrer Bank künftig schneller ihr Geld zurückbekommen. Die DHZ   gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Einlagensicherung: Sparer bekommen bei Bankpleite schneller ihr Geld zurück

Geht eine Bank oder Sparkasse pleite, bekommen die Kunden ihre Einlagen künftig binnen sieben Arbeitstagen zurück. Ab 1. Juni 2016 gilt diese neue Frist in Deutschland. In der gesamten EU tritt diese Frist jedoch erst spätestens 2024 in Kraft. Derzeit darf die Rückgabe des Geldes laut der Verbraucherzentrale bis zu 20 Tagen dauern. Die Rückzahlungen sind durch die deutsche Einlagensicherung gewährleistet. Sparer können ihre Einlagen von bis zu 100.000 Euro zurückbekommen.

Basiskonto: Das Girokonto für Jedermann

Ab dem 19. Juni hat jeder Volljährige in Deutschland einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto. Vor allem Wohnungslose und Asylsuchende hatten bislang keine Möglichkeit, ein eigenes Girokonto zu eröffnen. Um das neue Basiskonto zu bekommen, muss künftig kein fester Wohnsitz in Deutschland mehr nachgewiesen werden.

Im Februar hatte der Bundestag das entsprechende Zahlungskontengesetz verabschiedet, das deutsche Geldinstitute dazu verpflichtet, jedem ein Guthabenkonto mit Basisfunktionen einzurichten. Mit dem neuen Konto sind eben diese Basisfunktionen wie  Ein-und Auszahlungen, Lastschriften und Überweisungen möglich. Neben Obdachlosen und Flüchtlingen, haben es dadurch auch verschuldete Menschen wieder leichter, bei der Bank ein Konto zu eröffnen.

Neue Frist für Widerrufsrecht bei Immobilien-Kredite

Wer sich dazu entscheidet eine Immobilie zu kaufen, geht im Normalfall jahrelange finanzielle Verpflichtungen ein. Wer allerdings später aus seinem Immobilienkredit aussteigen möchte, kann dies künftig nicht mehr zu jedem Zeitpunkt tun. Grund: Ab dem 21. Juni gibt es für das Widerrufsrecht vieler Immobilienkredite eine Frist. Diese soll dann höchstens ein Jahr und zwei Wochen betragen. Deutschland setzt damit eine neue EU-Richtlinie um.

Bislang galt die Widerrufsmöglichkeit wegen einer fehlerhaften Klausel in vielen zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen unbegrenzt. Kunden die noch einen Vertrag mit "ewigem Widerrufsrecht" haben, müssen sich bis zum 21. Juni 2016 entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen. dhz