Neue Informationspflichten für Unternehmen, höhere Umzugs-Pauschalen und niedrigere Gaspreise. Das ändert sich ab Februar 2017.

Auch im Februar 2017 treten für Betriebe und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft. Unter anderem müssen Unternehmen neue Informationspflichten gegenüber ihren Kunden beachten. Die DHZ gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Februar.
Neue Informationspflichten für Unternehmen
Unternehmer, die ihre Waren oder Dienstleistungen im Internet anbieten, haben seit 1. Februar 2017 neue Pflichten: Sie müssen darüber informieren, ob sie an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen oder nicht.
Konkret heißt das: Kunden und Unternehmen können sich an eine Verbraucherschlichtungsstelle w enden und dort versuchen, ihren Streit zu schlichten und beizulegen. Die neue verpflicht ende Auskunft, ob das Unternehmen an der Schlichtung teilnimmt muss auf der Webseite oder in den AGBs der Firma stehen.
Für wen das Gesetz gilt und was sich konkret ändert haben wir in einem ausführlichem Artikel zusammengefasst.
Umzugs-Pauschalen für Arbeitnehmer steigen
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen umziehen, können die anfall enden Kosten für den Umzug beim Finanzamt als Werbungskosten gelt end machen. Ab Februar 2017 werde diese steuerlich absetzbaren Pauschbeträge erhöht.
Neu gilt: Ab Februar liegen die Beträge für Umzüge für Ledige bei 764 Euro, statt wie bisher bei 746 Euro. Für Verheiratete beträgt der Pauschbetrag 1528 Euro (vorher 1493 Euro). Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, können pauschal weitere 337 Euro angegeben werden.
Vielerorts sinken die Gaspreise
Verbraucher die mit Gas heizen (rund 13 Millionen Haushalte), können sich ab Februar über sink ende Preise freuen. Bundesweit 354 Grundversorger haben bereits ihre Preise gesenkt oder angekündigt, dies im ersten Quartal 2017 zu tun. Im Schnitt werden die Preissenkungen rund 6,5 Prozent betragen end