Elektronische Gesundheitskarte Das ändert sich für Patienten

Die elektronische Gesundheitskarte ist seit Oktober 2012 im Einsatz. Ein Großteil der Versicherten hat die neue Karte mit Lichtbild mittlerweile bekommen. Das ist fast der einzige Vorteil, den die Karte für Patienten, Ärzte und Krankenkassen zunächst mit sich bringt. Weitere Neuerungen sollen folgen.

Die Speicherung von medizinischen Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist noch Zukunftsmusik. - © Foto: Klaus Eppele - Fotolia

Neu auf der elektronischen Gesundheitskarte ist bisher vor allem das Foto. Während auf der Vorderseite der alten Krankenversicherte nur der Name und die Versichertennummer standen, ist dort nun auch ein Foto des Karteninhabers zu sehen. Das Foto ist für die Versicherten verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren und immobile Pflegebedürftige. Diese Neuerung soll das Risiko des Missbrauchs verringern. Denn beim Arztbesuch muss die Identität des Patienten anhand des Fotos auf der Karte geprüft werden.

Um die neue Karte einführen zu können, haben die Krankenkassen die Versicherten im vergangenen Jahr aufgefordert, ein Portraitfoto einzusenden. Je nach Krankenkasse gibt es verschiedene Möglichkeiten das Foto zu übermitteln. So haben Versicherte die Möglichkeit das Bild online als Upload abzugeben oder das Foto per Post einzusenden. Das Foto sollte sich in etwa an den Anforderungen des Passbilds orientieren.

Seit dem 1. Oktober 2012 ist die elektronische Gesundheitskarte als Versicherungsnachweis anerkannt. Seither wurde die Karte von den Krankenkassen schrittweise eingeführt. Dabei sei bisher die vorgegebene Quote von 70 Prozent erfüllt worden, sagte eine Sprecherin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen der "Frankfurter Rundschau".

Auch im europäischen Ausland anerkannt

Mit der Einführung der neuen Gesundheitskarte hat sich auch die Rückseite der Karte geändert. Dort haben die Krankenkassen jetzt die Möglichkeit die Europäische Krankenversichertenkarte aufdrucken zu lassen. Versicherte, die im europäischen Ausland unterwegs sind, können so unbürokratisch medizinische Hilfe bekommen. Anerkannt ist die neue Karte in den 27 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und der Schweiz.

Künftig sollen die Anwendungsmöglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte noch erweitert werden. Bereits jetzt enthält die Karte einen Mikroprozessor. Darauf sollen künftig Daten gespeichert werden. Hier befinden sich derzeit mehrere Anwendungen in der Entwicklung.

Adressen sollen automatisch aktualisiert werden

Künftig soll es möglich sein, Verwaltungsdaten wie die Adresse des Versicherten online zu aktualisieren. Die Speicherung von Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung ist für alle Versicherten verpflichtend. Wie bisher müssen die Versicherten der Krankenkasse auch künftig mitteilen, wenn sie umziehen. In Zukunft soll es für die Krankenkassen auf Knopfdruck möglich sein, die Daten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte zu ändern. Bei der Behandlung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus kann dann direkt auf die aktualisierten Daten zugegriffen werden.

Zudem soll in Zukunft die Möglichkeit bestehen, medizinische Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Wer möchte, kann dann freiwillig Angaben zur Medikamenteneinnahme, der Bereitschaft zur Organspende oder sogar die elektronische Patientenakte auf der Karte speichern lassen. Diese Daten können für Ärzte, die unbekannte Patienten in der Notaufnahme eines Krankenhauses behandeln müssen, bei der Behandlung sehr hilfreich sein.

Für die Speicherung der Daten ist die neue elektronische Gesundheitskarte schon vorbereitet. Wann die Speicherung von Daten realisiert wird, steht noch nicht fest. Denn vorab müssen alle Anwendungen erfolgreich getestet werden und den strengen Sicherheitsanforderungen genügen. aml/dapd

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