Neuerungen, Gesetze und Reformen Das ändert sich zum 1. September 2014

Der Start des Ausbildungsjahres, strengere Umweltvorgaben für Neufahrzeuge und eine neue EU-Verordnung für Staubsauger. Die wichtigsten Neuerungen im September.

Steffen Guthardt

Die Umwelt profitiert ab September von neuen Vorgaben für Stromverbrauch bei Staubsaugern und Abgasen bei Pkws. - © Foto: visualhunter/Fotolia

Start des Ausbildungsjahres

Am 1. September startet für viele Auszubildende das erste Lehrjahr im Handwerk. Doch viele Lehrstellen sind noch unbesetzt. Einen Monat vor Beginn des Ausbildungsjahres zählte der Zentralverband des Deutschen Handwerks noch rund 30.000 unbesetzte Stellen. Dabei bietet das Handwerk Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten, um Talente und Fähigkeiten zu entfalten.

Dass das Handwerk mit der Zeit geht, zeigt die Modernisierung mehrerer Ausbildungsberufe. Ob Land- und Baumaschinenmechatroniker oder Fachkraft für Speiseeis, nicht nur der Berufsname wurde geändert, sondern auch die Inhalte der Ausbildung. So werden angehende Zweiradmechatroniker beispielsweise für "E-Bikes" und "Pedelecs" fit gemacht und während der Ausbildung auf neue Diagnoseverfahren und Reparaturarbeiten vorbereitet.

Auch mit seiner Imagekampagne versucht das Handwerk Jugendliche für sich zu gewinnen. Erst kürzlich wurde der neue Werbespot veröffentlicht .

Neue Grenzwerte zu Abgasen

Ab dem 1. September 2014 gilt EU-weit die neue Abgasnorm Euro 6 für alle neu typisierten Fahrzeuge. Sie soll einen Teil zur Verringerung des Schadstoffausstoßes durch Pkw leisten. Besonders betroffen von den Vorgaben sind Dieselfahrzeuge. Diesel-Pkw dürfen nur noch 80 mg Stickoxide pro Kilometer ausstoßen, um die Norm zu erfüllen. Der Grenzwert für Benziner beträgt weiterhin 60 mg pro Kilometer. Autos, die mit Motoren ausgestattet sind, die die Grenzwerte übersteigen, haben durch SCR- und Speicherkatalysatoren die Möglichkeit, die Norm zu erreichen.

Nach einer einjährigen Schonfrist wird die Abgasnorm Euro 6 ab dem 1. September 2015 für alle in Europa neu zugelassenen oder neu verkauften Fahrzeuge Pflicht.

Am Erhalt der grünen Umweltplakette für Innenstädte ändert sich durch die Neuregelung nichts.

Neue Energievorgaben für Staubsauger

Handwerksunternehmer und speziell Gebäudereiniger, die Staubsauger nutzen, müssen ab dem 1. September die neuen EU-Richtlinien zum Energieverbrauch beachten. Verkauft werden dürften nämlich nur noch neue Staubsauger, die weniger als 1600 Watt benötigen. Schon im Handel erhältliche Geräte mit höheren Wattzahlen dürfen jedoch noch abverkauft werden.

Das Werbeversprechen, dass eine höhere Wattzahl grundsätzlich zu einer besseren Saugleistung führt, ist irreführend. Jedoch verbrauchen die wattstarken Geräte mehr Strom und sind damit für den Kunden auch teurer.

Drei Jahre später, zum 1. September 2017, wird die Obergrenze für Staubsauger von der EU dann auf 900 Watt reduziert. Bis zum Jahr 2020 sollen durch die EU-Vorgaben rund 18 Milliarden Kilowattstunden eingespart werden. Das entspricht der Leistung von etwa fünf Kraftwerken.

Neben der Wattzahl gibt es auch neue Vorgaben zur Staubaufname und Gerätelautstärke. So muss der Saugschlauch eine bestimmte Haltbarkeit nachweisen und der Staubsaugermotor mindestens 500 Stunden durchhalten.

Um die Transparenz für den Verbraucher zu erhöhen, führt die EU wie bereits für Waschmaschinen und Kühlschränke ein Energielabel für Staubsauger ein. Darauf ausgewiesen sind die Staubemissionklasse und die Staubaufnahme. Eine Skala von A bis G gibt an, wie gut der Staubsauger auf Hart- und Teppichboden saugt und in welchem Maß Staub zurückgehalten wird.

Zu den weiteren Angaben auf dem Energielabel zählt die Energieeffizienzklasse. Ab dem 1. September 2017 werden die Klassen A+, A++ und A+++ hinzukommen. Dagegen werden die Klassen E bis G, die eine schlechte Effizienz ausweisen, abgeschafft. Das Etikett enthält auch Angaben zum Jahresstromverbrauch und Lautstärke in Dezibel.

Änderungen im Verkaufskatalog von eBay

Handwerksunternehmer, die gewerblich Produkte über Ebay verkaufen, sollten die neue Kategoriestruktur und veränderte Artikelmerkmale beachten. Betroffen sind etwa die Kategorien Ölwechselwerkzeuge, Motoreninstandsetzung und Werkstattpressen. Damit verbunden sind zum Teil neue Gebühren für gewerbliche Verkäufer. Alle Änderungen im Überblick finden Sie hier zum PDF-Download .