Rentenpaket, Insolvenzrecht, Roaming-Gebühren - zum 1. Juli 2014 treten viele wichtige Änderungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick.

Das Rentenpaket der Bundesregierung
Abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren, Mütterrente, Erwerbsminderungsrente und Verbesserungen bei Reha-Leistungen - das große Rentenpaket der Bundesregierung tritt zum 1. Juli 2014 in Kraft. Die Rentenreform beinhaltet konkret folgende Änderungen:
Abschlagsfreie Altersrente ab 63 Jahre
Voraussetzungen:- Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren: Hierzu zählen unter anderem Pflichtbeitragszeiten, Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I (au sgeschlossen sind Zeiten der Arbeitslosigkeit zwei Jahre vor Rentenbeginn, es sei denn, die Arbeitslosigkeit ist durch Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Betriebs verursacht).
Wichtig für selbstständige Handwerkerinnen und Handwerker: Auch freiwillige Beitragszeiten werden für die Wartezeit angerechnet, sofern 18 Jahre an Pflichtbeitragszeiten vorhanden sind. - Die abschlagsfreie Rente gilt für Rentenzugänge ab 01.07.2014 für Geburtsjahrgänge bis 1952; für die ab 1953 Geborenen steigt je Jahrgang das Renteneintrittsalter um zwei Monate.
Mütterrente – Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder
- Versicherte, die am 1. Juli 2014 bereits Rente beziehen, erhalten einen zusätzlichen Entgeltpunkt pro Kind (28,61 Euro West, 26,39 Euro Ost) als Zuschlag zur Rente ohne jegliche Kürzung ("on top") .
- Für die übrigen Versicherten, die noch keine Rente beziehen, erfolgt eine Addition mit anderen Beitragszeiten des jeweiligen Kalendermonats bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.
Erwerbsminderungsrente
- Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre vom 60. Lebensjahr auf das 62. Lebensjahr.
- Bessere Bewertung der Zurechnungszeit durch Günstigerprüfung: Die Entgeltpunkte der letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung werden nicht berücksichtigt, sofern diese in der Vergleichsbewertung einen geringeren Wert ergeben.
Reha-Budget
- Dynamische Anpassung des Reha-Budgets an die demografische Entwicklung.
Befristung von Arbeitsverhältnissen nach Erreichen der Regelalter sgrenze
- Zulässigkeit von mehrfachen Befristungen von Arbeitsverhältnissen nach Erreichen der Regelalter sgrenze erleichtert.
Neben diesen gesetzlichen Änderungen hat der Bundestag folgenden Entschließungsantrag gefasst
Von einer Arbeit sgruppe sollen bis Herbst 2014 folgende Vorschläge erarbeitet werden:
- Reform der Teilrente bis zum Erreichen der Regelalter sgrenze
Vereinfachung der Hinzuverdienstgrenzen für einen Teilrentenbezug bei zeitgleicher Teilzeitarbeit, um einen besseren gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. - Weiterarbeit nach Erreichen der Regelalter sgrenze
Hier geht es unter anderem auch um die Frage der alleinigen Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Neues Insolvenzrecht bringt Erleichterung
Seit Anfang 2013 gelten bereits neue Regelungen für insolvente Unternehmen. Zum 1. Juli ändern sich auch für diejenigen, die mit einer Firmengründung gescheitert sind und für insolvente Verbraucher, die geltenden Gesetze. Dann tritt die zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform in Kraft.
War es bisher so, dass Verbraucher, die hohe Schulden angesammelt hatten oder Einzelpersonen, die mit einer Geschäftsidee gescheitert waren und deshalb private hohe finanzielle Verpflichtungen hatten, innerhalb von sechs Jahren schuldenfrei werden konnten – solange dauert bisher ein Insolvenzverfahren – so ändert sich diese Frist künftig.
Ab dem 1. Juli kann das Verfahren auf nur drei Jahre verkürzt werden, wenn der Schuldner dann bereits mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Kosten des Verfahrens für das Gericht und den Insolvenzverwalter bezahlt hat. Die Restschuld kann dann erlassen werden. Au sgenommen von der Restschuldbefreiung sind unter bestimmten Bedingungen künftig allerdings Unterhalts- und Steuerschulden.
Mit Zahlungsplan aus den Schulden
Schaffen es die Schuldner nicht, innerhalb von drei Jahren die Bedingungen zu erfüllen, besteht die Möglichkeit, dass das Verfahren auf fünf Jahre verkürzt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffenden Verbraucher den Insolvenzverwalter und die Gerichtskosten in diesem Zeitraum bezahlen können. Doch das können immer noch zwischen 1.500 bis 2.000 Euro sein.
Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die privaten Schuldner, wenn überhaupt von der zweiten Möglichkeit der Verkürzung Gebrauch machen werden. Sie kritisieren den Reformschritt schon jetzt als unrealistisch. "Unsere Erfahrung ist, dass kaum ein Schuldner die 35 Prozent schafft", sagt auch Michael Bretz, Sprecher der Wirtschaftsauskunftei Creditreform.
Eine weitere Neuerung ist das Insolvenzplanverfahre n , das es für Unternehmen schon länger gibt. Details der Entschuldung wie Höhe und Zeitraum werden individuell festgelegt, die restlichen Schulden können schneller erlassen werden. Voraussetzung: Die Quote muss etwas höher liegen als im Regelverfahren und der Schuldner muss die Verfahrenskosten bezahlen.
Das Planverfahren kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel Verwandte Geld zur Verfügung stellen. Im besten Fall kann nach Ansicht von Verbraucherschützern das Insolvenzverfahren so schon nach wenigen Monaten beendet werden.
Mehr Chancen für Gläubiger
Teil der Reform ist auch die Stärkung der Gläubigerechte, da diese nun nicht mehr nachrangig behandelt werden sollen. "Gläubiger müssen sich keine Sorgen machen, dass mit der Reform dem Schuldenmachen Tür und Tür geöffnet wird", sagt Bretz. Möglicherweise bekommen sie sogar etwas mehr zurück als in der Vergangenheit.
Banken hatten bisher in den ersten zwei Jahren des Insolvenzverfahrens Zugriff auf Teile des Lohnes, wenn der Verbraucher einen Kredit abgeschlossen hatte. Diese Lohnabtretung entfällt. Doch als erstes werden die Landesjustizkassen entlastet, denn zunächst müssen die Verfahrenskosten beglichen werden.
Warnwesten werden Pflicht
Was für gewerblich genutzte Fahrzeuge schon länger vorgeschrieben ist, wird vom 1. Juli an auch für private Autobesitzer zur Pflicht: In jedem Pkw muss eine Warnweste vorhanden sein.
Wenn der Fahrer auf öffentlichen Straßen bei einer Panne oder nach einem Unfall das Auto verlässt, muss er die Warnweste tragen, sonst wird ein Bußgeld fällig. Das gilt auch, wenn bei einer Kontrolle die Warnweste im Auto fehlt. "Wichtig ist im Ernstfall, dass die Warnweste vom Fahrersitz aus schnell greifbar ist. Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden, keinesfalls aber im Kofferraum", rät Clemens Klinke, Vorstandsmitglied bei der Dekra, die in ihren 76 Niederlassungen zurzeit kostenlose Warnwesten anbietet.
Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste einen Klettverschluss haben.
Mit der neuen Warnwestenpflicht folgt Deutschland dem Vorbild vieler anderer EU-Staaten, in denen sie zum Teil schon seit Jahren in Kraft ist. In einigen Ländern gilt sie sogar für alle Insassen eines Fahrzeuges. Die Bußgelder im Ausland sind zum Teil empfindlich hoch.
Roaming-Gebühren sinken erneut
Mobiltelefonierer im Ausland können sich ab dem 1. Juli 2014 über erneute Preissenkungen bei den Roaming-Gebühren freuen. Diesmal profitieren vor allem Smartphone-Nutzer, die im Ausland viel im Internet unterwegs sind. Waren bislang im Ausland noch Gebühren von maximal 45 Cent pro Megabyte zulässig, dürfen die Telekommunikationsanbieter ab Juli höchstens noch 20 Cent pro Megabyte in Rechnung stellen. Bei Vielsurfern kann sich daraufs schnell eine deutliche Ersparnis ergeben.
Auch bei Telefongesprächen setzt die Europäische Union erneut den Rotstift an. So sinkt die Obergrenze für Auslandstelefonate von 24 auf nun noch 19 Cent pro Minute. Auch eingehende Anrufe im Ausland aus der Heimat werden günstiger. Hier dürfen anstelle von bislang sieben Cent nur noch fünf Cent erhoben werden.
Nicht zuletzt sinken die Kosten für SMS-Nachrichten. Eine Textnachricht darf künftig maximal sechs Cent kosten. Bisher waren es acht Cent pro SMS.
Mit der schrittweisen Absenkung der Gebühren verfolgt die EU den Plan, Roaming-Kosten im EU-Ausland mittelfristig komplett abzuschaffen.
Neue Energieeffizienz bei Kühlschränken
Elektrohersteller, die ab Juli Kühl- und Gefriergeräte im Handel anbieten wollen, müssen neue Richtlinien der Europäischen Union einhalten. Verkauft werden dürften nur noch Geräte mit der Energieeffizienzklasse A+ oder höher. Das entsprechende Etikett muss für Verbraucher sichtbar auf den Geräten und Verpackungen angebracht sein. Au sgenommen sind von der neuen Vorschrift Weinkühlschränke und Kühlschränke für Wohnmobile und Hotelzimmer. sg