Gesetzesänderungen und Neuregelungen Das ändert sich alles im September 2015

Energielabel für Heizungen, mehr Geld für einige Azubis und Kontrollen an Flughäfen: Der September hat wieder einige Neuerungen parat. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Azubis im Bäckerhandwerk bekommen mehr Geld. Das ist nur eine der Änderungen, die im September 2015 anstehen. - © Foto: Darius Ramazani

Label für Energieeffizienz ab 26. September bei Heizungen Pflicht

Was es für Kühlschränke und Waschmaschinen schon seit längerem gibt, ist bald auch bei Heizungen Pflicht. Ab 26. September ist das Energielabel nach einer Übergangsphase auch für Raumheizgeräte, Kombiheizgeräte, Warmwasserbereiter und Verbundanlagen vorgeschrieben. Es gilt allerdings zunächst nur für Geräte, die ab diesem Datum neu in den Verkehr gebracht werden.

Anlagen, die bereits im Handel sind, dürfen noch abverkauft werden. Auch bereits installierte Anlagen genießen vorerst noch Bestandschutz, auch wenn es ab Januar für sie ebenfalls ein eigenes Label geben wird.

Herausforderung für das Handwerk

Ganz vergleichen lässt sich das Effizienzlabel für Heizungen jedoch mit denen von Haushaltsgeräten  nicht – denn das Heizungslabel ist nicht selbsterklärend. Bessere Energieeffizienz bedeutet für die Kunden nicht automatisch auch eine Kosteneinsparung. Verbraucher benötigen hier die Beratung eines Fachmannes.

Und auf das Handwerk kommt noch eine weitere Herausforderung zu. Bei Verbundanlagen, die aus mehreren Komponenten verschiedener Hersteller bestehen, gibt es kein vorgefertigtes Label, sondern die Energieeffizienz muss abhängig von den verbauten Komponenten berechnet werden. Die Erstellung eines Labels bei der Angebotserstellung gehört zu den Informationspflichten des Handwerkers gegenüber dem Kunden, dessen Missachtung ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

Zeitplan für das Energielabel

  • Bei Raumheizgeräten gelten ab dem 26. September 2015 die Energieeffizienzklassen A++ bis G für das Produktlabel. Vier Jahre später, ab dem 26. September 2019, wird das Label auf die Energieeffizienzklassen A+++ bis D beschränkt. Geräte mit schlechterer Energieeffizienz dürfen dann nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden.
  • Bei Warmwasserbereitern gelten ab dem 26. September 2015 die Energieeffizienzklassen A bis G für Neugeräte. Vier Jahre danach wird das Label auf die Klassen A+ bis F beschränkt.
  • Bei Verbundanlagen gelten ab dem 26. September 2015 die Energieeffizienzklassen A+++ bis G.

Was es beim Energielabel für Heizungen ab September sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie im ausführlichen Beitrag "Heizungen: Energielabel ab September Pflicht" .

Azubis im Bäckerhandwerk bekommen mehr Geld

Gute Nachrichten gibt es hingegen für Azubis im Bäckerhandwerk. Sie bekommen ab dem 1. September mehr Geld. Demnach bekommen Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr 470 Euro monatlich brutto. Dies entspricht einer Erhöhung von 20 Euro. Im zweiten Ausbildungsjahr erhalten die Azubis nicht mehr wie bisher 570, sondern 600 Euro monatlich. Für das dritte Lehrjahr steigt die Vergütung von 690 auf 730 Euro .

Der Tarifvertrag soll ab für allgemeinverbindlich erklärt werden – und das rückwirkend. Über den Antrag wurde bislang jedoch noch nicht entschieden.

Mehr dazu lesen Sie im ausführlichen Beitrag "Azubis im Bäckerhandwerk bekommen mehr Geld" .

Abgasnorm Euro-6 für Neuzulassungen

Auch für Autofahrer ändert sich im September etwas: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die nicht mindestens die Abgasnorm Euro-6 einhalten, bekommen ab 1. September keine Zulassung mehr. Das gilt jedoch nur für Neuzulassungen. Bereits seit September 2014 müssen die Fahrzeuge eine Typprüfung durchlaufen. Mit der Umstellung auf Euro-6 dürfen die Fahrzeuge nur noch maximal 80 mg pro Kilometer an Stickoxiden ausstoßen – statt wie bisher 180 mg pro Kilometer.

Erweiterte Sicherheitsvorschriften an Flughäfen

Strengere Regeln gibt es auch für die, die mit dem Flugzeug unterwegs sind: Das Handgepäck von Flugreisenden wird künftig besser kontrolliert: Denn ab 1. September gelten erweiterte Sicherheitsvorschriften an den Flughäfen der Europäischen Union. Das Handgepäck kann demnach nicht mehr nur per Hand durchsucht werden. Es könnten künftig auch Sprengstoffsuchgeräte zum Einsatz kommen. Wie genau das ablaufen soll, variiert von Flughafen zu Flughafen. Die Bundespolizei geht derzeit jedoch nicht davon aus, dass Reisende deshalb mehr Zeit einkalkulieren müssen. sch/dhz