Ob der EU-Beitritt von Kroatien, steigende Renten oder sinkenden Gebühren beim Telefonieren im Ausland – zum 1. Juli 2013 treten wieder einige Neuerungen ein. Das Wichtigste im Überblick.
Steffen Guthardt

Die Flut in Deutschland, von der insbesondere viele Bürger und Betriebe in Süd- und Ostdeutschland betroffen waren, war das Nachrichtenthema der vergangenen Wochen. Bis zum 5. Juli soll es nun grünes Licht für den acht Milliarden Euro schweren Hilfsfonds der Bundesregierung geben. In der Zwischenzeit können Geschädigte Soforthilfen in Anspruch nehmen.
Nachdem inzwischen das Wasser vielerorts zurückgegangen ist und erst das wirkliche Ausmaß der Schäden in Betrieben und Wohnhäusern sichtbar wird, kann nun mit dem Wiederaufbau begonnen werden. Die Auszahlung der Hilfsmittel soll über die Bundesländer erfolgen. Die Verteilung der Gelder richtet sich nach den entstandenen Schäden und ist davon abhängig sein, inwieweit Betroffene auf Versicherungsansprüche zugreifen können.
Für Flutgeschädigte, die am Rande der Existenz stehen, soll bei Zahlungsunfähigkeit zudem eine Sonderregelung im Insolvenzrecht gelten. Sie können weiterhin auf Leistungen eines zusätzlichen Pakets von 15 Millionen Euro hoffen, um nicht ihre Mitarbeiter entlassen zu müssen.
Ein Überblick zum Hochwasser gibt das Themenpaket .
Die EU wächst
Die Europäische Union wird größer, zum 1. Juli tritt Kroatien als 28. Mitgliedsstaat bei. Doch was ändert sich für deutsche Unternehmen und Bürger konkret durch den Beitritt?
Eine vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit wird es zumindest in den nächsten zwei Jahren nicht geben. Nach den Erfahrungen mit Ländern wie Rumänien und Bulgarien hatten sich auch einige Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit Erfolg dagegen ausgesprochen.
Grenzkontrollen wird es weiter geben, weil Kroatien nicht zum Schengen-Raum gehört. Daher müssen Passanten weiter Personalausweis oder Reisepass zum Vorzeigen bereithalten.
Trotz EU-Beitritts wird sich an der Währungseinheit in Kroatien nichts ändern. Das offizielle Zahlungsmittel bleibt weiter die Kuna. Reisende genießen jedoch künftig Vorteile bei Ein- und Ausfuhrgebühren. Kroatien gehört ab dem 1. Juli zur europäischen Zollunion. So dürfen etwa Lebensmittel für den Eigenbedarf über die Grenze mitgenommen werden, ohne dass dafür Zollgebühren anfallen. Dazu zählen auch Zigaretten und alkoholische Getränke bis zu bestimmten Mengengrenzen.
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Telefonieren im Ausland wird billiger
Wer künftig in Kroatien Urlaub macht, kann auch von den sinkenden Roaming-Gebühren profitieren, die ab dem 1. Juli 2013 EU-weit gelten. Dabei betreffen die Preissenkungen alle Kunden – egal ob sie einen Anschluss bei der Telekom, Vodafone, E-Plus oder O2 besitzen. Die Europäische Union hat eine Obergrenze von 29 Cent pro Minute für Telefongespräche im Mobilfunknetz durchgesetzt, bisher lag das Limit noch sechs Cent darüber. Für Internetverbindungen im Ausland gilt eine Obergrenze von 54 Cent pro Megabyte. Somit wird das Surfen auf dem Handy deutlich günstiger, kostete es doch bisher bis zu 83 Cent in der Minute.
In einigen Tarifen liegen die Preise jedoch noch weit unter den gesetzlichen Vorgaben. So kostet etwa ein Datenverbrauch von ein MB in der EU bei der Telekom nur neun Cent. Bei Vodafone sind es sogar nur acht Cent.
Doch Vorsicht, die günstigeren Preise gelten wirklich nur für EU-Staaten. Wer etwa in der Schweiz seinen Urlaub verbringt, muss unter Umständen mit deutlich höheren Gebühren rechnen.
EU-Urlauber sollten die Mobilfunk-Nutzung im Ausland aber trotzdem nicht überstrapazieren, die immer noch höheren Gebühren als im Inland können sich schnell zu einer üppigen Rechnung summieren. Doch womöglich ändert sich das schon im nächsten Jahr. Ab 1. Juli 2014 sollen die Roaming-Gebühren komplett wegfallen. Wie das im Detail umgesetzt werden soll, darüber müssen die EU-Kommissare noch entscheiden.
Renten klettern in Ost und West
Während sich Vieltelefonierer über Preissenkungen freuen, dürfen Rentner ab dem 1. Juli mehr Geld im Portemonnaie haben, dank einer Erhöhung der gesetzlichen Renten. Um 3,29 Prozent steigen die Renten in den neuen Bundesländern. In den alten Bundesländern wie Bayern oder Baden-Württemberg fällt der Anstieg mit 0,25 Prozent geringer aus. Damit gleicht sich das Niveau der Renten zwischen Ost und West weiter an. Der Rentenerhöhung vorausgegangen war die Zustimmung der Länder zur Rentenbestimmungsverordnung 2013.
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Pfändungsfreigrenzen steigen
Gute Nachrichten gibt es auch für Schuldner. Zum 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen angehoben. Wer über ein Pfändungsschutzkonto verfügt, kann dort künftig 1.045,04 Euro im Monat vor dem Zugriff der Gläubiger schützen und damit seinen Lebensunterhalt bestreiten. Bisher lag der Pfändungsfreibetrag bei 1.028,89 Euro. Halten sich Arbeitgeber, Kreditinstitute oder Sozialleistungsträger nicht an die neuen Vorgaben, kann der Schuldner eine Nachzahlung verlangen – es gibt keine Übergangszeiten.
Neue Regeln für die Lohnabrechnung
Wichtige Neuerung für Arbeitgeber: Die Lohnabrechnung wird sich zum 1. Juli im Zuge der Entgeltbescheinungsverordnung ändern. So dürfen Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Anteile zu Zukunftssicherungsleistungen nicht mehr das Gesamt-Brutto beeinflussen.
Auch die Mindestangaben und der Aufbau der Lohnabrechnung ändern sich. Mit den einheitlichen Standards kann die Entgeltbescheinigung als Nachweis, etwa für die Beantragung von Sozialleistungen, vorgelegt werden. Der Dienstleistungsspezialist Datev gibt einen Überblick über die Details der Entgeldbescheinigungsverordnung.
Bestandsdatenauskunft kommt
Ermittlern von Behörden soll es künftig leichter sein, Informationen über Personen zu erhalten, die sich im Internet bewegen. Schon bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, wie etwa Falschparken, soll es möglich sein, auf Daten wie Name und Adresse zuzugreifen und auch Personen mit einem Pseudonym im Internet leichter zu identifizieren.
Das Gesetz ist höchst umstritten, weil Kritiker den Schutz der Grundrechte in Gefahr sehen. Zu einem kurzfristigen Stopp des Gesetzesvorhabens, wie von den Grünen geplant, war es jedoch nicht gekommen. Sie fordern unter anderem, dass Bestandsdaten von Nutzern bei Internetanbietern nur dann abgefragt werden dürfen, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
Bundesrat entscheidet zu Atom-Endlager
Am 5. Juli soll der Bundesrat über einen Gesetzesentwurf zur bundesweiten Suche nach einem Atommüll-Endlager entscheiden. Regierung und Opposition hatten sich zuvor nach langem Ringen auf einen Kompromiss verständigt und den Entwurf im Bundestag beschlossen. Die Bund/Länder-Kommission, die bis Ende 2015 die Grundlagen für die Suche nach dem Endlager für Atommüll schaffen wird, soll 24 Mitglieder enthalten – bestehend aus Vertretern der Länder, des Bundestags, der Wissenschaft und aus der Bevölkerung.
Bis 2014 will sich die Politik auf eine Zwischenlager-Lösung einigen.