Neuerungen, Gesetze und Reformen Das ändert sich alles im Februar 2015

Im Februar wird die Nachrüstung von Rußpartikeln wieder gefördert, die Vignette in der Schweiz teurer und O2-Anschlüsse gedrosselt. Eine andere wichtige Änderung tritt jedoch schon vor Monatswechsel ein.

Steffen Guthardt

Reisen in die Schweiz werden teurer. Zum 1. Februar steigen die Kosten für die Vignette. - © Foto: SZ-Designs/Fotolia

Förderung für Rußpartikelfilternachrüstung

Ab dem 1. Februar heißt es schnell sein. Denn der neue Fördertopf für die Nachrüstung von Rußpartikelfiltern bei Dieselfahrzeugen steht bereit. Insgesamt stehen 30 Millionen Euro als staatlicher Zuschuss zur Verfügung. Die Anträge können ab 1. Februar direkt über die Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Die Kosten für die Rußpartikelfilter-Nachrüstung liegen nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe je nach Fahrzeug zwischen circa 650 und 1.500 Euro. Der Zuschuss liegt bei 260 Euro pro Fahrzeug .

Durch die subventionierten Filter kann der Feinstaub-Ausstoß des Fahrzeuge reduziert und so die Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union eingehalten werden. Denn laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) bestehen in vielen Ballungsgebieten in Deutschland weiterhin Probleme, die von der EU festgelegten Grenzwerte einzuhalten.

Ältere Diesel-Fahrzeuge, die nachträglich einen Rußpartikelfilter erhalten, werden dadurch einer besseren Schadstoffgruppe zugeordnet. Sie bestimmt die Farbe der Umweltplakette, welche Autos in die Umweltzonen der Städte fahren dürfen.

Mehr zur Nachrüstung erfahren Sie hier .

Facebook-Änderungen treten in Kraft

Schon kurz vor dem Monatswechsel treten zum 30. Januar 2015 die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook in Kraft. Künftig will das Netzwerk noch mehr Daten speichern und nutzen. Mitglieder des sozialen Netzwerks erhalten derzeit die Aufforderung, die "aktualisierten Bedingungen sowie Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie" anzusehen.

Nutzer sollten sich die Mühe machen, dieses umfangreiche Dokument zu lesen, rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Facebook lässt sich erlauben, alle Nutzungsinformationen zu erheben und zu nutzen", sagt Rechtsanwältin Sabine Petri. Auch wenn man einzelnen Punkten nicht widersprechen könne, sei es wichtig, sich darüber bewusst zu sein, was mit den eigenen Daten passiere.

Das ändert sich konkret:

  • Datenschutz: Facebook will es Nutzern leichter machen, zu entscheiden, wer ihre Inhalte sieht. Dazu gibt es jetzt interaktive Anleitungen und auch Möglichkeiten, die Analyse von besuchten Seiten und Apps zu kontrollieren.
  • Standortdaten: Künftig können Standortdaten mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer also seinen Standort teilt, kann beispielsweise Informationen über Restaurants in der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden in der Umgebung angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphone keinen Zugriff auf das GPS-Modul gewähren.
  • Werbung: Facebook will Werbung mehr auf den Einzelnutzer zuschneiden. Bislang werden die Inhalte der Werbeanzeigen aus "Gefällt mir"-Angaben und anderen Aktivitäten im Netzwerk generiert. Bald sollen auch besuchte Internetseiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Das Netzwerk ist in der Lage, die Aktivitäten seiner eingeloggten Nutzer im Netz teilweise nachzuvollziehen. Wer dann etwa online ein Paar Sportschuhe kauft, könnte beispielsweise Anzeigen für Sportkurse oder andere Trainingskleidung sehen. Wer Urlaubsziele recherchiert, sieht Werbung von Reiseveranstaltern. Zudem sollen Facebook-Nutzer Werbeanzeigen auf ihre Relevanz bewerten können. Dazu wird auch sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook die Nutzer einordnet und warum man eine bestimmte Anzeige sieht.
  • Neue Funktionen: Das Netzwerk will seine Kunden durch neue Optionen wie einen "Kaufen"-Knopf enger an sich binden. So könnte der Kauf von Waren direkt über das Facebook-Konto erfolgen. Damit könnte das Unternehmen neben Nutzungsdaten auch an Einkaufsgewohnheiten und Zahlungsdaten der Kunden kommen.

Abmeldung einzige Alternative 

Wer Facebook ab dem 30. Januar aufruft und sich einloggt, stimmt den neuen Richtlinien automatisch zu. "Der Nutzer hat keine Chance, dem zu widersprechen", sagt Petri. Man habe nur die Möglichkeit, das Netzwerk nicht mehr zu nutzen, wenn man mit den Änderungen nicht einverstanden sei.

Grundsätzlich empfiehlt sie, die Sichtbarkeit von Beiträgen stark zu kontrollieren und in den Privatsphäre-Einstellungen auf minimale Auswertung der persönlichen Daten zu Werbezwecken zu setzen. Und wachsam müssen Nutzer sein: "Man sollte regelmäßig nachsehen, ob die Einstellungen noch so sind, wie man sie eingestellt hatte." Mit Inhalten von Till Simon Nagel, dpa

Drosselung für O2-Kunden

Kunden des Telekommunikationsanbieters Telefónica könnten ab Februar 2015 eine Drossellung ihrer O2-DSL-Verbindung erleben. Bei der so genannten "Fair-Use-Mechnanik" wird abhängig vom Tarif bei einem verbrauchten Datenvolumen von 300 GByte oder 500 GByte die Geschwindigkeit auf magere zwei MBit/s gedrosselt. Die Drosselung tritt jedoch nur ein, wenn das Datenvolumen in drei Monaten in Folge die Grenze übersteigt. Da Telefonica die Berechnung am 3. November 2014 startete, sind erste Kunden im Februar davon betroffen. Diesen Kunden steht dann ab März wieder die volle DSL-Geschwindigkeit zur Verfügung. Alternativ können gedrosselte Verbindungen für eine Zusatzgebühr von 14,99 Euro wieder auf normale Geschwindigkeit entsperrt werden.

Gerade wer viele Filme aus dem Internet streamt kann die Grenze relativ schnell erreichen. Laut einer Studie werden etwa bei einem 90-minütigen Abruf aus der Videothek Netflix pro Tag schon 45 GigaByte Daten genutzt.

Der Konzern weist darauf hin, dass die Drosselung in allen Verträgen seit dem Jahr 2013 aufgeführt ist und somit nicht überraschend kommt. Jedoch werden Kunden über das verbrauchte Volumen informiert. Wer seinen Verbrauch selbstständig prüfen will, kann sein verbrauchtes Volumen auch Online unter MeinO2 im Kundenbereich einsehen.

Schweiz-Vignette wird teurer

Während Autofahrer bei der Förderung von Rußpartikelfiltern Geld einsparen können, steigen für Schweiz-Reisende ab 1. Februar die Kosten. Im Zuge der Entkoppelung des Schweizer Franken vom Euro durch die Schweizern Notebank, klettern die Gebühren für die Jahres-Vignette. Am 1. Februar kostet sie 40 Euro anstatt bisher 33 Euro, was einem Anstieg von über 20 Prozent entspricht. Wer noch schnell vom alten Wechselkurs profitieren will, sollte die Vignette bis Ende Januar erwerben. Dies ist auch im Internet, zum Beispiel über den Shop des ADAC, möglich. Die Vignette gilt dann bis Januar 2016.

Preissteigerungen für die Vignette gab es bereits zum Jahreswechsel auch in Österreich. Allerdings sind diese deutlich moderater als in der Schweiz. So kostet die Jahresvignette 84,40 Euro anstatt der bisherigen 82,70 Euro. Damit ist Sie jedoch insgesamt deutlich teurer als in der Schweiz. Neben dieser Vignette gibt es in Östtereich jedoch auch die Zweimonats-Vignette, die sich um 50 Cent auf 25,30 Euro verteuerte. Ein "Pickerl" für zehn Tage gibt es für 8,70 Euro (+ 20 Cent).

E-Mobilitätsgesetz verzögert sich

Eine dritte wichtige Änderung, die eigentlich zum 1. Februar in Kraft treten sollte, verzögert sich. Das Elektromobilitätsgesetz soll E-Autos in Deutschland einen Schub verleihen. Damit mehr Elektroautos und Hybridfahrzeuge gekauft werden, soll es für die Besitzer solcher Fahrzeuge künftig Sonderrechte geben. Die Managementberatung Kienbaum geht davon aus, dass durch das Gesetz bis zu 200.000 zusätzliche E-Autos in Deutschland zugelassen werden könnten.

Zu den Eckpunkten zählen Vergünstigungen von Parkgebühren für E-Autos in Städten und kostenlose Parkplätze, Reservierungsmöglichkeiten von Parkplätzen an Ladestationen für E-Autos und die Benutzung der Busspuren durch E-Fahrzeuge. Die letztendliche Entscheidung und Durchführung der Maßnahmen liegt jedoch bei den einzelnen Kommunen. Deshalb dürfte viele der Änderungen auf sich warten lassen. Etwa lehnen viele Großstädte die Benutzung der Busspuren ab.