Neue Regeln und Pflichten Das ändert sich alles im Dezember 2012

Neue Preise bei der Deutschen Bahn, Unisex-Tarife für Versicherungen und ein Verbot für unsinnige Werbebotschaften. Schon vor dem Jahreswechsel kommen auf Verbraucher und Unternehmen Änderungen zu. Das Wichtigste im Überblick.

Steffen Guthardt

Das Jahresende hält nicht nur Weihnachten bereit. - © Maxim_Kazmin/Fotolia

Neue Preise bei der Bahn

Zum 9. Dezember findet der jährliche Fahrplanwechsel bei der Deutschen Bahn statt. Die Kunden der Bahn müssen sich aber nicht nur auf andere Streckenführungen und Verkehrszeiten der Züge einstellen, sondern auch Fahrpreiserhöhungen einkalkulieren. Im Schnitt werden die Preise um 2,8 Prozent steigen, wie der Konzern bekannt gab.

Zum Beispiel steigt der Maximalpreis im deutschen Fernverkehrsnetz von derzeit 135 Euro auf 139 Euro an. Dieser Normalpreis für eine einfache Fahrt in der zweiten Klasse inklusive ICE wird dann zum Beispiel auf der beliebten Strecke zwischen Hamburg und München fällig. Auf kürzeren Strecken wie zum Beispiel von Stuttgart nach München verteuert sich das Ticket um einen Euro auf nun 55 Euro.

Auch die Preise im Regionalverkehr ziehen an. Allerdings sind die Preiserhöhungen nicht automatisch an die Streckendistanz angepasst. So zahlt ein Reisender zwischen Schweinfurt und Haßfurt künftig 5,70 Euro. Das sind 3,6 Prozent mehr als aktuell. Indes beträgt die Preissteigerung auf der deutlich längeren Strecke zwischen Stuttgart und Ulm nur 2,8 Prozent bzw. 50 Cent. Bahnkunden die Aktionsangebote wie zum Beispiel Länder- oder Quer-durchs-Land-Tickets kaufen, müssen im Schnitt 2,8 Prozent mehr bezahlen.

Vielfahrer müssen für die BahnCards ebenfalls mehr bezahlen. Die günstigste Variante ist die BahnCard 25, die künftig 60 Euro kosten wird (1. Klasse 122 Euro). Die vergünstigte BahnCard 25 kostet zukünftig 40 Euro (1. Klasse 80 Euro). Der Preis der BahnCard 50 steigt um sieben Euro auf 247 Euro (1. Klasse von 482 Euro auf 496 Euro). Drei Euro mehr zahlen Reisende künftig für die ermäßigte BahnCard 50: statt bislang 122 Euro dann 125 Euro (1. Klasse von 244 Euro auf 250 Euro). Die exklusive BahnCard 100 kostet ab dem 9. Dezember 4090 Euro (in der 1. Klasse 6890 Euro).

Doch es gibt auch gute Nachrichten. So bleiben zum Beispiel die Preise für Reservierungen und für die Sparangebote ab 29 Euro innerhalb Deutschlands und 39 Euro innerhalb Europas stabil. Zudem sollen Besitzer der Bahncard 25 und 50 in Zukunft kostenlos mit Bussen und U-Bahnen nicht nur an ihrem Zielort, sondern auch am Startort fahren dürfen.

Unisex-Tarife für Versicherungen

Keine Unterscheidung mehr zwischen Mann und Frau gibt es ab dem 21. Dezember bei Neuverträgen für Versicherungen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die so genannten Unisex-Tarife.

Bei Risikolebens- und Kapitallebensversicherungen sind Frauen bisher deutlich bevorzugt: Sie leben länger und zahlen deshalb deutlich weniger für den Todesfallschutz als Männer. Die werden durch die neuen Unisex-Tarife wahrscheinlich günstiger an eine Risikolebensversicherung kommen, Frauen müssen ab dem 21. Dezember eher mehr zahlen. In der Kfz-Versicherung waren Frauen bisher bevorzugt, weil sie als sicherere Fahrer gelten. Dieser Vorteil dürfte ab 2013 wegfallen. Männer haben dagegen vor allem bei der Berufsunfähigkeitsversicherung von günstigeren Beiträgen profitiert, weil sie statistisch gesehen seltener berufsunfähig werden als Frauen. Und auch bei der privaten Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung waren Männer bisher im Vorteil, weil sich die geringere Lebenserwartung hier positiv auf die Prämie auswirkt.

Keine falschen Werbeversprechen mehr

Kinderschokolade unterstützt das Wachstum Ihres Kindes? Solche und ähnliche Versprechen in der Werbung sind künftig unzulässig. Ab dem 14. Dezember werden einige der sogenannten Health Claims der EU-Verordnung Nr. 432/2012 gestrichen. Wissenschaftlich nicht belegte Behauptungen wie etwa "schwarzer Tee fördert die Konzentrationsfähigkeit", müssen dann von den Etiketten der verkauften Produkte verschwinden.  

Für die Verbraucher in der EU bedeutet dies einen großen Schritt in Richtung mehr Transparenz. Sie sollen sich in Zukunft darauf verlassen können, dass gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel überall in der EU wissenschaftlich fundiert sind. Verbraucher werden somit bei der Auswahl von Lebensmitteln besser vor Irreführung und Fehlkäufen geschützt. Denn meist sind Lebensmittel mit Gesundheitsnutzen teurer als "normale" Lebensmittel. Gerade für Lebensmittel, die einen besonderen Zusatznutzen ausloben, gilt: Was draufsteht, muss auch stimmen.

Alle zugelassenen Angaben werden im EU-weiten Unionsregister für jedermann zugänglich gespeichert. Das Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel ist über die Website der EU-Kommission zugänglich. Dort sind auch die Angaben einsehbar, die den Zulassungsprozess nicht überstanden haben.

Energieausweispflicht in Österreich

Ab dem 1. Dezember 2012 gilt bei unseren österreichischen Nachbarn die Energieausweispflicht. Der Energieausweis für Gebäude ist vergleichbar mit dem Kühlschrankaufkleber von der Klasse A++ bis zur Klasse G.

Der wichtigste Kennwert ist die so genannte Energiekennzahl, die den zu erwartenden Heizenergiebedarf angibt. Sie sagt aus, wie viel Energie zur Beheizung des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) aufgewendet werden muss. So lässt sich leicht feststellen, ob es sich bei der Immobilie um einen Energiesparer oder Energiefresser handelt.

Ein Energieausweis darf nur von qualifizierten, zugelassenen Fachleuten ausgestellt werden. Die Gültigkeit ist auf zehn Jahre beschränkt, da Abnutzungserscheinungen eine Neubewertung notwendig machen. Besteht bereits ein Energieausweis für ein Objekt, wird ab 1. Dezember kein neuer Energieausweis benötigt. Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises richten sich nach Größe und Typ der Immobilie und den vorhandenen Unterlagen. Verkäufer oder Vermieter sind verpflichtend einen Energieausweis vorzulegen. Wenn kein Ausweis vorliegt, gilt dies als Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 1.450 Euro geahndet werden.