Betreuungsgeld für Familien, ein Mindestlohn für die Gerüstbauer, neue Ausbildungsverordnungen und höhere Kosten beim Immobilienkauf – im August treten wieder einige Änderungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick.
Steffen Guthardt

Das Betreuungsgeld war lange umstritten. Nun tritt die Regelung zum 1. August 2013 in Kraft. Eltern in Deutschland haben ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung, wenn sie ihr Kind nicht in öffentlich geförderten Kindertagesstätten betreuen lassen. Die Förderung steht allerdings nur Eltern zu, deren Kind nach dem 31. Juli 2012 geboren wurde. Außerdem werden die Leistungen erst dann gezahlt, wenn der Anspruch auf Elterngeld endet.
Das Betreuungsgeld kann maximal bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Der Fördersatz liegt ab dem 1. August 2013 bei 100 Euro pro Kind. Zum 1. August 2014 wird die Geldleistung auf 150 Euro pro Kind angehoben.
Rechtsanspruch auf Betreuung
Wer sich jedoch dafür entscheidet, sein Kind in eine öffentlich geförderte Betreuungsstätte zu geben, weil zum Beispiel wieder ein Arbeitsverhältnis aufgenommen werden soll, der hat zum 1. August einen Rechtanspruch auf einen Platz. Nachdem die Regelung seit 1996 nur für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr galt, ist diese künftig auch für Kinder unter drei Jahren gültig. In der Praxis dürfte jedoch nicht jedes Kind zum 1. August wirklich einen Betreuungsplatz haben, da die Kapazitäten wohl noch nicht ausreichend vorhanden sind. Betroffene Eltern können Ihr Recht jedoch dann juristisch geltend machen.
Notare werden teurer
Wer in nächster Zeit einen Notar in Anspruch nehmen muss, der wird sich vielleicht über die höheren Kosten wundern. Ab dem 1. August 2013 gilt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. In erster Linie betroffen sind Immobilienkäufer und –verkäufer. Schon bei Standardfällen sollen die Kosten im Schnitt rund 20 Prozent mehr betragen als bisher. Das können schnell mehrere hundert Euro sein. Die Gebühren werden etwa fällig bei der Beurkundung eines Vertragsentwurfs, der Löschung von Grundschulden oder einem Grundbucheintrag.
Der Baugeldvermittler Interhyp verdeutlicht den Kostenanstieg an einem Beispiel: So entstehen etwa beim Kauf einer Immobilie im Wert von 200.000 Euro Notarkosten von rund 1.085 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Ab dem 1. August muss ein Immobilienkäufer dann 1.305 Euro für Beurkundung, Vollzug und Betreuung bezahlen. Ein Anstieg von 220 Euro.
Neue Ausbildungsverordnungen
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Ausbildungen zum Orthopädietechnik-Mechaniker, zum Klempner und zum Kfz-Mechatroniker modernisiert. Außerdem wurde der Beruf des Weinküfers neu geordnet und bekommt auch einen neuen Namen: er wird zum "Weintechnologen". Hintergrund sind die immer komplexeren und technisch anspruchsvolleren Vorgehensweisen der Berufs und neue Ausbilsungsinhalte, die nun integriert sind. Mehr dazu zeigt der Beitrag "Berufsbilder: Was sich in diesem Jahr ändert".
Mindestlohn für Gerüstbauer
Erstmals einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es am dem 1. August im Gerüstbaugewerbe. Nachdem es bisher keine festgelegte Lohnuntergrenze gab, liegt diese künftig bei zehn Euro pro Stunde. Bereits 2011 hatten sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Bundesinnung Gerüstbau auf einen Mindestlohnvertrag geeinigt. Dieser war allerdings bislang nicht rechtswirksam.
Der Mindestlohn gilt auch für ausländische Betriebe, die ihre Beschäftigten zu Auftragsarbeiten nach Deutschland schicken.
Bankkunde als Sicherheit
Wichtige Nachrichten gibt es für Bankkunden. Die EU hat mit Wirkung zum 1. August ein Gesetz beschlossen, wonach die Kunden als erste betroffen sind, wenn eine Bank in eine wirtschaftliche Krise gerät. Konkret heißt es von Seiten der EU: "Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke müssen dafür sorgen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten, bevor sie staatliche Rekapitalisierungen…in Anspruch nehmen können"
Anders ausgedrückt sollen Banken künftig zuerst ihre Kunden und Aktionäre in Anspruch nehmen, bevor sie den Staat um Hilfe bitten. Das Guthaben der Kunden würde die Bank dann in Verhandlungen mit der Bankenaufsicht, der nationalen Regierung und der EU als Argument einbringen, um eine Einigung zu erzielen.
Registrierung für ELSTER läuft aus
Seit dem 1. Januar 2013 müssen Betriebe die Umsatzsteuer-Voranmeldung und weitere Anmeldungen, wie die Lohnsteuer-Anmeldung, elektronisch und mit einem Zertifikat versehen an das Finanzamt übermitteln. Die dazu gewährte Übergangsfrist läuft nun Ende August aus. Betriebe, die bisher untätig waren, sollten sich schnell auf dem von der Finanzverwaltung eingerichteten Portal unter elsteronline.de registrieren.
Wer die Anmeldungen nicht ordnungsgemäß durchführt, muss mit einem oder mehreren Zwangsgeldern rechnen.
Geld für Flutopfer kommt
Das große Hochwasser, das auch zahlreiche Betriebe aus dem Handwerk existenziell betraf, ist kein großes Nachrichtenthema mehr. Doch der Neuaufbau zerstörter Gebäude steht vielerorts erst noch bevor. Erstes Geld aus dem von der Bundesregierung geplanten Hilfsfonds von acht Milliarden Euro soll im August fließen. Das kündigte die Bundeskanzlerin an. Ende Juni hatte der Bundestag den Hilfsfonds für die Flutopfer gebilligt.
Neue Regeln für Google-News
Zum 1. August tritt auch das so genannte Leistungsschutzrecht in Kraft. Es ermöglicht Verlagen, ihre Veröffentlichungen künftig nur noch gegen ein Entgelt anderen Portalen, wie etwa der Suchmaschine Google zur Verfügung zu stellen. Nachdem Google bisher in seiner News-Ansicht neueste Meldungen diverser Verlage und Web-Publisher gelistet hat, werden diese künftig nur noch angezeigt, wenn der Suchmaschine dazu das Einverständnis gegeben wurde. Diese Bestätigung ist über support.google.com möglich.