Arbeitsrecht Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub widerrufen?

Auch wenn der Betrieb brennt – im übertragenen Sinne – bleibt genehmigter Urlaub genehmigt. Das gilt selbst bei Personalausfällen oder unerwartetem Arbeitsanfall. Nur ein echter Ausnahmefall erlaubt den Rückruf – und der ist enger definiert, als viele Chefs ahnen.

In einem einzigen, klar definierten Fall darf ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus dem Urlaub holen: bei einer schwerwiegenden betrieblichen Notsituation, in der der Betreffende unverzichtbar ist. - © Stock57 - stock.adobe.com

Der Urlaub ist geplant und genehmigt – und plötzlich kommt ein Megaauftrag oder drei Kollegen fallen spontan aus. Kann der Arbeitgeber in so einem Fall genehmigte Urlaubstage widerrufen?

"Wenn einmal Urlaub genehmigt ist, sozusagen der Arbeitgeber die Erteilungshandlung vollzogen hat, dann kann er das nicht einfach wieder umkehren", erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

Das heißt, auch wenn es Personalengpässe Krankheitsausfälle oder einen zu hohen Arbeitsanfall gibt, kann der Chef die bereits genehmigten Urlaubstage nicht zurückziehen. Nur in Absprache mit dem Arbeitnehmer kann vereinbart werden, dass der Urlaub verschoben oder abgesagt wird.

Sonderfall in Notsituationen

Dabei gibt es allerdings einen seltenen Ausnahmefall. Tritt eine schwerwiegende betriebliche Notsituation (zum Beispiel ein großflächiger Brand) ein, kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückholen. Das gilt jedoch nur dann, wenn unmittelbar Notmaßnahmen ergriffen werden müssen und der betroffene Arbeitnehmer unverzichtbar ist, so der Fachanwalt. 

Wenn der Arbeitgeber den Urlaub streicht, muss er dem Arbeitnehmer dadurch entstandene Kosten übernehmen. Fallen etwa Storno-, Umbuchungs- oder Reisekosten an, bleiben Arbeitnehmer nicht darauf sitzen. dpa