Ärger beim Erbe? Alles andere als eine Seltenheit. Die Testamentsvollstreckung hilft, Streit bei der Vermögensnachfolge zu vermeiden. Eine interessante Option auch für Unternehmer.

Die Testamentsvollstreckung ist ein wichtiges Instrument der Vermögensnachfolge. Der Erblasser wählt hierbei eine Person seines Vertrauens, beispielsweise seinen Vermögensverwalter, die er mit der Testamentsvollstreckung beauftragt. Dies stellt sicher, dass vorab wichtige Themen besprochen sowie der letzte Wille neutral und objektiv umgesetzt werden.
Testamentsvollstrecker als Mediator
Eine wichtige Rolle spielt die Entlastung der Erben von administrativen Themen. Zudem soll sie die Abwicklung des Testaments erleichtern. Außerdem kann ein objektiver und neutraler Testamentsvollstrecker emotionale Situationen überbrücken und durch Mediation Streitigkeiten lösen. Als unparteiischer Streitschlichter vermittelt er zwischen den Erben und findet kompromissfähige Lösungen.
Last not least kann er die Übergabe und Erhaltung des Vermögens gemäß den Wünschen des Erblassers garantieren.
Zum Schutze minderjähriger Kinder oder behinderter Erben kann durch eine Testamentsvollstreckung der Zugriff Dritter wie dem Vormundschaftsgericht, die Sozialträger oder andere Sorgeberechtigte verhindert und die Handlungsfähigkeit gewahrt bleiben. Bei speziellen Vermögensgegenständen wie Wertpapieren, Kunst, Fahrzeuge oder Edelmetalle können unerfahrene Erben beraten, Gutachten erstellt und der Nachlass gesichert werden.
Testamentsvollstreckung: Vorteile auch für Unternehmer
Für Firmeneigentümer spielt der Schutz des Unternehmens eine wichtige Rolle, sodass eine voreilige Liquidierung oder Zerschlagung und unvorteilhafte Entscheidungen bei konträren Interessen verhindert werden. Bei alleinstehenden Erblassern ohne Kinder, die ausländische Erben oder Erben in hohem Alter, die etwa weit entfernt wohnen oder gesundheitlichen Einschränkungen haben, ist die Testamentsvollstreckung ebenfalls entlastend.
Im Vorfeld kann ein Testamentsvollstrecker die Testamentsgestaltung unterstützen, sämtliche Vermögenswerte in einem Nachlassverzeichnis erfassen und wichtige Dokumente in einem Notfallordner bereithalten. Strittige Punkte, wie mündliche Zusicherungen, die Aufteilung von Immobilien, Wertpapierdepots, Beteiligungen oder Gegenständen mit hohem emotionalem Wert können so vorab besprochen und im Sinne des Erblassers geregelt werden.
Entlastung in der Trauerphase
Während der Erbteilung kümmert sich der Testamentsvollstrecker um die Nachlassverwaltung. Diese professionelle Bewirtschaftung spart Geld und erhält Vermögenswerte. Darüber hinaus sind Erben in der Trauerphase froh, sich nicht um neue und oft terminlich drängende Angelegenheiten kümmern zu müssen.
Zusammengefasst ist eine Testamentsvollstreckung unabhängig von der Größe des Vermögens immer zielführend. Mit einem vertrauten, aber neutralen Experten können Themen vorab durchgesprochen und im Testament klar geregelt werden. Darüber hinaus ist eine professionelle, rechtssichere und objektive Abwicklung des Erbfalls sichergestellt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Wünsche des Erblassers, sodass der Nachlass konkret aufgeteilt wird und dadurch Erben entlastet sowie langwierige und teure Erbstreitigkeiten vermieden werden.
Zum Autor: Thomas Gundermann ist Vermögensverater bei der Taunus Investments GmbH in Bad Homburg.