Der Betriebsrat der Daimler-Zentrale in Stuttgart will mit seinem Rücktritt einen geregelten Übergang bis zu einer Neuwahl ermöglichen. "Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß nach dem Betriebsverfassungsgesetz zurückgetreten, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden", sagte eine Sprecherin am Dienstag in Stuttgart der Nachrichtenagentur dapd.
Daimler-Betriebsrat will mit Rücktritt geregelten Übergang einleiten
Stuttgart (dapd). Der Betriebsrat der Daimler-Zentrale in Stuttgart will mit seinem Rücktritt einen geregelten Übergang bis zu einer Neuwahl ermöglichen. "Der Betriebsrat ist ordnungsgemäß nach dem Betriebsverfassungsgesetz zurückgetreten, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden", sagte eine Sprecherin am Dienstag in Stuttgart der Nachrichtenagentur dapd. Der geschlossene Rücktritt des 39-köpfigen Gremiums in der vergangenen Woche war erst jetzt bekanntgeworden. Es soll bis zur nächsten Wahl geschäftsführend weiter tätig sein.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit um die Betriebsratswahl im März 2010. Etwa 860 von 12.000 Beschäftigten waren auf den Wählerlisten nicht erfasst worden, weil sie zu den leitenden Angestellten gezählt wurden. Diese wählen einen Sprecherausschuss, sie hatten aber keine Stimme bei der Betriebsratswahl. Ein Stuttgarter Arbeitsgericht entschied, dass die Angestellten hätten berücksichtigt werden müssen und erklärte die Betriebsratswahl für ungültig. Das Landesarbeitsgericht bestätigte dies im April.
Dagegen legten sowohl der Betriebsrat als auch der Konzern Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein. Ein Termin für eine Entscheidung steht noch nicht fest. Laut der Betriebsratssprecherin würde bei einem negativen Urteil ein Zeitraum ohne Betriebsrat drohen. Mit der nun gewählten Vorgehensweise liefen alle Fristen bis zur angestrebten Neuwahl im Oktober an. "Das geht jetzt fließend", sagte sie.
Auch eine Sprecherin der IG Metall begrüßte den Schritt des Betriebsrats. "Dadurch wird die betriebsratslose Zeit auf ein Minimum reduziert." Die IG Metall hatte bei der Wahl im vergangenen Jahr 19 Sitze in dem Gremium errungen.
Knackpunkt für die nächste Wahl bleibt allerdings die Regelung zu führenden Angestellten im Unternehmen. Die IG-Metall-Sprecherin sieht hier Daimler in der Pflicht. "Es ist Sache des Unternehmens festzulegen, wer ein leitender Angestellter ist und wer nicht", sagte sie.
Daimler teilt seine Führungskräfte in drei Ebenen ein. Die erste Ebene sind die Manager unter der Vorstandsebene, der zweiten Ebene werden Bereichsleiter zugeordnet, die mehrere Abteilungen unter sich haben. Strittig ist vor allem, ob die Angestellten der dritten Ebene, die in der Regel Abteilungsleiteraufgaben wahrnehmen, wirklich leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind.
Zur derzeitigen Regelung sagte ein Daimler-Sprecher, es sei eine betriebliche Einstufung, "die wir nicht vorhaben zu ändern". Es sei jetzt am Wahlvorstand, die rechtliche Abgrenzung zu treffen. Das Unternehmen dürfe und werde hier keine Vorgaben machen.
Die Betriebsratssprecherin bestätigte, dass jetzt der Wahlvorstand in Vorbereitung auf die Neuwahlen Kriterien für leitende Angestellte erstellen müsse. "Das ist eine schwierige Aufgabe", sagte sie.
dapd
