Die Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sind Anfang des Jahres gestiegen. Gesellen und Gesellinnen erhalten seit dem 1. Januar 2024 15,60 Euro. Auch für 2025 sieht der Tarifvertrag Mindestlohn Erhöhungen vor.

Seit Anfang 2024 erhalten die Dachdecker wieder mehr Geld. Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sind gestiegen. Das sah der neue Tarifvertrag Mindestlohn vor. Grund für die Erhöhung war unter anderem die anhaltende Inflation. Der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) einigten sich daher bereits 2023 darauf, den geltenden Mindestlohn anzupassen.
Sowohl ungelernte Arbeitnehmer als auch gelernte Arbeitnehmer (Gesellen und Gesellinnen) profitieren von einer zweistufigen Erhöhung:
Mindestlohn für ungelernte Arbeitnehmer
Als ungelernte Arbeitnehmer werden diejenigen bezeichnet, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen. Dazu gehört das Anreichen von Materialien, das Ein- und Ausräumen sowie das Reinigen von Baustellen.
| Ab | Höhe Mindestlohn 1 |
| Seit 1. Januar 2024 | 13,90 Euro |
| 1. Januar 2025 | 14,35 Euro |
Mindestlohn für Gesellen und Gesellinnen
Unter die gelernten Arbeitnehmer fallen all diejenigen, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Das bedeutet konkret: Sie können den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk vorweisen oder einen Berufsabschluss, der diesem gleichgestellt ist.
| Ab | Höhe Mindestlohn 2 |
| Seit 1. Januar 2024 | 15,60 Euro |
| 1. Januar 2025 | 16,00 Euro |
Allgemeinverbindlichkeit beantragt
"Die ab 1. Januar 2024 geltenden zwei Lohnuntergrenzen für Hilfs- und Facharbeiten schützen die Beschäftigten vor Lohndumping und sichern ihnen ein Mindesteinkommen", kommentierte Carsten Burckhardt, zuständiges Vorstandsmitglied der IG BAU für die Bauwirtschaft, den Abschluss.
Auch ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk zeigt sich insgesamt mit den Verhandlungen zufrieden. Dass im Dachdeckerhandwerk wie überall ein Fachkräftemangel herrsche, sei kein Geheimwissen, weshalb gute Konditionen unabdingbar seien. "Dennoch sollte im Blick behalten werden, dass wir von kleinen Handwerksbetrieben sprechen – im Schnitt mit 5,5 Mitarbeitenden –, die auch unter hohen Material- und Energiekosten leiden. Trotzdem bin ich froh, dass wir gemeinsam mit unserem Tarifpartner eine Lösung gefunden haben."
Die Allgemeinverbindlichkeit für den Tarifvertrag Mindestlohn wurde laut dem ZVDH beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragt. Zuletzt waren die Mindestlöhne 2022 erhöht worden. ew