Die CSU bleibt im Fall der umstrittenen Meinungsumfragen der bayerischen Staatskanzlei von einer Geldstrafe verschont. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) teilte am Freitag mit, ein Verstoß gegen das Parteiengesetz sei nicht feststellbar. Er forderte allerdings zu "besonderer Sorgfalt" bei künftigen Umfragen auf.
CSU muss keine Strafe für Resonanzstudien zahlen
Berlin/München (dapd). Die CSU bleibt im Fall der umstrittenen Meinungsumfragen der bayerischen Staatskanzlei von einer Geldstrafe verschont. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) teilte am Freitag mit, ein Verstoß gegen das Parteiengesetz sei nicht feststellbar. Er forderte allerdings zu "besonderer Sorgfalt" bei künftigen Umfragen auf. Staatskanzleien müssten den "Anschein einer Verquickung staatlichen Regierungshandelns mit Aufgaben und Tätigkeiten einer politischen Partei" vermeiden.
Der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer sagte, er freue sich über das Ergebnis der Prüfung. Er kündigte an: "Wir werden auch in der Zukunft Resonanzstudien haben, aber eben sehr verantwortlich damit umgehen." Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sprach von einem "Freispruch zweiter Klasse".
Die bayerische Staatskanzlei hatte in den Jahren 2000 bis 2009 die Resonanzstudien in Auftrag gegeben, in denen neben der Bewertung von Sachthemen auch Wahlabsichten der Bürger abgefragt wurden. Die Opposition forderte daraufhin, statt der Steuerzahler müsse die CSU die Kosten in Höhe von fast 560.000 Euro übernehmen. Kritik kam auch vom Koalitionspartner FDP.
Die Bundestagsverwaltung ging bei ihrer Prüfung der Frage nach, ob eine "verdeckte unzulässige Parteienfinanzierung" vorliegt. Untersucht wurde auch eine Repräsentativbefragung im Auftrag der Regierung von Mecklenburg-Vorpommern. Das Ergebnis ist: "Da die Landesregierung in Schwerin die Ergebnisse der Befragungen innerhalb weniger Tage nach deren Erhalt im Internet allgemein zugänglich gemacht hatte, konnte hier keine exklusive, andere Parteien ausschließende Zuwendung vorliegen."
Im Fall der bayerischen Studien sei hingegen über mehrere Jahre hinweg keine allgemeine Zugänglichkeit gegeben gewesen. Weiter heißt es: "Die übereinstimmenden Einlassungen der bayerischen Staatskanzlei und der CSU waren allerdings nicht zu widerlegen, dass die Partei als solche zu keinem Zeitpunkt und auf keiner Ebene in den Besitz einer derartigen Studie gelangt sei und auch nicht auf andere Weise von dem Inhalt der Studien Kenntnis genommen habe."
Lammert ermahnt Seehofer und Sellering
Lammert schrieb einen mahnenden Brief an Seehofer und den Schweriner Ministerpräsidenten Erwin Sellering (SPD). Er könne verstehen, "dass bei von Regierungen in Auftrag gegebenen Repräsentativbefragungen in der Öffentlichkeit der Eindruck einer Verquickung staatlichen Regierungshandelns mit Aufgaben und Tätigkeiten einer politischen Partei entsteht, zumal dann, wenn Regierungs- und Parteiamt in einer Person zusammenfallen".
Bayerns FDP-Fraktionschef Thomas Hacker sagte: "Neben dem Bayerischen Obersten Rechnungshof und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof ist das Schreiben des Bundestagspräsidenten die dritte, deutliche Rüge für das Verhalten der CSU und der Staatskanzlei." SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher kritisierte: "Der Bundestagspräsident hat beide Augen und sämtliche Hühneraugen zugedrückt."
Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause sagte, Lammert habe "äußerst formaljuristisch argumentiert". Der Chef der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, mahnte: "Wenn die CSU einen Funken Anstand hätte, würde sie den Schaden, den sie dem bayerischen Steuerzahler zugefügt hat, aus der üppigen Parteikasse begleichen."
dapd