Musterverfahren in Baden-Württemberg Corona-Soforthilfen: Nach Urteil wächst der Druck auf das Land

Der Verwaltungsgerichtshof in Baden‑Württemberg hat Rückforderungen bei frühen Corona-Soforthilfen in mehreren Fällen für rechtswidrig erklärt. Handwerk BW fordert jetzt Klarheit, wie das Land mit Rückzahlungen, Zinsen und offenen Fällen umgeht.

Corona-Soforthilfen: Antragsunterlagen (Symbolbild). - © U. J. Alexander - stock.adobe.com

Der Baden-Württembergische Handwerkstag (Handwerk BW) erwartet von der Landesregierung Baden-Württemberg zügig Klarheit über die Rückzahlungspflichten bei Corona-Soforthilfen. Anlass ist die seit Ende November vorliegende schriftliche Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim. Aus Sicht vieler Betriebe ist die Geduld nach fünf Jahren Pandemie-Folgen und Unsicherheit überstrapaziert – sie warten weiterhin auf Klarheit, Verlässlichkeit und ein faires Verfahren.

Unklare Regeln bei frühen Anträgen

Der VGH hatte am 9. Oktober 2025 in sechs Musterverfahren zur Rückforderung von Corona-Soforthilfen entschieden. In den vier Fällen, in denen Unternehmen die Hilfen nach den Landesrichtlinien aus dem März 2020 beantragt hatten, waren die Rückzahlungsforderungen der L‑Bank rechtswidrig. Nach Darstellung des Gerichts sei in den Bewilligungsbescheiden nicht klar erkennbar gewesen, dass die Empfänger anschließend eine Gegenüberstellung ihrer Einnahmen und Ausgaben über einen Zeitraum von drei Monaten vornehmen müssten.

Im späteren Bund‑Länder‑Programm, das die erste Soforthilfe ab Mitte April ablöste, war dagegen klar formuliert, dass ein Liquiditätsengpass vorliegen muss – also die laufenden Ausgaben die Einnahmen übersteigen müssen. Entsprechend fielen die Entscheidungen in den beiden Fällen, denen die neuere Bund‑Länder‑Richtlinie zugrunde lag, unterschiedlich aus. Insgesamt gab der VGH den klagenden Unternehmen in fünf der sechs Musterverfahren recht.

Betriebe warten auf verlässliche Aussagen

Nachdem die schriftliche Urteilsbegründung seit Ende November vorliegt, sieht Handwerk BW die Landesregierung am Zug. "Im Wirtschaftsausschuss des Landtags hatte die Ministerin am 22. Oktober 2025 betont, sie könne erst seriös handeln, wenn die Begründung vorliegt", sagt Rainer Reichhold, Präsident von Handwerk BW. "Diese liegt nun vor, dennoch warten die Betriebe weiterhin auf Klarheit, Verlässlichkeit und ein faires Verfahren."

Das Handwerk nimmt zwar zur Kenntnis, dass das Wirtschaftsministerium erst noch ein externes Rechtsgutachten einholt, um mögliche Lösungswege auszuloten – dieses Vorgehen mag juristisch nachvollziehbar sein. Aus Sicht vieler Betriebe sei es jedoch bedauerlich, dass damit erneut mehrere Wochen ohne konkrete Entscheidungen ins Land ziehen, so Reichhold.

3 offene Fragen für die Betriebe

Aus Sicht des Handwerks drängen sich drei Fragen auf:

  1. Wie geht die Landesregierung mit den Fällen um, die vor dem 8. April 2020 beantragt wurden? Nach dem Musterverfahren war die Rückforderung in diesen Fällen rechtswidrig – werden nun nochmals alle Fälle überprüft?
  2. Wie wird mit zwischenzeitlich erfolgten Zinsforderungen der L‑Bank umgegangen, insbesondere bei dieser ersten Fallgruppe?
  3. Wie wird mit noch offenen Klagen und Widersprüchen verfahren?

Reichhold betont: Die Soforthilfe sei zu Beginn der Pandemie eine schnelle und unbürokratische Unterstützung gewesen. "Jetzt – fünf Jahre danach – braucht es ebenso klare und faire Entscheidungen, die Rechtssicherheit schaffen und das Vertrauen der Betriebe nicht verspielen." Unterm Strich wäre es bedauerlich, wenn das an sich gute Krisenmanagement von 2020 in schlechter Erinnerung bliebe. fre