Gesundheit der Mitarbeiter schützen Corona-Fall im Betrieb: 7 notwendige Maßnahmen

Die Corona-Pandemie hält an und noch immer besteht die Möglichkeit, dass sich Mitarbeiter mit dem Virus infizieren. Beim Verdacht auf eine Erkrankung gilt es, die Sicherheit und Gesundheit des gesamten Betriebs zu wahren. Wie Chefs bei einem Corona-Fall vorgehen.

Im Fall einer Corona-Erkrankung sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften gründlich gereinigt werden. - © fotoduets - stock.adobe.com

Die Corona-Krise ist noch längst nicht vorbei:Noch immer besteht die Gefahr, dass Mitarbeiter erkranken und Kollegen auf der Arbeit mit dem Virus anstecken. Was zu beachten ist, wenn ein Arbeitnehmer sich mit Corona infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht, erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

7 Schritte: Dies ist zu tun, wenn ein Mitarbeiter an Corona erkrankt

  1. Pandemieplan verfassen: Auch Unternehmen, die noch keinen Pandemieplan erstellt haben, können dies jetzt noch tun. Er legt zum Beispiel fest, wer die Ansprechpartner im Betrieb sind und wie die interne Kommunikation erfolgen soll. Welche Hygienemaßnahmen getroffen werden und wie die Arbeitsabläufe an die neue Situation angepasst werden können. Welche Punkte solch ein Pandemieplan genau enthalten sollte, erklärt die DGUV in ihrer Broschüre zur Pandemieplanung (hier geht es zum PDF).
  2. Mitarbeiter nach Hause schicken: Bei einem konkreten Corona-Verdacht sollten die betroffenen Beschäftigten nach Hause gehen und ihren Hausarzt informieren. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter in häuslicher Quarantäne bleiben.
  3. Kontaktflächen reinigen: Im Betrieb sollten alle Kontaktflächen der betroffenen Person von unterwiesenen Reinigungskräften zunächst gründlich gereinigt werden. Eine Desinfektion von Oberflächen nach Kontamination durch COVID-19 erkrankte Personen kann eine Verbreitung des Erregers reduzieren.
  4. Kontaktpersonen ermitteln: Es ist wichtig, die Personen, die unmittelbar Kontakt zu der Verdachtsperson hatten, zu ermitteln. Sollte sich der Verdacht einer Erkrankung bestätigen, müssen die Namen dieser Personen an das Gesundheitsamt übermittelt werden.
  5. An den Hausarzt wenden: Der Hausarzt entscheidet über das weitere Vorgehen und stellt gegebenenfalls eine Krankschreibung aus.
  6. Corona-Test positiv? Das Gesundheitsamt benachrichtigen: Bei einem positiven Testergebnis meldet der Arzt das Ergebnis an das Gesundheitsamt. Dieses wendet sich dann an den Betrieb und kann in Absprache mit dem Arbeitgeber weiter Regelungen treffen. Der Mitarbeiter bleibt 14 Tage in häuslicher Quarantäne, sofern keine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist.
  7. Kontakt mit erkranktem Mitarbeiter halten: Der Arbeitgeber sollte in dieser Zeit möglichst in Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben, um Fragen zu Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit oder Kontaktpersonen zu klären. ew