Die Umsetzung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlima-schutzV) kommt nur schleppend voran. Die gesetzlichen Vorgaben werden von den Bundesländern unterschiedlich interpretiert, was landauf landab für Verwirrung bei den Anwendern sorgt. Nun soll der zuständige Bund/Länderausschuss für Chemikaliensicherheit (BLAC) bis Herbst 2009 einheitliche Vorgaben erstellen.
Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV): Umsetzung bislang unbefriedigend
Bis dahin, so befürchtet der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), wird sich an der undurchsichtigen Lage wenig ändern. Der ZVEH ist gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in den Abstimmungsprozess eingebunden und setzt sich im Sinne seiner Mitgliedsbetriebe für eine schnelle Lösung ein.
Die ChemKlimaschutzV ist seit Juli 2008 in Kraft. Am 4. Juli 2009 lief die erste Übergangsfrist aus. Seitdem müssen alle Betriebe, die u. a. an Kältekreisläufen von Klimageräten und Wärmepumpen arbeiten, entsprechende Sachkunde nachweisen. Vorläufige Sachkundebescheinigungen gelten maximal bis Juli 2011. In den elektro- und informationstechnischen Handwerken sind besonders die Betriebe betroffen, die bisher auf der Basis des „Kleinen Kältescheins“ Arbeiten ausgeführt haben. Diese Betriebe müssen nun Bescheinigungen beantragen. Musterschreiben für die Anträge erhalten sie von den Elektroinnungen sowie den Landesinnungsverbänden.
Schulung für elektrohandwerkliche Betriebe
Der ZVEH hat in Zusammenarbeit mit den Landesinnungsverbänden und dem bundesweiten Schulungsnetzwerk ELKOnet im Vorfeld bereits eine effiziente Fortbildungsmaßnahme ins Leben gerufen. Wer die zweitägige Schulung mit Prüfung erfolgreich absolviert, erfüllt die Voraussetzungen für die Erlangung des Sachkundenachweises. Dies gilt für Betriebe, die bereits im Besitz des "Kleinen Kältescheins" sind. Auf diese Weise haben der ZVEH und seine Mitgliedsorganisation Lösungswege erarbeitet, die es den Betrieben ermöglichen, nach Maßgabe der ChemKlimaschutzV in ihren angestammten Tätigkeitsfeldern weiter tätig sein zu können.
Viele Punkte strittig
Derzeit ist zwischen den Landesbehörden und dem Bundesumweltministerium beispielsweise strittig, wann überhaupt die gesonderte Sachkunde erforderlich ist. Es stellt sich die Frage, ob z. B. die Sachkunde nach ChemKlimaschutzV bei jeglichen Arbeiten an Wärmepumpen nachgewiesen werden muss oder nur bei direkten Arbeiten am Kältekreislauf. Der ZVEH ist erstaunt über diese unklare Interpretation der gesetzlichen Vorlage, da die ChemKlimaschutzV in diesem Punkt sehr eindeutig ist.
Der ZVEH und seine Mitgliedsorganisationen haben für alle Betriebe den Weg bereitet, die Arbeiten an Kältekreisläufen ausführen. Wenn dieser Weg von den Betrieben beschritten wird, sind sie auf der sicheren Seite. Für weitere Informationen wenden sich betroffene Elektrobetriebe an die zuständige Innungen bzw. den Landesinnungsverband.