Wer im Urlaub ist und einen Anruf von Chef erhält, der muss nicht unbedingt rangehen. In vielen Fällen muss der Chef nicht mal die private Nummer kennen. Es gibt jedoch Ausnahmen.
Wenn das Handy im Urlaub klingelt und der Chef am anderen Ende der Leitung sitzt, sind sich viele nicht sicher ob sie abheben müssen. Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Heidelberg, sagt: "Eigentlich nicht. Urlaub ist Urlaub."
Allerdings sollte man bedenken, dass es bei echten Notfällen oder leitenden Angestellten Ausnahmen geben kann. Auch nur weil man nicht rangehen muss heißt es nicht, dass man es nicht sollte. "Es gibt auch nicht die Möglichkeit, den Arbeitnehmer ohne seine Zustimmung aus dem Urlaub zurückzuholen", fügt Eckert an. Wer Urlaub hat, der muss keine Arbeitsleistung erbringen. Eine Rückkehr ist aber natürlich möglich, wenn sich beide Seiten darüber einig sind .
Ausnahme Bereitschaftsdienst
Arbeitnehmer müssen auch grundsätzlich nicht ihre private Mobilfunknummer beim Arbeitgeber hinterlegen. Auch sonstige private Daten wie E-Mail-Adresse müssen nicht angegeben werden, so Eckert. "Es sei denn, von vornherein ist vertraglich etwas anderes festgelegt." Hier können leitende Angestellte auch wieder eine Ausnahme sein. Wer etwa Bereitschaftsdienst hat, der muss seine Daten in jedem Falle abgeben . dpa
