Wenn ein Feuer ausbricht oder ein Kollege kollabiert, dann sollten Mitarbeiter wissen, was zu tun ist. Mit den richtigen Maßnahmen kann man Unfällen und wirtschaftlichen Schäden vorbeugen. Das Portal mittelstanddirekt.de hat eine Checkliste mit Tipps des TÜV SÜD zusammen gestellt. Hier die wichtigsten Vorkehrungen für Erste Hilfe und Brandschutz.

Wenn ein Mitarbeiter einen Arbeitsunfall erleidet oder während der Arbeitszeit erkrankt, sollen Ersthelfer im Betrieb schnell und mit dem richtigen Material zur Stelle sein. Alle wichtigen Rufnummern müssen verfügbar sein, um weitere Hilfe von außen anzufordern. Wichtig ist auch die spätere Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
Ersthelfer
Jedes Unternehmen braucht einen ausgebildeten betrieblichen Ersthelfer. Bei mehr als 20 versicherten Mitarbeitern müssen fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten als Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Um immer auf dem neuesten Stand zu sein und ihr Wissen aufzufrischen, müssen Ersthelfer regelmäßig zur Fortbildung: alle zwei Jahre ist diese Pflicht.
Erste-Hilfe-Material
Verbandszeug muss im Betrieb in ausreichenden Mengen bereit gehalten werden, abhängig von der Zahl der Beschäftigten und der Gefährdungslage. Es muss so aufbewahrt werden, dass es schnell erreichbar und vor schädlichen Einflüssen wie Nässe oder extremen Temperaturen geschützt ist.
Damit der Verbandskasten schnell gefunden wird, muss sein Aufbewahrungsort deutlich gekennzeichnet sein: mit einem weißen Kreuz auf grünem Hintergrund. Der Inhalt ist regelmäßig auf Vollständigkeit und Haltbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.
Notruf
In Stresssituationen kann man sich oft nicht mehr an die einfachsten Nummern erinnern. Deswegen müssen die wichtigsten Notrufnummern auf dem Telefon oder in unmittelbarer Nähe notiert sein. Hier sollten auch die Namen und Telefonnummern der Ersthelfer vermerkt sein.
Dokumentation
Jede Erste-Hilfe-Leistung im Unternehmen muss in einem so genannten Verbandbuch dokumentiert werden, damit sie nachvollziehbar und nachweisbar ist. Dieses Buch muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden.
Brandschutz
Im Fall eines Brandes können Treppenhäuser oder Türen durch Rauch und Feuer unpassierbar sein. Unverzichtbar sind daher gut gekennzeichnete Rettungswege und Notausgänge. Deren Benutzung sollte mit den Mitarbeitern regelmäßig geübt werden, genauso wie das richtige Verhalten im Notfall und die Prävention von Bränden.
Rettungswege und Notausgänge für den Brandschutz
In jedem Gebäude müssen Rettungswege und Notausgänge vorhanden sein. Diese dürfen weder zugestellt noch mit Hindernissen wie verschlossenen Türen versehen sein. Die Rettungswege und Notausgänge müssen mit Rettungszeichen gekennzeichnet werden, die auch im Dunkeln gut sichtbar sind.
Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter
Mitarbeiter sind regelmäßig zu schulen und zu unterweisen: in Brandprävention, im schnellen Verlassen des Gebäudes und in der eigenen Bekämpfung kleiner Feuer. Regelmäßige Räumungsübungen und Pläne mit den Notausgängen an der Wand helfen dabei, das Erlernte zu festigen.
Verhalten im Notfall
Wird ein Brand festgestellt, dann muss dieser mit einer genauen Ortsbeschreibung sofort der Feuerwehr gemeldet werden. Personen in der Umgebung des Brandes müssen umgehend gewarnt werden, gegebenenfalls über den Hausalarm und persönlich. Alle Anwesenden müssen das Gebäude sofort auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen verlassen, hilfsbedürftigen Menschen muss geholfen werden. Keinesfalls sollte man Aufzüge zur Flucht verwenden, diese könnten stecken bleiben.
Erst wenn alle Mitarbeiter in Sicherheit sind, können bei kleineren Bränden auch eigene Löschversuche gestartet werden. Dabei sollte man möglichst mehrere Handfeuerlöscher gleichzeitig einsetzen und immer auf die eigene Sicherheit achten. dhz