Die geplante Gebühr des Bundesverfassungsgerichts für substanzlose Verfassungsbeschwerden nimmt konkrete Formen an. Wie aus Gerichtskreisen zu erfahren war, liegt dem Bundesjustizministerium ein Entwurf für eine sogenannte "Mutwillensgebühr" vor. Sie soll bis zu 5.000 Euro betragen.
Bundesverfassungsgericht will Gebühr einführen
Karlsruhe (dapd). Die geplante Gebühr des Bundesverfassungsgerichts für substanzlose Verfassungsbeschwerden nimmt konkrete Formen an. Wie aus Gerichtskreisen zu erfahren war, liegt dem Bundesjustizministerium ein Entwurf für eine sogenannte "Mutwillensgebühr" vor. Sie soll bis zu 5.000 Euro betragen.
Den Plänen zufolge sollen Bürger, die Verfassungsbeschwerden ohne jede Substanz einreichen, zunächst eine Gebühr bezahlen. Andernfalls wird ihre Eingabe nicht bearbeitet. Gegen die Gebühr kann jedoch Beschwerde eingelegt werden.
Die 16 Bundesverfassungsrichter haben diese Änderung einstimmig gefordert, um eine Entlastung zu erreichen und effizienter arbeiten zu können. Die Gebühr soll beispielsweise Fälle betreffen, in denen Bürger wahllos Verfassungsbeschwerden gegen neue Gesetze - wie die Föderalismusreform und die Rindfleischetikettierung - einlegen, ohne davon betroffen zu sein. Über die Gebühr und ihre Höhe soll ein Rechtspfleger entscheiden.
Gleichzeitig will sich das Bundesverfassungsgericht dazu verpflichten, über Verfassungsbeschwerden künftig innerhalb von 18 Monaten zu entscheiden. Um diese Beschleunigung zu erreichen, müsse die Arbeitskraft konzentriert werden, erklärte das Gericht.
Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte die Pläne erstmals auf einem Presseabend in Karlsruhe Anfang des Jahres vorgestellt. Nach seiner Schätzung könnten jährlich 1.200 der rund 5.000 Verfassungsbeschwerden von der Gebühr betroffen sein.
dapd
