DHZ-Info Bundesverfassungsgericht stärkt den Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eines der wichtigsten Urteile in seiner Geschichte gefällt. Es billigte den Lisabon-Vertrag, stoppte aber zugleich vorerst dessen Unterzeichnung. Mit dieser Entscheidung gibt das Gericht dem Bundestag ein Stück weit Macht zurück und verweist auf seine eigene Kompetenz.

Bundesverfassungsgericht stärkt den Bundestag

Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag "sehr froh". Die Entscheidung werde die "europäische Gesinnung" der Bürger stärken und damit eine "pro-europäische, volkspädagogische Wirkung" haben, sagte er in Karlsruhe. "Die Entscheidung hilft Europa", betonte der Mann, der das deutsche Zustimmungsgesetz zum EU-Reformvertrag mit einer Verfassungsbeschwerde angegriffen hatte.

Das Gericht habe "das Volk als Souverän massiv gestärkt" und dem Bundestag "Hausaufgaben" mit auf den Weg gegeben. Gauweilers Prozessbevollmächtigter Dietrich Murswiek umschrieb die Reichweite des Urteils folgendermaßen: Der Bundestag sei durch den EU-Reformvertrag "weitgehend entmachtet" worden. Das Gericht gebe dem deutschen Parlament nun "Macht zurück".

Tatsächlich musste das Bundesverfassungsgericht offenbar den Bundestag ein Stück weit "zum Jagen tragen", wie es in Justizkreisen hieß. Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle formulierte dies natürlich höflicher: "Das Grundgesetz sagt 'ja' zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung." Die europäische Vereinigung dürfe nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibe.

Die Große Koalition will das jetzt für verfassungswidrig erklärte "Begleitgesetz", das keine ausreichenden Beteiligungsrechte des Bundestags und des Bundesrats bei "europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren" vorsah, rasch überarbeiten.

Die vom Verfassungsgericht geforderten Auflagen könnten schon bald großes politisches Gewicht erlangen. Denn die EU könnte zum Beispiel Richtlinien zum Schutz vor Terrorangriffen im Luftverkehr erlassen und dabei den Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs erlauben. Nach dem Urteil zum Lissabon-Vertrag könnte Deutschland, dessen Verfassungsgericht bereits über diese Frage entschieden hat, leichter sagen: Da machen wir nicht mit, das gilt für uns nicht. Andere Themen könnten die aktive Sterbehilfe oder die Vorratsdatenspeicherung sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem weitreichenden Urteil schließlich auch seine eigene Kompetenz gestärkt. Dem 147-seitigen Richterspruch zufolge kann es nämlich Rechtsakte der EU-Organe und -Einrichtungen bei einer "ersichtlichen" Überschreitung von Kompetenzen kontrollieren. Außerdem heißt es in einem der vier Leitsätze des Urteils: "Darüber hinaus prüft das Bundesverfassungsgericht, ob der unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes gewahrt ist." Gemeint ist dabei vor allem die Garantie der Menschenwürde. Damit reagierte das Gericht auf die Klage der Linksfraktion, aus deren Sicht die Menschenwürde nach dem Lissabon-Vertrag zu einem "abwägbaren Rechtsgut" wird.

Das höchste deutsche Gericht machte nun ganz undiplomatisch klar, dass es derartigen Entwicklungen mit aller Entschiedenheit entgegentreten würde.

Norbert Demuth/ddp