Von einer "Klatsche mit Doppelwumms" sprach der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Alexander Dobrindt – die Verfassungsrichter haben den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das hat Folgen für den Klima- und Transformationsfonds.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 hat die Ampel in Berlin hart erwischt. "Das Urteil wird Auswirkungen auf den Klima- und Transformationsfonds haben", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). "60 Milliarden Euro an Zuflüssen aus dem Jahr 2021 stehen nun nicht mehr zur Verfügung", fügte er hinzu. Das habe Auswirkungen auf die Verpflichtungsermächtigungen für 2024 und die Folgejahre, ergänzte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). "Ausgenommen sind Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich", ergänzte er. Verpflichtungsermächtigungen erlauben es der Bundesregierung, kostenträchtige Zusagen für spätere Jahre zu machen.
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Habeck: Zugesagte KTF-Verpflichtungen werden eingehalten
Wie Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) betonte, werden alle zugesagten Verpflichtungen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) eingehalten. Neues könne dagegen erst eingegangen werden, wenn der neue Wirtschaftsplan für den Fonds aufgestellt sei. Der Grünen-Politiker verwies auf die Bedeutung des Nebenhaushalts für die Klimapolitik. Er nannte als Beispiele die Übernahme der EEG-Umlage und damit die Senkung der Stromkosten für alle Verbraucher, die Förderung der Gebäudesanierung und der Elektromobilität.
Dobrindt: Klatsche mit Doppelwumms
Wie Scholz weiter berichtete, wird der Deutsche Bundestag seine Beratung über den Haushalt 2024 wie geplant fortsetzen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses bleibe für diesen Donnerstag terminiert, der Haushalt werde planungsgemäß zur Abstimmung gestellt. Für den 1. Dezember ist die Schlussabstimmung im Bundestag geplant. Die Unionsspitze sprach sich dagegen aus. "Die Bundesregierung muss die Prioritäten ihrer Ausgaben grundlegend neu ordnen", sagte Unionsfraktionschef Friedrich Merz. Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Alexander Dobrindt, sprach mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von einer "Klatsche mit Doppelwumms."
Karlsruhe: Corona-Gelder dürfen nicht umgewidmet werden
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Vormittag die Verschiebung von 60 Milliarden Euro mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 in den Klimafonds für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf die ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachten Kredite nicht für den Klimaschutz nutzen. Das Gericht stellte klar, dass es einen Zusammenhang zwischen der außergewöhnlichen Notsituation und den mit dem Geld bezahlten Maßnahmen geben muss. Die Mitglieder der Unionsfraktion hatten vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.