Das Bundesverfassungsgericht wird sich nicht mit der Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz befassen. Die Verfassungsbeschwerde des Fraktionschefs im Thüringer Landtag werde vom Gericht nicht zur Entscheidung angenommen, berichtete das Online-Magazin "stern.de" am Dienstag unter Berufung auf den Bescheid der Richter.
Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht über Beobachtung Ramelows
Hamburg/Karlsruhe (dapd). Das Bundesverfassungsgericht wird sich nicht mit der Beobachtung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz befassen. Die Verfassungsbeschwerde des Fraktionschefs im Thüringer Landtag werde vom Gericht nicht zur Entscheidung angenommen, berichtete das Online-Magazin "stern.de" am Dienstag unter Berufung auf den Bescheid der Richter. Eine Begründung sei in dem Dokument nicht angegeben.
Ramelow zeigte sich über die Entscheidung empört. "Das ist einfach Arbeitsverweigerung", sagte er dem Portal. "Das Gericht duldet damit einen Verfassungsbruch. Ob dieser stärker ist oder schwächer, hätte ich gerne prüfen lassen." Da das Bundesverfassungsgericht nicht entscheiden wolle, werde er sich an den Europäischen Gerichtshof wenden, kündigte Ramelow an. Dass er vom Verfassungsschutz beobachtet werde, schränke seine Arbeit als Landespolitiker ein. "Jeder Bürger, der mit mir zu tun hat, muss befürchten, auch in das Blickfeld des Verfassungsschutzes zu geraten."
Dem Bescheid vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Juli 2010 die Observierung Ramelows für recht- und verhältnismäßig erklärt hatte. Das Gericht vertrat damals die Auffassung, Teile der Linkspartei wendeten sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Daraufhin legte Ramelow Verfassungsbeschwerde ein.
Beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist seit 2007 noch eine Organklage der Linksfraktion im Bundestag, die sich ebenfalls gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz richtet.
dapd
