Opposition warnt vor Staatskrise - Koalition verteidigt ihren Gesetzentwurf Bundestag streitet über die Wahlrechtsreform

Am letzten Tag der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist haben die Fraktionen des Bundestags über die Wahlrechtsreform gestritten. Die Opposition warf der Bundesregierung am Freitag im Parlament vor, durch ihre Versäumnisse eine Staatskrise heraufzubeschwören.

Foto: dapd

Bundestag streitet über die Wahlrechtsreform

Berlin (dapd). Am letzten Tag der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Frist haben die Fraktionen des Bundestags über die Wahlrechtsreform gestritten. Die Opposition warf der Bundesregierung am Freitag im Parlament vor, durch ihre Versäumnisse eine Staatskrise heraufzubeschwören. Union und FDP hielten dagegen, die Materie sei kompliziert und der von der Koalition nun eingebrachte Gesetzentwurf die bestmögliche Lösung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Wahlregelung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zur Regelung des «negativen Stimmgewichts» zu finden.

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann hielt der Koalition eine Missachtung der Verfassung und beispiellose Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht vor. "Wir haben im Augenblick kein Wahlrecht in Deutschland, das angewendet werden kann", kritisierte Oppermann. Schwarz-Gelb habe "mitten im Staat einen rechtsfreien Raum in unserer Demokratie" geschaffen. Mit ihrem Gesetzentwurf beabsichtige die Koalition zudem lediglich die "Absicherung eines machtpolitischen Sondervorteils in Form von Überhangmandaten".

Auch die Linke-Parlamentarierin Halina Wawzyniak nannte es einen Skandal, dass es nach Ablaufen der Frist kein verfassungsgemäßes Wahlrecht mehr gebe. Sie sprach von einer Missachtung des Verfassungsgerichts und des Parlaments. Der Gesetzentwurf der Koalition greife zu kurz.

Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck warnte: "Es droht eine Staatskrise ab heute 00.00 Uhr", sollte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angesichts des schlechten Zustands der Koalition eine Vertrauensfrage verlieren. Dies könne bereits nächste Woche passieren. Der Entwurf von Union und FDP sei verfassungswidrig.

Der CDU-Abgeordnete Günter Krings räumte eine "Geduldsprobe" ein. Der Gesetzentwurf der Koalition sei zwar "kein perfekter Vorschlag aber mit Abstand der beste". Krings betonte: "Wir beseitigen das negative Stimmgewicht." Dieser Ansatz löse das Problem und schaffen keine neuen Probleme, wie dies bei den Vorschlägen der Opposition der Fall wäre.

Der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert gab zu, dass die Koalition lange an dem Gesetzentwurf gearbeitet habe, fügte aber hinzu: "Die Aufgabe war eben auch sehr kompliziert". Ruppert warnte zugleich die Opposition davor, das Wort Staatskrise "inflationär" zu verwenden. Deutschland werde auch künftig ein "tolles Wahlrecht" haben.

Bislang kann es in Ausnahmefällen für eine Partei vorteilhafter sein, deutlich weniger Zweit- als Erststimmen zu erhalten, da die Zweitstimmenergebnisse auf Bundesebene verrechnet werden. Künftig soll nach den Plänen der Koalition jedes Bundesland separat seine Volksvertreter in den Bundestag entsenden. Anders als bisher sollen die Zweitstimmen nicht mehr zwischen den Ländern verrechnet werden. Überhangmandate soll es weiter geben. Diese entstehen dann, wenn durch die Erststimmen mehr Direktkandidaten einer Partei gewählt werden, als ihr durch die Zweitstimmen im Parlament zustehen.

dapd