Finanzen Bundestag beschließt Griechenland-Hilfe

Die deutsche Griechenland-Hilfe von 22,4 Milliarden Euro hat die erste Hürde genommen. Der Bundestag befürwortete mit den Stimmen von Koalition und Grünen bei Enthaltung der SPD das Nothilfepaket.

Bundestag beschließt Griechenland-Hilfe

Die Linke lehnte die Gesetzesvorlage ab. In namentlicher Abstimmung votierten 390 Abgeordnete für das Gesetz bei 72 Gegenstimmen und 139 Enthaltungen.

Eilantrag gegen Griechenland-Hilfspaket eingereicht

Kaum verabschiedet, steht das Hilfspaket schon auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Eine Gruppe von fünf Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern hat eine mit einem Eilantrag verbundene Verfassungsbeschwerde gegen das entsprechende Gesetz in Karlsruhe übergeben.

Aus Sicht der Kläger verstößt das milliardenschwere Hilfspaket gegen die EU-Verträge. Der Maastricht-Vertrag und der Lissabon-Vertrag sähen ausdrücklich vor, dass kein Mitgliedsland für ein anderes Land in finanziellen Schwierigkeiten eintrete oder für dessen Schulden hafte. Die EU habe sich jedoch zu einer "Haftungsgemeinschaft" statt zu einer Stabilitätsgemeinschaft entwickelt.

Zu der Kläger-Gruppe um den Staatsrechtsprofessor Karl Albrecht Schachtschneider und den emeritierten Tübinger Wirtschaftsprofessor Joachim Starbatty gehören auch der frühere Chef der hessischen Landesbank, Wilhelm Hankel, und der frühere Bundesbanker Wilhelm Nölling. Die vier Professoren hatten bereits 1998 mit einer Verfassungsbeschwerde vergeblich versucht, die die Einführung des Euro zum 1. Januar 1999 zu verhindern. Ihnen hat sich in der jetzigen Klage der frühere Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen. Als Prozessbevollmächtigter der Professorengruppe tritt Schachtschneider auf.

ddp