Anerkennung von Berufspraxis Bundestag berücksichtigt Bedenken bei Berufsvalidierung

Das Berufsvalidierungsgesetz soll es Menschen ohne Lehre ermöglichen, sich Berufserfahrungen anerkennen zu lassen. Einige Gewerke fürchten, dass die duale Ausbildung dadurch ausgehöhlt werden könnte. Der Bundestag teilt die Sorgen des Handwerks und fordert eine Altersgrenze.

Die krisenbewährte duale Ausbildung darf nach Ansicht der Schreiner und Tischler durch das Berufsvalidierungsgesetz nicht gefährdet werden. - © TSD/art-pix.com

Am 17. Mai hat sich der Deutsche Bundestag in erster Lesung mit dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) befasst. Alle Fraktionen sprachen sich dabei für die Einführung einer gesetzlich geregelten Validierung von Berufserfahrung aus. Darüber hinaus unterstützten die Abgeordneten eine der zentralen Forderungen des Handwerks, mit dem Gesetz auch die Altersgrenze von 25 Jahren einzuführen.

"Es ist ein erster wichtiger Schritt, dass sich alle Fraktionen in Fragen der dualen Ausbildung hinter die Fachexpertise des Handwerks gestellt haben, um nun die Einführung der Altersgrenze von 25 Jahren zu fordern", kommentierte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands "Tischler Schreiner Deutschland" (TSD), Katharina Gamillscheg, die Entwicklungen.

Eine Forderung, die im verantwortlichen Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Ansicht von TSD nachhallen sollte. "Ohne die Altersgrenze und ohne den Tätigkeitsnachweis des 2,5-fachen der regulären Ausbildungszeit stellt die Validierung ein Parallelsystem zur dualen Ausbildung da, weshalb wir den Entwurf in aller Schärfe ablehnen", erklärte TSD-Präsident Thomas Radermacher. "Das Gesetz soll zusätzliche Möglichkeiten schaffen und nicht unser in aller Welt hoch angesehenes Ausbildungssystem aushöhlen."

Erst Erfahrungen sammeln

Der Bundestagsabgeordnete Stephan Albani (CDU) hatte sich im Bundestag ähnlich geäußert: "Diejenigen, die diese Validierung vornehmen lassen, müssen ein Mindestalter von 25 Jahren haben. Dies ist erstens deswegen sinnvoll, weil man eine gewisse Zeit braucht, um eine einschlägige Erfahrung durch handwerkliches Können und dergleichen mehr – Learning on the Job – zu erwerben. Und zweitens muss klar sein, dass Menschen unter 25 Jahren lieber den Weg in die reguläre Ausbildung gehen sollten."

Jessica Rosenthal (SPD) bezeichnete die duale Berufsausbildung als "deutsche Erfolgsgeschichte". Das neue Validierungsverfahren müsse sich eindeutig an Menschen über 25 richten, für die eine Ausbildung als Bildungsweg nicht mehr infrage kommt. "Alle unter 25 sollen auf Ausbildung setzen und erst alle darüber sollen, wenn sie möchten, in dieses Validierungsverfahren einsteigen dürfen."

Gitta Connemann (CDU), Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), schloss sich der Forderung an: "Wir brauchen tatsächlich eine Altersgrenze, die bei 25 Jahren liegt. Bislang ist diese im Gesetzentwurf nicht vorgesehen." Sie sorge für Akzeptanz – auch bei Betrieben und bei Prüfenden – und sie schütze die duale Ausbildung. Connemann: "Denn eines darf nicht passieren: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Validierung eine Abkürzung vorbei an der dualen Berufsausbildung ist. Damit würden wir die duale Berufsausbildung als das Erfolgsmodell Deutschlands entwerten, und das kann in keinem Fall richtig sein."

Anja Reinalter (Die Grünen) sagte: "Ein Berufsabschluss ist nach wie vor immer noch eine der nachhaltigsten Investitionen in die Zukunft. Wir sind uns einig, dass die duale Ausbildung das Kernstück der beruflichen Bildung ist und bleibt und immer Vorrang hat." Auch sie sprach sich dafür aus, ein Validierungsverfahren erst ab einem Alter von 25 Jahren zu ermöglichen.

Sehr kurze Fristen

Neben der fehlenden Altersgrenze störte sich vor allem die CDU/CSU-Fraktion an der kurzen Frist bis zum geplanten Inkrafttreten des BVaDiG. Denn bereits am 1. Januar 2025 sollen die neuen Regeln gelten. Der CDU-Abgeordnete Albani sagte: "Wenn man nun den Kammern auferlegt, ab morgen bzw. in Kürze dieses in voller Gänze umzusetzen, dann ist dieses mehr als sportlich, um nicht zu sagen: völlig unmöglich."

Auch hierfür hatte das Handwerk im Vorfeld einen Vorschlag gemacht und sich für eine Verschiebung auf den 1. Januar 2026 eingesetzt. Diesen und weitere Aspekte werden die Verbände nun an anderer Stelle einbringen, denn nach der Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

"Bleibt zu hoffen, dass auch dort die Expertise des Handwerks und die Arbeit der Verbände ähnlich wirkungsvoll wahrgenommen werden, ebenso wie die weiteren Forderungen, die bislang noch nicht im Gesetzestext stehen", gibt sich Katharina Gamillscheg vorsichtig optimistisch. Ansonsten würde es bei der deutlichen Ablehnung des Gesetzes durch das Handwerk bleiben.

Bundesregierung sieht Altersgrenze skeptisch

Die Bundesregierung sieht eine Altersgrenze für den Zugang zu Feststellungsverfahren anders als der Bundestag kritisch. Sie führt europa- und verfassungsrechtliche Bedenken an.

Mit dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz plant das Bundesbildungsministerium die Einführung eines Verfahrens, bei dem die reine berufliche Praxis die Möglichkeit bieten soll, sich einem Anerkennungsverfahren zu unterziehen. Nach dessen erfolgreichem Abschluss kann ein Zertifikat erteilt werden, das die volle Handlungsfähigkeit feststellt und mit dem Abschluss einer regulären Berufsausbildung vergleichbar ist. Die Bundesregierung hegt die Hoffnung, dass durch das Verfahren Menschen ohne formalen Berufsabschluss ein Weg eröffnet wird, ihre Berufserfahrung und ihre Kompetenz sichtbar zu machen und wieder Anschluss an das Bildungssystem zu finden. Verbände wie "Tischler Schreiner Deutschland" hatte im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wiederholt Stellung bezogen und die fehlende Altersgrenze scharf kritisiert.

Protest der Steinmetze und Kreishandwerkerschaften

Die Steinmetze äußerten sich ebenfalls kritisch und sprachen von einer "großen Gefahr für die duale Ausbildung". Auch der Bundesverband der Kreishandwerkerschaften warnte vor dem Gesetz. "Sollte das Gesetz in seiner nun dem Bundestag zur Beschlussfassung vorliegenden Fassung in Kraft treten, entsteht ein paralleler Weg zur dualen Ausbildung", schrieben Verbandspräsident Rolf Meurer und Geschäftsführer Sebastian Hoffmanns an Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und die Fraktionsspitzen.

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke, befürwortet den Beschluss im Grundsatz, fordert aber Nachbesserungen: "Diese berufs- und praxiserfahrenen Menschen stellen eine durchaus bedeutsame Zielgruppe für die Fachkräftesicherung von Handwerksbetrieben dar", sagte er. Die Validierung dürfe nicht zulasten der beruflichen Ausbildung gehen. "Es braucht im Gesetz eine bessere Abgrenzung zur dualen Ausbildung", sagte er mit Blick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren.