Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Klage einer Familie aus Nordrhein-Westfalen gegen die "Partnermonate" beim Elterngeld abgewiesen. In einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden die Richter, dass die Regelung nicht die grundgesetzliche elterliche Freiheit einschränke. Das Geld sei ein Angebot, das auch ausgeschlagen werden könne.
Bundessozialgericht weist Klage gegen "Partnermonate" ab
Rhede/Kassel (dapd). Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Klage einer Familie aus Nordrhein-Westfalen gegen die "Partnermonate" beim Elterngeld abgewiesen. In einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil entschieden die Richter, dass die Regelung nicht die grundgesetzliche elterliche Freiheit einschränke. Das Geld sei ein Angebot, das auch ausgeschlagen werden könne.
Seit 2007 zahlt der Staat nach der Geburt eines Kindes zwölf Monate lang Elterngeld. Daran können sich zwei "Partnermonate" als Bonus anschließen, wenn sich auch der jeweils andere Elternteil - in der Regel der Vater - Zeit für die Betreuung nimmt.
Die Kläger, ein Ehepaar aus dem münsterländischen Rhede (Kreis Borken), hatten sich gegen diese Vorschrift gewehrt, die eine Aufgabenteilung der Eltern belohnt. Sie bevormunde Familien und verstoße gegen Artikel 6 des Grundgesetzes. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Kläger können nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
(AZ: B 10 EG 3/10 R)
dapd
