Entbürokratisierung Bundesregierung will EU-Entwaldungsverordnung weiter entschärfen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung nach Brüssel geschickt. Für Handwerksbetriebe, die mit Holz, Kakao oder Leder arbeiten, könnte das spürbare Entlastungen bringen – doch Kritiker warnen vor einer Verwässerung.

Waldarbeit in einem Forst: Die Entwaldungsverordnung der EU ist umstritten. - © Kletr - stock.adobe.com

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgt seit Jahren für Unruhe im Handwerk. Nun hat die Bundesregierung der EU-Kommission einen Katalog mit konkreten Vorschlägen zur Vereinfachung vorgelegt, wie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) mitteilte. Bundesminister Alois Rainer (CSU) erklärte dazu: "Wir können wirksamen globalen Waldschutz erreichen, ohne die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen auszubremsen."

Hintergrund ist eine Aufforderung der EU-Mitgliedstaaten an die Kommission, bis Ende April 2026 weitere Möglichkeiten zur Entbürokratisierung der EUDR vorzulegen. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk und Leder nur dann in der EU gehandelt werden dürfen, wenn sie nachweislich nicht zur Zerstörung von Wäldern beigetragen haben.

Was die Bundesregierung konkret vorschlägt

Laut BMLEH sehen die deutschen Vorschläge im Einzelnen folgende Punkte vor:

  • Regionale Sammelmeldungen statt betriebsindividueller Einzelerklärungen, um kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu entlasten.
  • Vereinfachte Nachweispflichten für Importe aus Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko.
  • Begrenzte Legalitätsprüfung, da eine umfassende Prüfung ausländischer Gesetze laut Ministerium weder praktikabel noch verhältnismäßig sei.
  • Zentrale Instrumente der EU-Kommission für eine einheitliche und bürokratiearme Umsetzung in allen Mitgliedstaaten.
  • Entlastung der Kontrollbehörden, indem Prüfpflichten und Sanktionen möglichst auf das erstmalige Inverkehrbringen an der EU-Außengrenze beschränkt werden.
  • Praxisgerechte Auslegung der bereits vereinbarten Vereinfachungen.

"Unnötige Bürokratie" statt gezielter Waldschutz

In ihrer ursprünglichen Form wäre die EUDR eine massive Belastung für hunderttausende deutsche Primärerzeuger – wie Waldbesitzer und Landwirte – sowie Unternehmen gewesen. Deutschland hatte daher auf weitere Vereinfachungen gedrängt; aufgrund eines deutschen Kompromissvorschlags konnten Ende 2025 weitreichende Vereinfachungen erzielt werden.

Im Interview mit der Deutschen Handwerks Zeitung hatte Alois Rainer Mitte des Monats die EUDR in ihrer jetzigen Form scharf kritisiert: "Die Vorgaben für den Handel mit Ländern ohne echte Entwaldungsprobleme sind weiterhin viel zu hoch und stellen eine unnötige Belastung dar – sowohl für Unternehmen in Deutschland als auch für Unternehmen in wichtigen Partnerländern." Zugleich werde die Arbeit von Millionen Kleinprivatwaldbesitzern durch überzogene Anforderungen erschwert. Rainer forderte in der DHZ: "Maßnahmen zum globalen Waldschutz müssen dort ansetzen, wo die Probleme tatsächlich bestehen und nicht pauschal die ganze Welt mit unnötiger Bürokratie überfordern."

Sein Vorstoß für regionale Sammelerklärungen durch staatliche Stellen findet sich nun in den offiziellen Vorschlägen an Brüssel wieder. Rainer hatte im DHZ-Interview auch eine generelle Linie vorgegeben: "Wir wollen kein Gold-Plating mehr – also diese deutsche Unart, auf EU-Vorgaben noch weitere Auflagen draufzulegen." Bürokratie sei für ihn als früheren Unternehmer "nichts Abstraktes, sondern eine konkrete Hürde im Alltag".

Warum das Handwerk betroffen ist

Die EUDR betrifft zahlreiche Handwerksberufe weit über die Forstwirtschaft hinaus:

  • Tischler, Schreiner und Zimmereien, die für jede verwendete Holzart Nachweise über Herkunft und Entwaldungsfreiheit führen müssen.
  • Bäcker und Konditoren, die Kakao, Kaffee oder Palmöl verarbeiten. Sie sind als nachgelagerte Anwender dank des EU-Kompromisses Ende 2025 zwar von eigenen Risikoerklärungen und dem Sammeln von Referenznummern befreit, drohen jedoch durch indirekte Dokumentationspflichten ihrer Lieferanten, steigende Rohstoffpreise und externe Zertifizierungskosten belastet zu werden.
  • Polsterer und das Kfz-Handwerk, die mit Leder oder Kautschukprodukten arbeiten. Für sie gilt dasselbe wie für die Bäcker.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Hinzu kommen Kosten für externe Prüfungen und Zertifizierungen, die für viele kleine und mittlere Betriebe kaum tragbar wären.

Waldeigentümer und Forstwirtschaft begrüßen den Vorstoß

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer bewertete die Initiative der Bundesregierung positiv. Verbandspräsident Prof. Andreas Bitter erklärte, es müsse "weiter nachgesteuert werden, um unnötige Belastungen der heimischen Forstwirtschaft abzuwenden". Insbesondere der Verzicht auf betriebsindividuelle Meldepflichten für Waldbesitzer sei nötig. Bitter forderte zudem zusätzliche Vereinfachungen für Erwerbsforstbetriebe, die bisher wie Großunternehmen behandelt würden, obwohl sie mit mittelständischen Familienbetrieben vergleichbar seien.

Max von Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, hatte sich in der Deutschen Handwerks Zeitung ebenfalls kritisch geäußert: Die Verordnung belaste Betriebe in Europa mit unnötiger Bürokratie.

Bisherige Teilerfolge und die Position des Handwerks

Die EUDR hat bereits eine bewegte Geschichte hinter sich. Ursprünglich 2023 verabschiedet, wurde ihr Geltungsbeginn bereits zweimal verschoben – zuletzt auf den 30. Dezember 2026. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke betonte damals, dass nach dem Grundsatz "Once only" die Sorgfaltspflichten künftig nur denjenigen treffen sollen, der ein Produkt erstmalig auf den europäischen Binnenmarkt bringt. "So wird Bürokratie dort vermieden, wo sie zu nichts führt, nämlich bei kleinen Handwerksbetrieben in der nachgelagerten Wertschöpfungskette", so Schwannecke.

Warnung vor Verwässerung

Nicht alle Stimmen unterstützen den Kurs in Richtung Vereinfachung uneingeschränkt. Johannes Zahnen vom WWF Deutschland, selbst Tischler und Ingenieur, schrieb in einem Gastbeitrag für die Deutsche Handwerks Zeitung, der "vielbeschworene Bürokratieabbau" dürfe nicht zum "Deckmantel für Verwässerung" werden. Werde die Verordnung so stark beschnitten, dass Schlupflöcher entstünden, helfe sie "weder den Wäldern noch den Betrieben".

Wie die EU-Kommission auf die deutschen Vorschläge reagiert und ob bis Ende April weitere Vereinfachungen vorgelegt werden, bleibt abzuwarten. Für Handwerksbetriebe heißt es vorerst: Die EUDR soll ab dem 30. Dezember 2026 gelten. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt die Anwendung ab 30. Juni 2027. Bis dahin dürften die politischen Verhandlungen über Umfang und Ausgestaltung der Pflichten weitergehen.