Lohnuntergrenze Bundesregierung plant einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn

Die Bundesregierung vollzieht in der Debatte um eine allgemeine gesetzliche Lohuntergrenze offenbar eine Kehrtwende. Medienberichten zufolge, lässt Kanzlerin Merkel von zwei Vertretern unterschiedlicher Parteiflügel ein Modell erarbeiten, dass auch mit den Gewerkschaften und Arbeitgebern abgesprochen werden soll.

Lackiererhandwerk: Laut Studie positive Effekte für den Wettbewerb durch einheitlichen Mindestlohn. - © Fotolia

Am vergangenen Montag sollen sich Karl-Josef Laumann, der Vorsitzende der christlichen Gewerkschaft CDA, und Michael Fuchs, der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand, getroffen haben, um das Modell auszuarbeiten. Schon beim Bundesparteitag Mitte November könnte sich die CDU offiziell für einen Mindestlohn aussprechen.

Fuchs erklärte gegenüber der "Welt am Sonntag": „Ich schließe nicht aus, dass es nach einem Parteitagsbeschluss sogar noch in dieser Legislaturperiode zu einer gesetzlichen Lohnuntergrenze kommt.“

Nach „Spiegel-Informationen“ heißt es in einem entsprechenden Antrag: Die Partei halte es „für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert“. Die Untergrenze solle durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt werden und sich „am Tarifabschluss für Zeitarbeitnehmer orientieren“.

Kommission im Frühjahr 2012

Zugleich soll die Zeitarbeitsbranche aufgefordert werden, sich schnell auf eine Einarbeitungsfrist zu einigen, nach der Leiharbeiter den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften in den ausleihenden Betrieben bekommen. Ansonsten soll die Bundesregierung im Frühjahr 2012 eine Kommission einsetzen, um diese festzulegen. In dieser Kommission sollen Vertreter von Arbeitgebern und Gewerkschaften sitzen.

Es sei notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert, hieß es aus Regierungskreisen. Bestimmen soll sie jeweils eine Kommission der Tarifpartner. Die Höhe soll sich am Tarifniveau der Zeitarbeit orientieren. Der Mindestlohn dieser Branche liegt bei 6,89 Euro im Osten und 7,79 Euro im Westen.

Rückendeckung durch Studien

Der Kurswechsel der Bundesregierung wird gestärkt durch sechs von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen in Auftrag gegebene Studien, nach der kein Zusammenhang zwischen Mindestlöhnen und dem Wegfall von Arbeitsplätzen bestünde. Forscher hatten dafür acht Branchen untersucht, in denen bereits Mindestlöhne festgelegt sind. Darunter das Bauhauptgewerbe, wo es seit 1997 Mindestlöhne gibt, das Elektro- und das Maler- und Lackiererhandwerk.

In keinem einzigen Fall, konnten nennenswerte Folgen für die Zahl der Arbeitsplätze festgestellt werden. Auch die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe hatte nicht gelitten. Im Maler- und Lackiererhandwerk lobten die Befragten sogar die positiven Effekte für den Wettbewerb: Unseriöse Betriebe wurden aus dem Markt gedrängt.

dhz