Zehn statt der geplanten 16 Prozent seien ausreichend
Karin Birk
Bundesrat will Kürzung der Solarförderung aufweichen
Der Bundesrat hat sich für eine schwächere Kürzung der Solarförderung um maximal zehn Prozent ausgesprochen. Die von der Bundesregierung geplante Kürzung um 16 Prozent für Dachanlagen und 15 Prozent bei Freiflächen zum 1. Juli 2010 gehe deutlich zu weit, so der Standpunkt der Mehrheit der Bundesländer. Ob es tatsächlich noch zu Veränderungen kommt, ist allerdings offen, da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist. „Wir wollen bei der Höhe der Kürzungen bleiben“, sagte Thomas Bareiß (CDU), Koordinator für Energiepolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Angesichts des drastischen Preisverfalls der Anlagen in den vergangenen Monaten um rund 30 Prozent hält er die geplante Kürzung für eine moderate Anpassung an die Marktgegebenheiten. Nachbesserungsbedarf sieht er wie sein CSU-Kollege Georg Nüßlein vor allem beim Vertrauensschutz und hier besonders bei den Fristen für die Förderung von Solaranlagen auf Ackerflächen, da diese Anlagen künftig gar nicht mehr gefördert werden sollen.
Nach den Beschlüssen des Bundeskabinetts soll es für Solaranlagen auf Ackerflächen ab 1. Juli 2010 keine Förderung mehr geben. Ausgenommen sind Flächen, für die bis zum 1. Januar 2010 ein entsprechender Bebauungsplan vorlag. Möglicherweise kommt es hier noch zu einer Fristverlängerung, wie Nüßlein berichtete. Wie es im Kabinettsbeschluss weiter heißt, sollen Solaranlagen auf ehemaligen Konversionsflächen wie Truppenübungsplätzen mit elf Prozent gefördert werden. Flächen, die zum 1. Januar 2010 als Gewerbe- oder Industriegebiet ausgewiesen waren, sollen neu in die Förderung aufgenommen werden.
Privatleute und Gewerbekunden, die den Strom nicht ins Netz einspeisen, sondern selbst nutzen, sollen stärker gefördert werden. Dabei soll die Förderung für Anlagen bis zu „800 Kilowatt installierter Leistung gelten“, wie es im Gesetzesentwurf heißt. Um eine Überförderung zu vermeiden, soll die festgelegte jährliche Absenkung der Vergütung der Förderung für eingespeisten Strom stärker an das Marktwachstum angepasst werden. „Wird die Zielmarke von 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um zwei Prozent und 2011 um drei Prozent pro 1.000 Megawatt über den im Energieeinspeisegesetz (EEG) regulär vorgesehenen Degressionsansatz von neun Prozent.“