Steuerentlastung für Arbeitnehmer Bundesrat stimmt Abbau der kalten Progression zu

Das Hin und Her bei der kalten Progression hat ein Ende: Der Bundesrat hat dem Abbau der kalten Progression zugestimmt. Arbeitnehmer werden dennoch nur wenig davon spüren.

Der Bundesrat hat dem Gesetzt zur Bekämpfung der kalten Progression zugestimmt. - © Foto: Bundesrat

Jetzt ist es amtlich. Arbeitnehmer sollen ab 1. Januar 2016 von "heimlichen Steuererhöhungen" – der kalten Progression - befreit werden. Einem entsprechenden Gesetz des Bundestages, hat der Bundesrat nun zugestimmt. Erreicht werden soll die Bekämpfung der kalten Progression durch kleine Änderungen im Einkommenssteuer-Tarif .

Der Abbau der kalten Progression ist Teil eines nun beschlossenen Gesetzespaketes, das laut Bundesregierung mehr als fünf Milliarden Euro umfasst.

Zusätzlich wird es folgende Änderungen geben:

  • Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2015 von 8.354 auf 8.472 Euro. Im kommenden Jahr wird er nochmals auf 8.652 Euro angehoben.
  • Der Kinderfreibetrag erhöht sich in diesem Jahr von 4.368 auf 4.512 Euro. 2016 steigt er auf 4.608 Euro im Jahr.
  • Das Kindergeld wird rückwirkend ab Januar um vier Euro monatlich und ab 2016 nochmals um weitere zwei Euro je Kind angehoben.

Wenig Ersparnis für Arbeitnehmer

Durch den Abbau der kalten Progression würde der wirtschaftliche Aufschwung auch bei den Beschäftigten ankommen, betonte Markus Koob (CDU) bei der Debatte im Bundestag.

Den Staat kostet der jetzt beschlossene Schritt jährlich 1,5 Milliarden. Doch trotzdem haben Steuerzahler nicht viel davon. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte bereits im Vorfeld eingeräumt, dass sich die geplante Korrektur im Geldbeutel der Steuerzahler   kaum bemerkbar machen wird: "Dass das für den Einzelnen keine große Entlastung ist, habe ich den leidenschaftlichen Befürwortern immer schon gesagt." Die Bürger erhalten einige Euro mehr im Monat - je nach Einkommenshöhe eher einstellige Beträge pro Monat.

Bundesrat stimmt Änderungen zu

Der Steuertarif in Höhe der kumulierten Preissteigerung der Jahre 2014 und 2015 wird nun nach rechts verschoben. Das bedeutet in der Praxis, dass höhere Steuersätze erst später, also bei höheren Einkommen, greifen. Davon profitieren vor allem Gutverdiener.  

Der Bund der Steuerzahler (BdST) begrüßt die Entscheidung dennoch. Genau wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat der BdST bereits seit Jahren für den Abbau der kalten Progression gekämpft. "Jetzt kommt es darauf an, die kalte Progression fortwährend abzubauen", sagt BdSt-Präsident Reiner Holznagel. dhz/dpa

Die kalte Porgression in der Praxis

Wie wirkt sich die kalte Progression aus? 

Bei der kalten Progression geht es um die Frage, ob Steuerzahler trotz steigender Einkommen weniger Kaufkraft haben. Das ist der wichtigste Effekt dieser heimlichen Steuererhöhungen. Derzeit wirkt sie sich so aus:

Zustande kommt diese unerwünschte Nebenwirkung steigender Löhne, Gehälter oder Gewinne durch den Steuertarif. In Deutschland gibt es einen linear-progressiven Steuertarif, das bedeutet, die Belastung steigt mit zunehmenden zu versteuerndem Einkommen sowohl in absoluten Eurobeträgen als auch prozentual. Wird dieser Tarif nicht regelmäßig der allgemeinen Teuerung angepasst, entsteht für die Steuerzahler eine Mehrbelastung, ohne dass sie tatsächlich auch wirtschaftlich besser dastehen.

Eine Beispielrechnun g für das Jahr 2014 zeigt die Wirkung der kalten Progression. Ein Alleinstehender mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro muss laut Grundtabelle 13.482,90 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt überweisen. Der durchschnittliche Steuersatz liegt bei 26,97 Prozent. Steigt das Einkommen nach einer Lohnerhöhung um zwei Prozent auf 51.000 Euro ergibt sich folgendes Bild: Einkommensteuer und Soli steigen auf 13.914 Euro. Der durchschnittliche Steuersatz liegt nun bei 27,28 Prozent.

Angenommen, die Preise steigen um zwei Prozent. Dann bleibt die Kaufkraft in diesem Beispiel durch die Erhöhung des Lohnes zunächst gleich. Da aber zugleich die Steuerbelastung zunimmt, verringert sich das Konsumvermögen. In diesem Fall beträgt der faktischen Kaufkraftverlust 431,49 Euro. Dieser Betrag entspricht dem Steueraufschlag beim nun höheren Einkommen.

Warum spricht man von "heimlicher Steuererhöhung"? 

Darüber hinaus kann die kalte Progression auch zu einer heimlichen Steuererhöhung führen. Das ist der Fall, wenn der Steuertarif nicht der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst wird. Zu der inflationsbedingten Mehrbelastung kommt dann eine überproportionale Belastung der Lohnsteigerung hinzu, wie folgendes Beispiel zeigt:

Das Einkommen eines Arbeitnehmers erhöht sich von 50.000 Euro auf 52.000 Euro, bei einer Inflationsrate von zwei Prozent. 1.000 Euro dienen dem Inflationsausgleich, 1.000 Euro sind ein echtes Lohnplus. Doch von diesem Zuschlag nimmt der Fiskus überproportional viel weg, genau 435,72 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag. wom