Föderalismusreform Bundesrat beschließt Einführung der Schuldenbremse

Der Bundesrat hat die Einführung der umstrittenen Schuldenbremse beschlossen. Mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedete die Länderkammer mehrere dafür notwendige Verfassungsänderungen.

Die Schuldenuhr in Berlin. Der Bundesrat hat mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit die Einführung der umstrittenen Schuldenbremse beschlossen. Foto: ddp

Bundesrat beschließt Einführung der Schuldenbremse

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) betonte, er halte das Ziel einer verantwortungsvollen Finanzpolitik für richtig. "Nur eine solche solide Finanzpolitik gibt uns auch die Möglichkeit, die Steuergelder für das einzusetzen, was letztlich wichtig ist." Er kritisierte aber die Grundgesetzänderungen, insbesondere die Konsolidierungshilfen, die weder "gerecht noch effizient" seien. Bestraft würden jene, die unter schwierigsten Bedingungen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung unternommen hätten. Außerdem könne Konsolidierung nur aus eigenem Antrieb, nicht aber "fremdbestimmt" geschehen.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) verteidigte die Schuldenregel. "Ich glaube, dass gerade jetzt in der Krise der richtige Zeitpunkt für eine Schuldenregel ist", sagte der CDU-Politiker. Mehr denn je zeige sich, dass man in guten Wirtschaftsjahren Rücklagen bilden müsse, damit man in Jahren schlechter Konjunktur gegensteuern könne. Oettinger, der die Föderalismuskommission II gemeinsam mit SPD-Fraktionschef Peter Struck (SPD) geleitet hatte, betonte, das Paket sei ein "fairer, sachgerechter Kompromiss". Etwas Besseres sei in den nächsten Jahren "nicht zu erwarten".

Auch Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) lobte den Kompromiss zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. "Gerade weil wir in der größten Finanzkrise stecken, ist ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger notwendig", sagte Steinbrück. Die strikte Regelung ermögliche es, "auf den notwendigen Konsolidierungspfad zurückzukehren". Der gefundene Kompromiss sei von "wegweisender und großer Bedeutung. Er widersprach Einschätzungen, die Schuldenbremse schränke die Handlungsfähigkeit des Staates ein. Diese werde sogar erweitert. Gleichzeitig warnte der SPD-Politiker vor vollmundigen Steuersenkungsversprechen: "Auf der Basis dieser Schuldenregel können sie all das, was da im Schwange ist, vergessen."

Der niedersächsische Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), begrüßte die Festschreibung des Schuldenverbots im Grundgesetz. "Eine Schuldenbremse ist richtig, notwendig und angesichts der Diskussionen über milliardenschwere Konjunkturpakete auch längst überfällig", sagte Rösler. Er betonte allerdings, dass die FDP sich mehr Wirtschafts- und Finanzautonomie für die Länder erhofft hätte. Außerdem hätte seine Partei eine andere Form der Schuldenbremse vorgezogen. "Von einer finanzpolitischen historischen Entscheidung zu sprechen, halte ich für etwas übertrieben", betonte Rösler.

Die Schuldenbremse ist Kernstück der zweieinhalbjährigen Arbeit der Föderalismuskommission II. Sie sieht vor, dass die Länder ab 2020 keine Schulden mehr machen dürfen. Der Bund soll sich bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen - hier gilt die Regelung bereits ab 2016. Die finanzschwachen Länder Bremen, Saarland, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sollen im Zeitraum 2011 bis 2019 Konsolidierungshilfen in Höhe von insgesamt 800 Millionen Euro jährlich erhalten.

Die Schuldenbremse

SCHULDENBREMSE: Die neuen Schuldenregeln soll ab 2011 schrittweise in Kraft treten. Vorgesehen ist, dass die Länder spätestens ab 2020 keine Schulden mehr machen dürfen. Der Bund soll sich indes weiter bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verschulden dürfen - hier gilt die Neuregelung ab 2016. Ausnahmen sind vorgesehen bei "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen".

KONSOLIDIERUNGSHILFEN: Die finanzschwachen Länder Bremen, Berlin, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sollen bis 2019 insgesamt 800 Millionen Euro pro Jahr erhalten können, wobei der Bund die Hälfte der Summe trägt. Größter Einzelempfänger wird mit 300 Millionen Euro Bremen sein, 260 Millionen Euro sind für das Saarland vorgesehen. Die Hilfen für Berlin, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt liegen bei 80 Millionen Euro.

SCHULDEN-FRÜHWARNSYSTEM: Begleitend zur neuen Schuldenregel soll ein Stabilitätsrat eingerichtet werden, der fortlaufend die Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern kontrolliert und überprüft, ob die Vorgaben der Konsolidierungshilfen eingehalten werden. Dem Rat sollen die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister angehören.

FINANZHILFEN DES BUNDES: In Ausnahmesituationen sollen Finanzhilfen des Bundes an die Länder auch dort möglich sein, wo der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat.

ddp