Mütterrente, Rente mit 63 und Erwerbsminderungsrente: Das Bundeskabinett hat das umstrittene Rentenpaket von Andrea Nahles nun verabschiedet. Am 1. Juli sollen die neuen Regelungen in Kraft treten. Die Änderungen im Überblick.

Die Bundesregierung hat ihr kostspieliges Rentenpaket auf den Weg gebracht. Bevor der Bundestag sich mit dem Gesetzentwurf befassen wird, verteidigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ihn nochmals vor den zahlreichen Kritikern. "Niemandem wird etwas ge schenkt", sagte die Ministerin. Alle, die von den Verbesserungen betroffen seien, hätten es verdient.
Mütterrente
Verab schiedet der Bundestag den Gesetzentwurf wie geplant, bekommen Mütter oder Väter für vor 1992 geborene Kinder künftig einen Rentenpunkt mehr. Im Westen haben Eltern dann rund 28 Euro, im Osten rund 26 Euro monatlich mehr in der Ta sche.
Ab schlagsfreie Rente mit 63
Arbeitnehmer, die mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, sollen in Zukunft schon mit 63 Jahren ohne Ab schläge in Rente gehen können. Neben Beitragsjahren während einer Be schäftigung werden auch Zeiten, in denen Personen Arbeitslosengeld, Schlechtwettergeld oder Kurzarbeitergeld erhalten haben, auf die Rente angerechnet. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Altersgrenze ab dem Jahr 2029 schrittweise auf 65 Jahre anzuheben.
Damit es nicht zu einer Welle von Frühverrentungen kommt, soll ab 2018 jährlich geprüft werden, ob das Modell missbraucht wird. Peter Weiß, Rentenexperte der CDU, hatte zudem vorge schlagen, einen Stichtag einzuführen, ab dem Zeiten der Arbeitslosigkeit bei langjährig Versicherten nicht mehr berücksichtigt werden.
Erwerbsminderungsrente wird angehoben
Die Erwerbsminderungsrente soll künftig neu berechnet werden. Ab dem 1. Juli 2014 will die Bundesregierung Neurentner mit Erwerbsminderung so behandeln, als ob sie zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Die sogenannte Zurechnungszeit wird also in einem Schritt um zwei Jahre auf 62 Jahre angehoben. Laut den Aussagen der Regierung bringt das den Erkrankten durch schnittlich monatlich 40 Euro mehr.
Durch eine Günstigerprüfung soll zudem verhindert werden, dass sich die letzten vier Jahre bevor eine Person ganz oder teilweise arbeitsunfähig wurde, negativ auf die Rentenhöhe auswirken.
Finanzierung zunächst aus Rentenkasse
Bis 2030 werden die Rentenpläne, wie jetzt vom Bundeskabinett be schlossen zusätzlich rund 160 Milliarden Euro kosten. In dieser Legislaturperiode will die Bundesregierung sie – trotz zahlreicher Kritik - durch Rücklagen in der Rentenkasse finanzieren. Den Beitragszahlern droht damit eine Erhöhung der Beiträge, sobald die Rücklagen aufgebraucht sind.
Erst in der nächsten Legislaturperiode sollen auch Steuermittel dafür herangezogen werden. Ab 2019 bis 2022 will der Bund zusätzliches Geld beisteuern – der Zu schuss soll jährlich um 400 Millionen auf rund zwei Milliarden Euro steigen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag zugeleitet. Im Mai soll das Parlament das Gesetz verab schieden, im Juli sollen die Änderungen in Kraft treten. sch