Marianne Frickel, Präsidentin der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (biha), zieht eine positive Zwischenbilanz zur Korruptionsbekämpfung in der Hörgeräteakustik. Die Patienten profitierten von den Änderungen im Sozialgesetzbuch V (SGB), so Frickel. Allerdings gebe es bei einzelnen Krankenkassen und Ärztekammern Vollzugsdefizite.

In den vergangenen Jahre seien einige Paragrafen im SGB V geändert worden, die sich mit der Korruptionsbekämpfung im Gesundheitsbereich beschätigen. Dazu zähle der Antikorruptions-Paragraf 128 SGB V, der nochmals verschärft worden sei. Die Bundesinnung habe festgestellt, dass Schutzgeldzahlungen und Rezeptprämien weitgehend nicht mehr gezahlt und auch nicht mehr eingefordert würden. Außerdem seien Bezahlsysteme, wie der verkürzte Versorgungsweg, verboten worden .
Dennoch würden "findige Ärzte" weiter nach Gesetzeslücken suchen, um noch Geld für Rezepte zu verlangen oder sich direkt an der Versorgung mit Hörgeräten zu beteiligen. Einige HNO-Ärzte würden gesetzlich versicherte Patienten zu einer vollständig privat finanzierten Hörgeräteversorgung überreden, obwohl sie einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen hätten. Den Patienten sei eingeredet worden, die Kasse bezahle die Hörgeräte nicht mehr.
Viele Ärzte sind weiterhin an Hörakustikgeschäften beteiligt
Ebenfalls noch Handlungsbedarf sieht Marianne Frickel bei Beteiligungsmodellen von Ärzten an Fachgeschäften der Hörgeräteakustiker. Trotz Einschränkung des Gesetzgebers würden sich weiterhin viele HNO-Ärzte an Hörakustikergeschäften beteiligen. Der Arzt solle bei einer Versorgung nicht noch zusätzlich über seine Beteiligung an einem Geschäft verdienen.
Trotz der Wirksamkeit der Gesetze, so Frickel, müssten die Korruptionsbekämpfung weiter ausgebaut werden. Bei Krankenkassen und Ärztekammern sieht sie noch ein Vollzugsdefizit. Frickel: "Es liegt an den Krankenkassen und der ärztlichen Selbstverwaltung, diese Paragrafen in der Realität tagtäglich anzuwenden." dhz