Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz Bundesfinanzhof bestätigt Soli

Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat der Bundesfinanzhof am Donnerstag in einem Musterprozess in München entschieden und die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebs abgewiesen. Die unterlegene Klägerin will jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.

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Bundesfinanzhof bestätigt Soli

München (dapd). Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat der Bundesfinanzhof am Donnerstag in einem Musterprozess in München entschieden und die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebs abgewiesen. Die unterlegene Klägerin will jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.

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