Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat der Bundesfinanzhof am Donnerstag in einem Musterprozess in München entschieden und die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebs abgewiesen. Die unterlegene Klägerin will jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Bundesfinanzhof bestätigt Soli
München (dapd). Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das hat der Bundesfinanzhof am Donnerstag in einem Musterprozess in München entschieden und die Klagen einer Steuerzahlerin und eines Kleinbetriebs abgewiesen. Die unterlegene Klägerin will jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.
dapd
