Junger Mann soll Geld gespendet und Terror-Videos ins Internet gestellt haben Bundesanwälte fordern Haftstrafe für Terrorhelfer

Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Terrorunterstützer hat die Bundesanwaltschaft für den 21-jährigen Angeklagten eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren Haft gefordert. Im Verfahren vor dem Kammergericht Berlin sahen es die Ankläger am Donnerstag als erwiesen an, dass sich der türkischstämmige Deutsche des Werbens um Mitglieder terroristischer Vereinigungen im Ausland gemacht hat.

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Bundesanwälte fordern Haftstrafe für Terrorhelfer

Berlin (dapd). Im Prozess gegen einen mutmaßlichen Terrorunterstützer hat die Bundesanwaltschaft für den 21-jährigen Angeklagten eine Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren Haft gefordert. Im Verfahren vor dem Kammergericht Berlin sahen es die Ankläger am Donnerstag als erwiesen an, dass sich der türkischstämmige Deutsche des Werbens um Mitglieder und der Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland durch Geldspenden schuldig gemacht hat.

Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag. Sie gab allerdings zu bedenken, dass eine mögliche Strafe mit der 16-monatigen Untersuchungshaft des Mandanten abgegolten sei. Das Urteil wird am 22. Juni verkündet.

Dem Bundesanwalt zufolge hatte der Angeklagte von Juli 2009 bis Februar 2010 für die Terrorgruppen Al-Kaida und Islamische Jihad Union (IJU) insgesamt 16 radikal-islamische Videosequenzen auf seinem YouTube-Kanal eingestellt, in denen auch Selbstmordattentäter um Mitglieder warben.

Zudem hatte er laut Bundesanwaltschaft gemeinsam mit der ehemals mitangeklagten Ehefrau eines Täters der Sauerland-Gruppe die Terrororganisation "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) mit Geldspenden unterstützt. Die 29-jährige Ulmerin war dafür bereits im März zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Angeklager unterstützte den bewaffneten Jihad

Aufgrund von Persönlichkeitsmängeln sei der damals noch recht junge Angeklagte "extrem verführbar" gewesen, sagte der Bundesanwalt. Dem Ankläger zufolge identifizierte er sich mit den Äußerungen in den Videos und "befürwortete" den bewaffneten Jihad. Mit seinen Spenden habe er die terroristischen Bestrebungen der Gruppen gefördert.

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft war der E-Mail-Kontakt zu dem mittlerweile gestorbenen Anführer der DTM Anlass für die Begehung der Straftaten gewesen. Dem Verteidiger zufolge gab dieser dem Angeklagten das Gefühl, "jemand zu sein und gebraucht zu werden".

Im Verfahren wurde auf die Einschätzung eines Gutachters verwiesen, wonach der in Berlin geborene Sohn türkischer Eltern, als Jüngster von sechs Geschwistern, in der eigenen Familie keine "Anerkennung und Aufmerksamkeit" erhielt. Das "Fehlen von konkreten beruflichen Perspektiven" habe ihn dazu gebracht, sich intensiv mit dem Islam zu beschäftigen, hieß es. Dem Bundesanwalt zufolge geriet der Berliner dadurch in radikal-islamische Kreise.

Märtyrertod glorifiziert

Dem Ankläger zufolge "identifizierte" sich der damals 19-Jährige mit den radikalen Äußerungen in den Videos. Er habe den Märtyrertod glorifiziert und den Tod Ungläubiger in Kauf genommen. Er sei sogar bereit gewesen, am Heiligen Krieg gegen die "Ungläubigen" teilzunehmen. Auf dem Weg in ein Ausbildungslager war der Angeklagte im Februar 2010 von der Polizei festgenommen worden.

In dem seit November 2010 laufenden Verfahren hatte der Berliner erst nach monatelangem Schweigen die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Die anfangs mitangeklagte Ehefrau des "Sauerlandbombers" war wegen ähnlicher Taten bereits im März zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Gegen einen 32-jährigen Terrorhelfer war in einem gesonderten Verfahren im April eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt worden.

Während die bereits verurteilten Terrorunterstützer sich im Prozess von ihren früheren Taten distanzierten, hatte der 21-Jährige dazu keine Angaben gemacht. Die Bundesanwaltschaft bescheinigte dem Angeklagte allerdings durch die lange Untersuchungshaft eine gewisse "Nachreife".

dapd