Smart Meter Bund will Einbau intelligenter Stromzähler beschleunigen

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Einbau sogenannter Smart Meter vorantreiben soll. Die Elektrobranche begrüßt den Vorstoß.

Smart Meter speichern den Stromverbrauch und versenden die erhobenen Daten an Stromanbieter und Netzbetreiber. - © ARVD73 - stock.adobe.com

Die Bundesregierung will mit einer verstärkten Digitalisierung die Energiewende beschleunigen. "Im Kern geht es um den Smart Meter", sagte Bundeswirtschafts- und klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) nach dem Kabinettsbeschluss. Die bisherigen Drehstromzähler sollen schneller als bisher durch digitale Zähler (Smart Meter) ausgetauscht werden. Dabei würden die jährlichen Kosten für die Verbraucher bewusst auf 20 Euro gedeckelt und zugleich die Einführung der dynamischen Tarife beschleunigt. Das Gesetz soll nach Angaben des Ministeriums im Frühjahr 2023 in Kraft treten. Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) begrüßt den Vorstoß.

Bessere Abstimmung von Stromerzeugung und Stromverbrauch

Nach den Worten Habecks erfordert der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der stärkere Einsatz von Elektroautos und von Wärmepumpen eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und Stromverbrauch. Mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf werde jetzt für einen gesetzlich klar festgelegten Rollout-Fahrplan von Smart Metern gesorgt. "Die Energiewirtschaft ist bereit, den Rollout weiter voranzutreiben", sagte BDEW Geschäftsführerin Kerstin Andrea. Gleichzeitig forderte sie praxistaugliche Regelungen.

Einbau soll möglichst schnell beginnen

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, kann nach Angaben des Ministeriums der Einbau von bereits zertifizierten Geräten bei Verbrauchern bis zu einem Jahresverbrauch von bis zu 100.000 Kilowattstunden beginnen.

Daneben soll es ein Recht auf Einbau eines Smart Meters auch für diejenigen geben, die unterhalb eines Jahresverbrauchs von 6.000 Kilowattstunden liegen. Der Einbau müsse dann innerhalb von vier Monaten erfolgen. Für den BDEW ein Beispiel für zu wenig Praxisbezug. Ab 2025 ist der Einbau für diese Größenklassen verpflichtend. Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden gilt dies erst ab 2028. "Bis zum Jahr 2030 sollen alle abnehmenden Stellen, alle Haushalte, die über 6.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen mit Smart-Meter-Systemen ausgestattet werden", fügte Habeck hinzu.

Preis für Smart-Meter wird gedeckelt

Außerdem sollen Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr für einen Smart Meter bezahlen müssen. "Am Preis soll es nicht scheitern, diese 20 Euro für die Basisfunktion sind erst einmal vorgeschrieben", sagte Habeck. Dies entspreche in etwa den aktuellen Preisen für herkömmliche Stromzähler. Die Netzbetreiber würden dafür stärker an den Kosten beteiligt, hieß es aus dem Ministerium weiter.

Die Preisdeckelung macht nach Einschätzung des ZVEH den Einbau eines intelligenten Messgerätes auch für Haushalte mit geringem Stromverbrauch von weniger als 6.000 Kilowatt pro Jahr attraktiv. Auch sie könnten dann attraktive dynamische Stromtarife nutzen. Ein verpflichtender Einbau ist für diese Haushalte aber nicht vorgesehen.

Ab 2025 flexible Stromtarife bei allen Stromversorgern

Dynamische Stromtarife müssen alle Stromversorger ab 2025 für alle Verbraucher anbieten, sagte Habeck weiter. Unterschiedliche Stromgestehungspreise sollten so auch bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Dies werde einen doppelten Effekt haben. Dadurch könnten Verbraucher den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung von erneuerbaren Energien verlagern. Aktuell müssen nur Lieferanten, die mehr als 100.000 Letztverbraucher beliefern, ihren Kunden mit intelligenten Messsystemen einen dynamischen Tarif anbieten.

Zu mehr Tempo beim Einbau von Smart-Metern trägt nach Einschätzung des ZVEH auch bei, dass künftig im Zuge des sogenannten "agilen Rollouts" Smart-Meter-Geräte verbaut werden können, die noch nicht über alle Funktionen verfügen, sofern eine nachträgliche Erweiterung der Funktionen möglich ist. Dies gelte auch für Vereinfachungen auf der Herstellerseite.