Grundsatzeinigung in Föderalismuskommission II Bund und Länder wollen gemeinsame Schuldenbremse

Bund und Länder wollen ihren monatelangen Streit über eine Schuldenbremse beilegen und streben eine gesamtstaatliche Lösung an. Auf diese "Grundsatzeinigung" verständigte sich die Föderalismuskommission II.

Schuldenfrei ab 2020 - das Ziel setzten sich die beiden Kommissionsvorsitzenden Günther Oettinger (CDU, l.) und Peter Struck (SPD). Foto: ddp

Bund und Länder wollen gemeinsame Schuldenbremse

Allerdings blieb der entscheidende Durchbruch aus. Detailfragen sollen nun bis zur nächsten Sitzung voraussichtlich in einer Woche geklärt werden. Streitpunkt ist weiterhin Art und Umfang der Beihilfen für finanzschwache Länder, die bis 2019 ihre Haushalte strukturell ausgleichen sollen.

Gemeinsames Ziel sei es, "eine große Lösung" für Bund und Länder zu finden und eine Neuverschuldung ab 2020 auszuschließen, sagten die beiden Kommissionsvorsitzenden, SPD-Fraktionschef Peter Struck und der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU), in einer Sitzungspause. Danach habe es in komplizierten Gesprächen eine Verständigung auf Eckpunkte einer solchen Regelung gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte die Kommission aufgerufen, zu einer gesetzlich verankerten Obergrenze für künftige Kreditaufnahmen zu kommen. Der Bund sei "fest entschlossen", einen Tilgungsplan und eine Schuldenbremse im Grundgesetz durchzusetzen, sagte sie. Die Arbeit der Föderalismuskommission würde "gekrönt", wenn die Bundesländer hier mitzögen. Schließlich sei das Vorhaben eine gesamtstaatliche Aufgabe.

Nach den jüngsten Vorschlägen ist eine Schuldenbremse geplant, die Bund und Länder spätestens 2020 die Aufnahme neuer Schulden im Prinzip unmöglich macht. Während der Bund weiterhin die Möglichkeit zu einer Neuverschuldung in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes haben soll, wird diese Grenze bei den Ländern enger gezogen. Hier soll laut Oettinger "null Komma null" gelten. Von dieser Verschärfung hatte Bayern eine mögliche Zustimmung zu Finanzbeihilfen für ärmere Bundesländer abhängig gemacht.

Der Vorlage zufolge sollen finanzschwache Länder statt bis 2018 nun bis 2020 Zeit haben, zu ausgeglichenen Haushalten zu kommen. Dabei geht es um Bremen, Berlin, Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. Hilfen sollen von Bund und Ländern über eine Art Solidaritätsfonds in Höhe neun mal 900 Millionen Euro kommen, zunächst war eine Milliarde Euro pro Jahr für sieben Jahre vorgesehen. Doch gehören diese möglichen Regelungen zu den noch offenen Fragen.

Harsche Kritik kam unterdessen von der Opposition. Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn nannte den neuen Vorschlag eine "Mogelpackung", sollten die Bundesländer Zeit bis 2020 bekommen, weiterhin neue Schulden aufzunehmen. "Hier von einer Schuldenbremse zu sprechen, ist absurd", sagte Kuhn. Kommissionsvize Ernst Burgbacher (FDP) sah die Arbeit der Föderalismuskommission sogar als "gescheitert" an. Das Gremium war im März 2007 mit dem Anspruch gestartet, die komplizierten Finanzbeziehungen von Bund und Ländern auf eine neue Grundlage zu stellen.

Zuletzt blieb von der umfangreichen Agenda vor allem die Einführung einer Schuldenbremse übrig. Diese soll nicht allein für den Bund gelten. Mehrere Länder hatten ihre Zustimmung allerdings von zusätzlichen Hilfen abhängig gemacht. Bayern knüpfte neue Finanzhilfen derweil an strikte Vorgaben für komplett ausgeglichene Haushalte. Der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) wies Blockadevorwürfe zurück und betonte, der Wille zur Einigung sei da.

André Spangenberg/ddp