Eigentlich sollte im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern am Dienstag endlich eine Einigung zum Jahressteuergesetz getroffen werden. Ob Steuerschlupflöcher oder Altersvorsorgeförderung – nach dem Treffen bleiben einige Fragen weiterhin offen.

Vermittlungsausschüsse einzuberufen, weil politische Entscheidungen keine Mehrheiten finden, gehört in den vergangenen Monaten zum Standard zwischen Bund und Ländern. Wenige Monate vor der Bundestagswahl tut sich das Gremium aus Vertretern des Bundestages und des Bundesrates mit Beschlüssen besonders schwer und so landet das umstrittene Jahressteuergesetz erneut auf der Wartebank.
Länder befürchten Steuerausfälle
Bundestag und Bundesrat wollten am Dienstagabend in Berlin einen neuen Kompromiss ausloten. Es ist das zweite Vermittlungsverfahren zwischen Ländern und schwarz-gelber Koalition zu den seit einem Jahr umstrittenen Plänen. Diesmal geht es um ein abgespecktes Gesetzespaket von Union und FDP. Die Länder wollen gegen weitere Steuerschlupflöcher vorgehen. Anfang des Monats legte die Koalition dann noch eine dritte Gesetzesinitiative vor. Eine Einigung wurde nicht erzielt.
Ebenfalls offen ist, ob sich der Vermittlungsausschuss beim Gesetz zur Verbesserung der Altersvorsorgeförderung und für mehr Transparenz bei der Riester-Rente auf Nachbesserungen verständigen kann. Die Länder befürchten langfristig Steuerausfälle durch die aus ihrer Sicht zu unausgewogene staatliche Förderung, speziell bei dem in Wohneigentum investierten Altersvorsorgekapital, dem sogenannten Wohn-Riester. Das Gesetz will Riester-Angebote besser vergleichbar machen.
Strittig bleibt auch die von den Ländern gestoppte Umsetzung des EU-Fiskalpaktes für mehr Haushaltsdisziplin. Als Ausgleich für finanzielle Lasten wollen die Länder vom Bund zwischen 2014 und 2019 eine Aufstockung der Mittel für kommunale Investitionen von 2,5 auf 3,5 Milliarden Euro. Diese "Entflechtungsmittel" sollen in kommunale Verkehrs- und Wohnprojekte sowie Hochschulen fließen. Der Bund wollte bei den 2,5 Milliarden Euro bleiben.
Besserer Lärmschutz in Sicht
Eine Einigung zeichnete sich dagegen beim Gesetz für einen besseren Lärmschutz für Anwohner von Bahntrassen ab. Koalition und Opposition hatten sich Mitte März bereits prinzipiell auf einen Lösungsvorschlag verständigt. Voraussichtlich wird es nun darauf hinauslaufen, dass zum 1. Januar 2015 für neue Bauprojekte ein bisheriger Lärmbonus für die Schiene wegfällt.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht den Wegfall der Sonderregelung voraussichtlich erst ab 2016 für Projekte vor, bei denen dann das Genehmigungsverfahren beginnt. Der Bonus besagt, dass Lärmschutzmaßnahmen an Gleisen erst vorgeschrieben werden müssen, wenn der Pegel für Straßenlärm um fünf Dezibel überschritten wird. dhz/dpa