Föderalismuskommission II Bund und Länder einigen sich auf Schuldenbremse

Bund und Länder haben in der Föderalismuskommission II die geplante Schuldenbremse im Grundgesetz festgelegt. Die Vorsitzenden der Kommission, Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) und SPD-Fraktionschef Peter Struck lobten die Arbeit des Gremiums als erfolgreich.

Bund und Länder einigen sich auf Schuldenbremse

Die Regelungen hätten eine breite Mehrheit erzielt, sagte Oettinger. Gleichwohl kündigte er an, für allerletzte Beratungen "handwerklicher Natur" treffe sich die Kommission noch einmal am 5. März.

Die vereinbarten Regelungen sehen vor, dass die Aufnahme neuer Schulden für die Länder ab 2020 per Grundgesetz unmöglich gemacht wird. Der Bund soll sich hingegen bis zu einer Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes neu verschulden dürfen. Vereinbart ist, dass finanzschwache Länder über einen Konsolidierungsfonds zur Ausgleichung ihrer Haushalte bis 2019 gut sieben Milliarden Euro erhalten.

Struck und Oettinger gehen davon aus, dass die Gesetzesänderungen noch vor der Sommerpause den Bundestag und den Bundesrat passieren werden. Oettinger zeigte sich zuversichtlich, dass die jetzt gefundenen Vereinbarungen über die Änderungen des Grundgesetzes die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag und in der Länderkammer bekommen wird. "Wir haben eine Lösung gefunden, die Deutschland hilft", betonte er. Künftig werde es Schuldenregeln geben, die strenger seien, als die Haushaltspraxis der letzten Jahrzehnte jemals war.

Ein Streitpunkt sind jedoch nach wie vor die Ausnahmen der Schuldenbremse. Diese sind in Fällen von Naturkatastrophen oder in Wirtschaftskrisenzeiten vorgesehen. Der stellvertretende Kommissionsvorsitzende Ernst Burgbacher (FDP) kündigte an, die betreffenden Konkretisierungen und Begründungen der Gesetzesänderungen eingehend zu prüfen. Grundsätzlich signalisierte er aber die Zustimmung der FDP in Bundestag und Bundesrat.

Schleswig-Holsteins SPD-Landeschef Ralf Stegner kritisierte die gefundene Einigung zur Schuldenbremse als vollkommen inakzeptabel. Sie schränke das Budgetrecht der Landesparlamente entscheidend ein.

Linke-Fraktionsvize Bodo Ramelow nannte die Einigungen eine "Sturzgeburt" und einen faulen Kompromiss. In die Haushaltshoheit der Landtage werde kräftig reingeschnitten.

Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn kritisierte, die Schuldenbremse sei eine Ausrede der heutigen politischen Generation gegenüber der nächsten. Er werde seiner Fraktion im Bundestag und den Landesvertretern der Grünen im Bundesrat empfehlen, der Gesetzesänderung ihre Zustimmung zu verweigern, sagte Kuhn.

ddp