Kritik aus den Bundesländern - Gesprächsrunde Mitte August Bund schlägt bessere Betreuung Sicherungsverwahrter vor

Die Bundesregierung hat den Ländern konkrete Vorschläge für die Neuordnung der Sicherungsverwahrung gemacht. Ein entsprechendes Eckpunktepapier von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, wurde in den vergangenen Tagen an die zuständigen Landesminister verschickt.

Foto: dapd

Bund schlägt bessere Betreuung Sicherungsverwahrter vor

Berlin (dapd). Die Bundesregierung hat den Ländern konkrete Vorschläge für die Neuordnung der Sicherungsverwahrung gemacht. Ein entsprechendes Eckpunktepapier von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, wurde in den vergangenen Tagen an die zuständigen Landesminister verschickt. Demnach sollen Betroffene schon im Gefängnis intensiv therapeutisch betreut werden. Mehrere Bundesländer zeigten sich mit dem Vorstoß jedoch unzufrieden.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai. Die Richter hatten alle gesetzlichen Vorschriften über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig verworfen und eine Neuregelung verlangt. Sie forderten insbesondere eine deutlichere Abgrenzung von der Strafhaft. Eine Sprecherin des Ministeriums wies auf dapd-Anfrage darauf hin, dass die Richter Bund und Ländern sehr konkrete Vorgaben mit wenig Spielraum gemacht hätten. Diese müssten nun umgesetzt werden.

In dem Eckpunktepapier schlägt Leutheusser-Schnarrenberger unter anderem vor, die Betroffenen in vom Strafvollzug getrennten Gebäuden oder Abteilungen unterzubringen und dafür zu sorgen, dass die Unterbringung den allgemeinen Lebensverhältnissen ähnelt. Die Betroffenen sollen Betreuungsangebote, etwa psychiatrische sowie psycho- und sozialtherapeutische Behandlungen, schon im Gefängnis und später in der Sicherungsverwahrung bekommen und auch einklagen können. Zudem sollen ihnen möglichst früh sogenannte vollzugsöffnende Maßnahmen gewährt werden, also beispielsweise eine Arbeit außerhalb der Unterbringung und Freigang.

Künftig soll einmal pro Jahr gerichtlich geprüft werden, ob die Sicherungsverwahrung beendet werden kann. Wer zehn Jahre oder länger untergebracht ist, soll alle sechs Monate begutachtet werden. Bislang sieht das Gesetz eine Überprüfung nur alle zwei Jahre vor.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte, die Vorschläge aus Berlin griffen zwar einzelne Forderungen des Bundesverfassungsgerichts auf. "Von einem Gesamtkonzept, wie es die Karlsruher Richter mit ihrem Urteil vom Mai 2011 verlangen, kann aber keine Rede sein." Dies müsse die Ministerin endlich vorlegen. "Wenn es in diesem Schritttempo weitergeht, dann müssen wieder gefährliche Straftäter entlassen werden", warnte Kutschaty.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) kritisierte, in den Eckpunkten werde der Bereich Therapie und Begutachtung überreguliert, während etwa auf therapieunwillige Strafttäter gar nicht eingegangen werde. Dabei dürfe gerade der Aspekt der Sicherheit für die Bevölkerung nicht ignoriert werden. Urlaube und andere Lockerungen sollten erst dann gewährt werden, wenn kein Risiko bestehe, forderte Busemann. Er vermisse zudem Aussagen dazu, unter welchen Voraussetzungen die Sicherungsverwahrung künftig überhaupt angeordnet werden könne.

Dagegen findet Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) seine Position im Reformvorschlag des Bundes bestätigt. So favorisierten sowohl Brandenburg als auch das Bundesministerium, Kandidaten für eine Sicherungsverwahrung schon während der regulären Haft intensiv therapeutisch zu betreuen und damit eine weitere Unterbringung im Idealfall zu vermeiden, sagte Schöneburg der Nachrichtenagentur dapd.

Leutheusser-Schnarrenberger will auf Grundlage des Eckpunktepapiers am 16. August mit den Landesjustizministern in Berlin über das weitere Vorgehen beraten.

dapd