Belastung der Betriebe Bürokratiekosten steigen wieder

Nach Jahren des Abbaus der Bürokratie fällt die Bundesregierung bei ihren Zielen jetzt wieder zurück. Die Blockade im Bundesrat trägt eine Mitschuld. Die Unternehmen müssten nun rund 1,1 Milliarden Euro mehr an jährlichem Bürokratieaufwand verkraften, beklagt der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates Johannes Ludewig.

Karin Birk

Trotz hoher Ziele werden die Aktenberge in den Betrieben nicht kleiner. - © Gina Sanders/Fotolia.com

Die Bundesregierung fällt beim Abbau der Bürokratie wieder zurück. "Statt mit einer Entlastung ist 2012 wieder mit einer höheren Belastung zu rechnen", sagte der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, der Deutschen Handwerks Zeitung. Für 2013 will Ludewig keine Prognose wagen. "Das hängt letztlich vom Zusammenspiel zwischen Bundestag und Bundesrat ab." Genau dies sei auch der Grund für das Scheitern des Kostenabbaus im vergangenen Jahr.

Die Koalition habe zwar im Jahressteuergesetz eine schrittweise Kürzung der Auf­bewahrungsfristen von zehn auf sieben Jahre auf den Weg gebracht. Aber im Vermittlungsausschuss sei dieser Schritt wieder gestoppt worden. "Jetzt müssen die Unternehmen dagegen rund 1,1 Milliarden Euro mehr an jährlichem Bürokratieaufwand verkraften", sagte Ludewig. Dabei hätten die geplanten Abbaumaßnahmen mit einem Einsparpotenzial von 2,5 Milliarden Euro den gesamten Kostenanstieg aus den Gesetzen seit Juli 2011 mehr als wett­machen können.

"Damit ist eine große Chance, eine flächendeckende Entlastung zu erreichen, unter den Tisch gefallen." Johannes Ludewig, NKR-Vorsitzender

Erstmals ist es dem Normenkontrollrat nicht gelungen, die Bürokratiekosten zu senken. "Damit ist eine große Möglichkeit für die deutsche Wirtschaft, eine flächendeckende Entlastung zu erreichen, unter den Tisch gefallen", so Ludewig. Die Bundesländer hätten nicht mitgespielt, da eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen einen Verlust von Steuereinnahmen bedeutet hätte.

Zwar hatte die Regierung schon das ursprüngliche Ziel, die Bürokratiekosten bis Ende 2011 um 25 Prozent zu reduzieren, nicht ganz ­geschafft. Jetzt sieht es aber noch schlechter aus. Ludewig will sich dennoch nicht geschlagen geben. „Mittlerweile haben wir rund 23 Prozent erreicht“, sagte er. "Das sind zwar nicht 25 Prozent, aber es ist eine ganze Menge." Deutschland sei neben England und Holland eines der wenigen Länder in Europa, in dem man sich überhaupt auf eine solche Regelung habe einigen ­können.

Auch Hanns-Eberhard Schleyer, Mitglied im Normenkontrollrat und früherer Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, sieht das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vom Dezember vergangenen Jahres als Rückschlag. Dennoch will er sich nicht entmutigen lassen: "Wir haben auch schon eine Menge erreicht", sagte er der Deutschen Handwerks Zeitung und verwies auf die Möglichkeiten der elektronischen Rechnungslegung. Und weitere Chancen sieht Schleyer ebenfalls. "Das E-Government-Gesetz kann weitere Erleichterungen für Bürger und Wirtschaft bringen", beschreibt er die Bemühungen, den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden zu vereinfachen.

"Insgesamt steht Deutschland gut da. Ich will aber auch nicht ausschließen, dass wir noch eine Ecke besser werden könnten." Johannes Ludewig, NKR-Vorsitzender

Außerdem will der Rat laut Schleyer künftig nicht nur im Vorfeld der Gesetzgebung gehört werden, sondern auch darauf drängen, dass drei bis fünf Jahre danach Kosten und Nutzen eines Ge­setzes geprüft würden. Ludewig gibt sich zuversichtlich: "Insgesamt steht Deutschland gut da. Ich will aber auch nicht ausschließen, dass wir noch eine Ecke besser werden könnten."

Und noch einen Wunsch hat er: "Wir vermissen auch von Seiten der Verbände mehr Vorschläge für neue Projekte." Wenn irgendwo zu hohe Kosten anfielen, müsste gemeinsam analysiert werden, ob die Kosten gerechtfertigt seien oder wie sie reduziert werden könnten. Der Nationale Normenkontrollrat wurde im Jahr 2006 gegründet und hat seither mehr als 2.000 neue und bestehende Gesetze und Verordnungen auf deren folgende Bürokratiekosten untersucht. Mittlerweile sollen vom Rat nicht nur die Bürokratiekosten, sondern alle Kosten, die bei der Erfüllung neuer gesetzlicher Vorschriften anfallen, geprüft werden.