Bundestagswahl 2013: Forderungen der Unternehmerfrauen im Handwerk Bürokratie weiter abbauen

Der Bundesverband Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) fordert von der Politik keine einseitigen Anstrengungen zugunsten akademischer Bildungswege. Auch die Bürokratie müsse weiter abgebaut und drei Jahre Kindererziehungszeit für alle Mütter in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden.

Heidi Kluth, Bundesvorsitzende der Unternehmerfrauen im Handwerk (li.), und Susanne Jantzen, die UFH-Frau 2012. - © Daniela Lorenz

Die Unternehmerfrauen im Handwerk erwarten von der Politik:

Duale Berufsausbildung und Handwerksordnung stärken
Mit dem Dualen Berufsbildungssystem und der Handwerksordnung hat Deutschland ein starkes Fundament zur Sicherung der Fachkräfte und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Politik darf keine einseitigen Anstrengungen zugunsten akademischer Bildungswege unternehmen. Der Dequalifizierungspolitik der Europäischen Kommission durch die Absenkung von Anerkennungsvoraussetzungen ist entschieden entgegenzutreten.

Vorfälligkeit der Sozialbeiträge rückgängig machen
Die seit 2006 geltende vorgezogene Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet für die Betriebe einen erheblichen Bürokratieaufwand und Liquiditätsverlust. Die Beitragsfälligkeit muss wieder an die Lohn- und Gehaltsentwicklung anknüpfen. Wenn dies nicht möglich ist, weil ein Anstieg der Sozialbeiträge droht, sollte zumindest nach Möglichkeiten gesucht werden, die Abläufe zu vereinfachen.

Bürokratische Hemmnisse abbauen
Der Bundesverband UFH fordert den Abbau von Überregulierung und Bürokratie. So müssen die derzeitigen Aufbewahrungsfristen von zehn Jahren für Rechnungen und Belege reduziert werden. Die Verwerterabgabe im Rahmen der Künstlersozialversicherung sollte durch die Einführung einer Bagatellgrenze KMU-freundlicher gestaltet werden.

Mehrwertsteuersätze und haushaltsnahe Dienstleistungen reformieren
Der derzeitige Katalog von ermäßigt besteuerten Waren und Dienstleistungen ist nicht mehr zeitgemäß, teilweise fragwürdig und muss grundlegend reformiert werden. Die heutige Kleinbetragsgrenze ist so auszugestalten, dass künftig wettbewerbsverzerrende Wirkungen verhindert werden. Auch sollten sämtliche haushaltsnahe Dienstleistungen (allgemeine und handwerkliche) zu einem einheitlichen Fördertatbestand zusammengefasst werden.

Drei Jahre Kindererziehungszeit auch für Geburten vor 1992
Um eine Gleichbehandlung von älteren und jüngeren Müttern zu erreichen, müssen auch für Geburten vor 1992 drei Jahre Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden. Da die Anerkennung der Kindererziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sollte diese aber aus Steuermitteln finanziert werden.

Betreuungsgeld abschaffen – Kinderbetreuungsangebot ausbauen
Der Anspruch auf Betreuungsgeld für Eltern, die ihr Kind zuhause betreuen, muss wieder abgeschafft werden, denn er setzt völlig falsche Anreize. Die frühe Förderung von Kindern in einer Bildungseinrichtung ist von fundamentaler Bedeutung, gerade für Familien aus bildungsfernen Schichten. Statt solche neuen familienpolitischen Leistungen zu schaffen, sollte das Angebot an öffentlicher Kinderbetreuung noch stärker ausgebaut und flexibler gestaltet werden. Dies würde den Wunsch vieler Eltern unterstützen, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren.

Keine gesetzliche Frauenquote in der Privatwirtschaft
Der Bundesverband UFH hält gesetzlich vorgegebene Frauenquoten in der Privatwirtschaft für den falschen Weg, Frauen zu fördern. Eine solche staatliche Gängelung wäre ein unzulässiger Eingriff in die Personalplanung der Unternehmen und würde nur zu neuen Kosten und Bürokratieaufwand führen. Der Frauenanteil bei Gesellen, Meistern und Selbstständigen wächst auch ohne solchen gesetzlichen Zwang. Die Handwerksorganisation sollte sich darum bemühen, weiterhin intensiv den Frauenanteil in den Gremien und Führungsebenen deutlich zu erhöhen.