Unternehmensfinanzierung Bürgschaftsbank als Retter in der Not

Die Institute sind enorm wichtig – auch und gerade für das Handwerk. Dennoch wissen viele Firmeninhaber nicht, was sie wirklich erwarten können. Ein Überblick.

Sabine Hildebrandt-Woeckel

Ohne Business­plan keine Finanzierung und umgekehrt. - © Fotolia

Die Auftragslage war schlecht, seit Monaten schon. Da winkte dem bayerischen Maschinenbauer Paul H. ein lukrativer Großauftrag. Sein Problem: Die Rücklagen reichten nicht mehr, um ihn vorzufinanzieren. Und wegen der fehlenden Sicherheiten zögerte auch seine Hausbank, ihm einen Kredit einzuräumen.
Sebastian R. hatte keine Probleme mit der Auftragslage, seine Kfz-Werkstatt im Norden Deutschlands lief ­bestens. Ihm fehlte der Platz. Jede zweite bis dritte Anfrage musste er ablehnen. Doch das Geld für einen Neubau konnte er nicht aufbringen.

Zwei Problemlagen – eine Lösung: Beide Male sorgte die Bürgschaftsbank wie in vielen weiteren Fällen auch für ein Happy End. Für insgesamt 1.421 Kredite für Handwerksbetriebe bürgten die 18 deutschen Bürgschaftsbanken alleine im ersten Quartal 2011, das entsprach einem Kreditvolumen von über 252 Millionen Euro. Entsprechend positiv sehen die Handwerksverbände das Engagement der Bürgschaftsbanken. Nicht selten, weiß nicht nur Hartmut Drexel, Abteilungsleiter betriebswirtschaftliche Fördermaßnahmen bei der Handwerkskammer München, sei die Bürgschaftsbank "Retter in der Not“.

Oft fehlt die Kenntnis über die Angebote

Ein Problem dabei: "Noch immer ist das Engagement der Bürgschaftsbanken in der breiten Öffentlichkeit wenig bekannt“, bedauert Stefan Papirow, Vorstandsvorsitzender des Verbandes deutscher Bürgschaftsbanken und Geschäftsführer der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg. Mit der Konsequenz, dass Betriebsinhaber oft gar nicht darauf kommen, die Hilfe der Bürgschaftsbanken in Anspruch zu nehmen. Oder sie gehen von falschen Voraussetzungen aus und wollen nur ihr eigenes Risiko minimieren. Das geht nicht.

Bürgschaftsbanken sind keine gewinnorientierten Kreditinstitute, sondern Selbsthilfeeinrichtungen des Mittelstandes. Getragen werden sie u.a. von Handwerkskammern, Innungen, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Das bayerische Handwerk etwa ist mit 33 Prozent an der Bürgschaftsbank Bayern beteiligt. Dabei agieren die Bürgschaftsbanken – wie der Name schon impliziert – nicht selbst als Kreditgeber, sondern übernehmen ausschließlich Bürgschaften.

Wenn Sicherheiten fehlen, springt die Bürgschaftsbank ein

Das heißt, Bürgschaftsbanken springen ein, wenn eine Bank ein Vorhaben grundsätzlich zwar gut findet, aber nicht genügend Sicherheiten vorhanden sind, um die Basel-III-Kriterien zu erfüllen. Dies kann sowohl bei Existenzgründungen der Fall sein, aber eben – wie Beispielsfälle zeigen – im laufenden Geschäft vorkommen.

Voraussetzung, erklärt Papirow, ist dabei, dass das geplante Vorhaben auf einem soliden Konzept beruht. Bei Existenzgründungen bedeutet dies, dass ein nachvollziehbarer Business­plan vorliegt. „Die Bürgschaftsbank prüft sehr genau.“ Nicht nur das Geschäftsvorhaben an sich, sondern auch alle anderen Absicherungsmöglichkeiten.

Ziel ist es, den Gewerbetreibenden zu unterstützen, wenn er eine solide Geschäftsidee sonst nicht finanzieren könnte. "Es geht nicht darum, ihn komplett aus der Haftung zu entlassen“, stellt auch Hartmut Drexel klar. Deswegen wird auch allenfalls für 80 Prozent der Kreditsumme gebürgt. Wer privat Immobilien hat oder einen Ehepartner mit Vermögen, kann gar nicht auf die Hilfe der Bürgschaftsbanken zählen.

Der Weg führt in der Regel über die Hausbank

Und auch bei Krediten für Investitionen in bereits bestehende Unternehmen gilt. Die Bürgschaftsbank springt wie im Fall Paul H. auch bei wirtschaftlicher Schieflage ein, allerdings nicht, wenn die Eigenkapitalquote negativ ist. Drexler: "Die Bürgschaftsbank hilft bei Investitionen in die Zukunft, nicht bei alten Eigenverbindlichkeiten.“

Dabei gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine Bürgschaft zu erhalten. Im Regelfall führt der Weg über die Hausbank. Diese wendet sich an die Bürgschaftsbank, die dann wiederum oftmals Kontakt mit der zuständigen Handwerkskammer aufnimmt und beispielsweise eine Begutachtung des Vorhabens einfordert. Mitunter werden auch externe Berater hinzugezogen. Hat die Bürgschaftsbank den Eindruck, dass beispielsweise Existenzgründer fachlich zwar ausreichend kompetent sind, aber betriebswirtschaftlich noch unerfahren, kann es auch die Auflage geben, an einem Coaching teilzunehmen.

Manchmal kann auch die Bürgschaftsbank Kreditinstitute empfehlen

Der zweite Weg, irreführenderweise auch "Bürgschaft ohne Bank“ genannt, funktioniert umgekehrt. Der Betriebs­inhaber wendet sich direkt an die Bürgschaftsbank, die ihm die Bürgschaftsurkunde ausstellt, die er dann beim Kreditgespräch seiner Bank vorlegen kann. Dieser Weg, weiß Papirow, ist weniger bekannt, zumal auch nicht alle Bürgschaftsbanken damit werben (ihn aber anbieten). Dennoch ist er manchmal die bessere Lösung, denn oft kann die Bürgschaftsbank dann gleich Institute empfehlen, von denen sie weiß, dass sie bestimmte Vorhaben finanzieren.

Kfz-Meister Sebastian R. fand auf diese Weise eine Bank, die ihm den Kauf einer größeren Gewerbeimmobilie finanzierte. Seitdem kann er jeden Auftrag auch annehmen – und seine Werkstatt läuft noch besser als zuvor.